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Die PolyPeptide Group AG hat an ihrer fünften ordentlichen Generalversammlung in Zug sämtliche Anträge des Verwaltungsrats durchgesetzt. Wie das in Baar domizilierte Unternehmen mitteilte, stimmten die anwesenden Aktionärinnen und Aktionäre allen Traktanden mit grosser Mehrheit zu. Die Versammlung fand in der Chollerhalle in Zug statt, vertreten waren insgesamt 26'780'855 stimmberechtigte Aktien. Das entspricht 80,85% der ausgegebenen Namenaktien der an der SIX kotierten Gruppe, die als spezialisierter globaler CDMO für peptid-basierte pharmazeutische Wirkstoffe tätig ist.
Im Zentrum der Beschlüsse stand die Bestätigung der Führungsstruktur. Alle sechs zur Wiederwahl vorgeschlagenen Mitglieder des Verwaltungsrats wurden für eine weitere Amtsdauer bis zum Abschluss der Generalversammlung 2027 gewählt. Verwaltungsratspräsident Peter Wilden wurde im Amt bestätigt. Zudem wählten die Aktionärinnen und Aktionäre Philippe Weber und Peter Wilden jeweils einzeln erneut in den Vergütungs- und Nominierungsausschuss, ebenfalls mit einer Mandatsdauer bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung.
Die Eigentümer segneten darüber hinaus die Wiederwahl der Revisionsstelle sowie des unabhängigen Stimmrechtsvertreters ab. Ebenfalls genehmigt wurden die maximalen Gesamtbeträge der Vergütungen für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung. Damit erhält das Unternehmen eine klare Legitimation für seine Vergütungsstrukturen im laufenden Geschäftsjahr.
Die Aktionärinnen und Aktionäre erteilten zudem sämtlichen Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung, die im Geschäftsjahr 2025 im Amt waren, Entlastung für dieses Geschäftsjahr. Mit den breiten Zustimmungsergebnissen unterstreicht die Eigentümerschaft den Rückhalt für die aktuelle Führung und Governance-Struktur des Unternehmens, während PolyPeptide seinen Kurs als spezialisierter Auftragshersteller im Bereich peptid-basierter pharmazeutischer Wirkstoffe fortsetzt.

Der Ständerat hat Pläne für deutlich mehr verkaufsoffene Sonntage in der Schweiz vorerst gestoppt. In der kleinen Kammer fand eine Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten am Sonntag keine Mehrheit. Mit 22 Nein- zu 21 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung beschloss der Rat, gar nicht erst auf den Entwurf seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) einzutreten, der bis zu zwölf bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe pro Jahr ermöglicht hätte.
Entscheidend war eine parteiübergreifende Allianz, die sich gegen die Reform stellte. Mitglieder von SP, Grünen, Mitte und SVP formierten sich zu einer sogenannten „Sonntagsallianz“ und verteidigten den besonderen Status des letzten Wochentags. Der Sonntag stehe für Erholung, Freizeit und soziale Beziehungen, argumentierten mehrere Ratsmitglieder. Mitte-Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger bezeichnete ihn als „Atempause unserer Gesellschaft“ und machte deutlich, dass sie zwar grundsätzlich liberalere Öffnungszeiten befürworte, den Sonntag aber nicht preisgeben wolle.
Damit bleibt die rechtliche Lage vorerst unverändert. Während die Kantone von Montag bis Samstag weitgehend selbst über Ladenöffnungszeiten entscheiden können, gilt für Sonntage das Bundesrecht, insbesondere das Arbeitsgesetz. Heute dürfen Gemeinden und Kantone maximal vier Sonntage pro Jahr für bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe freigeben. Sonntagsarbeit ist im Grundsatz verboten und nur mit Sonderbewilligung oder in gesetzlich geregelten Ausnahmen – etwa in Spitälern, der Gastronomie, bei Polizei, Rettungsdiensten oder Medienbetrieben – zulässig.
Für den Detailhandel bedeutet der Entscheid einen Dämpfer in einem langjährigen politischen Dauerstreit um liberalere Öffnungszeiten. Befürworter zusätzlicher Shopping-Sonntage argumentieren seit Jahren mit veränderten Konsumgewohnheiten und Wettbewerbsdruck, insbesondere durch den Onlinehandel. Gegnerinnen und Gegner betonen hingegen den Schutz der Arbeitnehmenden und den gesellschaftlichen Stellenwert des arbeitsfreien Sonntags. Wie es weitergeht, liegt nun beim Nationalrat, der sich als nächstes mit der Frage der Sonntagsverkäufe befassen muss.