GAM ordnet Verwaltungsrat neu – Maarek soll VR-Präsidium übernehmen

13.04.2026


Der Asset Manager GAM stellt die Weichen für eine Neuaufstellung seines Verwaltungsrats. An der ordentlichen Generalversammlung vom 12. Mai 2026 in Zürich sollen die Aktionäre über ein weitreichendes Paket an personellen Veränderungen abstimmen, das im Rahmen der Nachfolge- und Kontinuitätsplanung erarbeitet wurde. Im Zentrum steht der Vorschlag, den bisherigen Verwaltungsrat Anthony Maarek als Präsidenten des Gremiums zu wählen und damit die Nachfolge des nicht mehr zur Wiederwahl antretenden Amtsinhabers Antoine Spillmann zu regeln.

Neben Maarek beantragt der Verwaltungsrat die Wiederwahl der bisherigen Mitglieder Inès de Dinechin, Anne Empain und Donatella Ceccarelli. Neu in das Gremium einziehen sollen Group CEO Albert Saporta, der seit Juli 2025 an der operativen Spitze von GAM steht, sowie der Investmentexperte John Niel als nicht-exekutives Mitglied mit Schwerpunkt auf Technologie, Telekommunikation und digitalen Plattformen. Alle Mandate sind bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2027 befristet.

Im Zuge der Neubesetzung verzichten neben Spillmann auch Carlos Esteve und Jeremy Smouha auf eine Wiederwahl. Der Verwaltungsrat soll künftig aus sechs Mitgliedern bestehen, gleichermassen verteilt auf drei Frauen und drei Männer. Nach Einschätzung des Unternehmens verbindet die vorgeschlagene Struktur Fachkompetenz, Erfahrung und Unabhängigkeit mit einer ausgewogenen Geschlechtervertretung. Die Integration von CEO Saporta als exekutives Mitglied soll zugleich die Verzahnung von operativer Verantwortung und strategischer Steuerung vertiefen.

Nicht folgen will der Verwaltungsrat einem alternativen Antrag eines Aktionärs, der die Wahl von Benedetta Arese Lucini anstelle von Anne Empain fordert. Verwaltungsrat und Nominationsausschuss empfehlen den Aktionären, diesen Gegenantrag abzulehnen und die vom Gremium vorgeschlagene Besetzung zu bestätigen. Die detaillierten Unterlagen zur Generalversammlung will GAM am 20. April 2026 veröffentlichen. Die Vorschläge spiegeln nach Angaben des Unternehmens auch das anhaltende Engagement des Hauptaktionärs für die langfristige strategische Entwicklung von GAM wider.

Knappes Votum, weitreichende Folgen: Schweiz dreht Schraube beim Zivildienst an

15.06.2026


Die Schweizer Stimmberechtigten haben einer Verschärfung des Zivildienstgesetzes zugestimmt. Laut definitiven Ergebnissen votierten 52,5 Prozent für die Reform, rund 47,5 Prozent dagegen. Damit setzte sich der Kurs von Bundesrat und Parlament durch, den Zivildienst wieder klar als Ausnahme und nicht als gleichwertige Alternative zum obligatorischen Militärdienst zu definieren. Die Stimmbeteiligung lag mit rund 58 Prozent vergleichsweise hoch; 1'690'343 Personen legten ein Ja in die Urne, 1'531'878 stimmten Nein.

Das Ergebnis offenbart deutliche regionale Bruchlinien. Während viele deutschsprachige Kantone die Reform klar unterstützten – etwa Aargau mit 56,2 Prozent, St. Gallen mit 58,9 Prozent, Graubünden mit 59,3 Prozent und Luzern mit 56,9 Prozent Ja – fiel das Verdikt in der Romandie gespalten aus. Genf, Waadt, Neuenburg und Jura lehnten die Vorlage ab, mit Nein-Anteilen von bis zu gut 60 Prozent im Jura. Basel-Stadt stellte sich ebenfalls gegen die Verschärfung, und der Kanton Zürich kippte nach Auszählung der städtischen Stimmen knapp ins Nein-Lager. Demgegenüber sagten Wallis (57,1 Prozent), Freiburg (50,2 Prozent) und das Tessin (53,9 Prozent) Ja zur Reform.

Kern der Vorlage ist ein Paket von sechs Massnahmen, die den Wechsel aus der Armee in den Zivildienst deutlich unattraktiver machen sollen. Künftig müssen alle, die in den Zivildienst wechseln, mindestens 150 Diensttage leisten – unabhängig davon, wie viele Tage im Militär noch offen wären. Für Unteroffiziere und Offiziere gilt damit neu derselbe Umrechnungsfaktor von 1,5 Zivildiensttagen pro verbleibendem Militärdiensttag wie für einfache Soldaten. Wer alle Armee-Ausbildungstage bereits absolviert hat, kann künftig nicht mehr in den Zivildienst wechseln, um der Schiesspflicht zu entgehen.

Zusätzlich werden der zeitliche Rahmen und die Einsatzmöglichkeiten enger gezogen. Zivildienstleistende müssen ab dem Jahr nach ihrem ersten Einsatz jährlich Dienst leisten, bis alle vorgeschriebenen Tage erfüllt sind. Wer vor oder während der Rekrutenschule ein Gesuch stellt, muss den langen Anfangseinsatz von 180 Tagen bereits im Jahr nach der Zulassung absolvieren. Einsätze, die ein begonnenes Medizinstudium voraussetzen, werden gestrichen – offiziell, weil der Armee medizinisches Personal fehlt. Bürgerliche Parteien werteten das Ja als Bestätigung, dass der Zivildienst eine Ausnahme bleiben solle; die links-grüne Nein-Allianz verweist angesichts des knappen Resultats auf die breite gesellschaftliche Unterstützung für den Zivildienst und kündigt an, weitere Verschärfungen bekämpfen zu wollen.