
Mit einem gemeinsamen Vorstoß drängen 24 Fonds und Investoren auf einen grundlegenden Kurswechsel in der Finanzierung junger Unternehmen in Deutschland. Unter dem Dach des neu gegründeten "German Venture and Growth Forum" werben sie mit Rückendeckung der Bundesregierung um große Vermögensverwalter und Kapitalanleger. Ihr Ziel: jährlich 15 Milliarden Euro zusätzliches Risikokapital für wachstumsstarke Start-ups zu mobilisieren, um die schwächelnde Konjunktur wieder in Fahrt zu bringen. Ein entsprechendes Strategiepapier soll am Montag in Berlin im Beisein von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vorgestellt werden.
Die Initiatoren verweisen auf die Entwicklung in den USA, deren Wirtschaftswachstum das der Europäischen Union in den vergangenen 25 Jahren deutlich hinter sich gelassen hat. Viele der heute hoch bewerteten und profitablen US-Technologiekonzerne sind ursprünglich aus Start-ups hervorgegangen, die in ihren frühen Jahren von Risikokapitalgebern getragen wurden. Nach Ansicht der Fonds hat Europa hier einen strukturellen Rückstand aufgebaut, weil es in entscheidenden Wachstumsphasen an langfristig orientiertem Kapital fehlt.
Tech-Investor Alexander Kudlich, einer der prominenten Köpfe hinter der Initiative, führt die wachsende Wirtschaftslücke zwischen den USA und Europa zu einem großen Teil auf diesen Mangel an Wachstumskapital zurück. Die Fonds verweisen auf Schätzungen, wonach Start-ups in Europa bei ausreichender Kapitalausstattung Millionen neuer Arbeitsplätze schaffen und eine kumulierte Unternehmensbewertung von mehr als drei Billionen Dollar erreichen könnten. Deutschland verfüge zwar über eine Reihe hoffnungsvoller Jungunternehmen und innovative Technologien, vielen von ihnen gehe jedoch nach einigen Jahren schlicht das Geld aus.
Das Bündnis adressiert damit ein Problem, das in der deutschen Wirtschaftspolitik seit Langem bekannt ist. Für die Gründungsphase stehen häufig staatliche Förderprogramme zur Verfügung. Doch der Weg von einem jungen Tech-Unternehmen hin zu einem profitablen Großbetrieb dauert oft viele Jahre, in denen Verluste anfallen und klassisches Bankkreditgeschäft kaum greift – nicht zuletzt, weil Institute nur begrenzt Risiken eingehen dürfen. Wagniskapitalgeber, die diese Phase überbrücken könnten, sind nach Einschätzung des Forums in Deutschland nach wie vor zu selten, mit Ausnahme einzelner Bereiche wie Rüstungs-Start-ups, die aktuell leichter Investoren finden. Das Forum setzt deshalb darauf, große institutionelle Anleger stärker für diese Anlageklasse zu gewinnen und so die Finanzierungslücke in allen Wachstumsphasen schnell skalierender Tech-Firmen zu schließen.

Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.