Debatte im Landtag: Was der NRW-Entwurf für Kitas und Familien bedeuten könnte

07.04.2026


Nordrhein-Westfalen steht vor einer umfassenden Reform seines Kinderbildungsgesetzes – und mitten in einer zunehmend polarisierenden Debatte. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung soll seit langem kritisierte Probleme wie hohe und regional ungleiche Elternbeiträge, unzuverlässige Öffnungszeiten und Zweifel an der Bildungsqualität adressieren. Doch zentrale Elemente des Entwurfs stoßen bei Fachverbänden und Gewerkschaften auf massive Vorbehalte. Am 23. April wird sich der Familienausschuss des Landtags in Düsseldorf in einer Sachverständigenanhörung mit den Details befassen; erste schriftliche Stellungnahmen liegen bereits vor.

Kern des Konflikts ist das geplante Modell von sogenannten „Kern- und Randzeiten“. Dem Entwurf zufolge soll der Einsatz qualifizierter sozialpädagogischer Fachkräfte in Kitas künftig auf täglich fünfstündige Kernzeiten konzentriert werden. Die Randzeiten sollen verstärkt von anderen Betreuungskräften übernommen werden. Kritiker sehen darin die Gefahr, dass frühkindliche Bildung ausgedünnt und Betreuung von Förderung entkoppelt wird. Sie warnen, Kinder würden in den Randzeiten eher verwahrt als ganzheitlich begleitet.

Vor allem die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe als überörtliche Träger der Jugendhilfe sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stellen sich geschlossen gegen die geplante Aufteilung. Frühkindliche Bildung umfasse immer kognitive, soziale und emotionale Entwicklung – und diese finde im freien Spiel genauso statt wie in gezielten Lernangeboten, betonen sie. Eine strikte Trennung in Kern- und Randzeiten widerspreche dem aus ihrer Sicht untrennbaren Dreiklang von Bildung, Erziehung und Betreuung. Ohne die kontinuierliche Anwesenheit sozialpädagogischer Fachkräfte sei der gesetzliche Auftrag der Kitas nicht zu erfüllen.

Zusätzlich verweisen die Landschaftsverbände auf den Kinderschutz. In den vergangenen Jahren sei die Zahl der Meldungen, die Kitas bei möglichen Gefährdungen des Kindeswohls an die Behörden absetzen, stetig gestiegen. Vor diesem Hintergrund stellen sie infrage, ob Ergänzungskräfte die gleiche Sicherheit gewährleisten und ob Mindeststandards in der Praxis noch ausreichend kontrollierbar wären. Unklare Verantwortlichkeiten könnten ihrer Einschätzung nach zu Konflikten über aufsichtsrechtliche Pflichten führen.

Die schwarz-grüne Koalition im Land hält trotz der Einwände an den Kernpunkten des Entwurfs fest, hat aber nach eigenen Angaben bereits einzelne Zugeständnisse eingearbeitet. Sie argumentiert, das Modell von Kern- und Randzeiten sei für Träger lediglich eine Option und keine Verpflichtung. Ergänzungskräfte wie Kinderpflegerinnen verfügten zudem über mindestens zweijährige pädagogische Ausbildungen. Ein flexiblerer Personaleinsatz solle das System stabilisieren und für mehr Verlässlichkeit sorgen. Wie stark die Kritik der Sachverständigen den weiteren Gesetzgebungsprozess prägen wird, dürfte sich nach der Anhörung im Familienausschuss zeigen – und ist für alle Familien mit Kita-Kindern in NRW von unmittelbarer Bedeutung.

Andri Silberschmidt wird zur Schlüsselfigur im Zürcher FDP-Poker um die Regierung

14.04.2026


Die Zürcher FDP setzt bei den Regierungsratswahlen 2027 konsequent auf Konzentration: Parteivorstand und Spitze wollen Nationalrat Andri Silberschmidt als einzigen offiziellen Kandidaten ins Rennen schicken. Der 31- beziehungsweise 32-jährige Unternehmer und Nationalrat soll den frei werdenden Sitz von Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh verteidigen und damit die bürgerliche Mehrheit in der siebenköpfigen Kantonsregierung sichern. Die formelle Nomination ist an der Delegiertenversammlung im Juni 2026 vorgesehen.

Silberschmidt, der seit 2019 im Nationalrat sitzt und zuvor im Zürcher Gemeinderat politisierte, positionierte sich bei seiner Vorstellung klar als wirtschaftsliberaler Kandidat. Der Kanton Zürich sei seine Heimat, hier habe er gewohnt, sein Unternehmen gegründet und seine „politischen Sporen abverdient“, sagte er. Priorität habe ein wirtschaftlich starker Kanton, in dem sich Unternehmen wohlfühlen. Als möglicher direkter Nachfolger für die Volkswirtschaftsdirektion nannte er neben Standortpolitik auch Verkehr, Sicherheit und Bildung als Schwerpunkte. FDP-Präsident Filippo Leutenegger beschreibt ihn als Vertreter einer zukunftsgerichteten, gesellschafts- und wirtschaftsliberalen Politik, der Eigenverantwortung, Unternehmertum und einen schlanken Staat betone und über Parteigrenzen hinweg Mehrheiten suchen könne.

Der Entscheid, zunächst nur mit einem Einerticket anzutreten, ist innerhalb des bürgerlichen Lagers umstritten. Politgeograf Michael Hermann bezeichnet das Vorgehen als verpasste Chance: Angesichts von sicher drei und bis zu fünf frei werdenden Sitzen in der Regierung sei der Verzicht auf eine aktive Rückeroberung des zweiten, 2019 an die Grünen verlorenen FDP-Sitzes ein „dürftiges Ziel“ für die traditionsreiche Kantonalpartei. Zumal der Sitz der Mitte-Partei als wacklig gilt, falls Regierungsrätin Silvia Steiner nicht mehr antreten sollte. Leutenegger verweist hingegen auf Risikomanagement: Man wolle „keine übermässigen Ansprüche stellen“, um nicht politisch „auf die Nase zu fallen“. Berichte, wonach potenzielle Kandidatinnen zuletzt mehrfach abgesagt hätten, verstärken den Eindruck eines strategischen Rückzugs auf die Kernaufgabe Sitzsicherung.

Für Spannungen sorgt der FDP-Kurs insbesondere bei der SVP. Kantonalpräsident Domenik Ledergerber spricht von einer Enttäuschung und wirft den Freisinnigen vor, den fünften bürgerlichen Regierungssitz faktisch kampflos preiszugeben. Er erinnert an die Kräfteverhältnisse vor 2019, als SVP, FDP und Mitte gemeinsam fünf der sieben Sitze hielten. Als Reaktion prüft die SVP nun, ihrerseits mit einem Dreierticket anzutreten. Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli hat ihre erneute Kandidatur bereits angekündigt, zusätzliche Namen sollen von einer Findungskommission vorgeschlagen werden; die Delegiertenversammlung will im Juli über das Ticket entscheiden. Die FDP hält ihr langfristiges Ziel von zwei Regierungssitzen zwar aufrecht, will eine zweite Kandidatur aber nur dann lancieren, falls es ausserhalb des bürgerlichen Lagers zu einer Vakanz kommt – etwa wenn parteilose oder mitte-nahe Amtsinhaber nicht mehr antreten.