Kapitalmarkttag: SoftwareOne peilt zweistelligere Profitabilität dank KI und Crayon an

10.06.2026


SoftwareOne verschärft anlässlich seines Kapitalmarkttags die finanziellen Ambitionen deutlich und setzt dabei konsequent auf den Schub durch Künstliche Intelligenz. Der in Stans ansässige IT-Dienstleister formulierte neue Ziele bis 2030: Der Umsatz soll im Schnitt im hohen einstelligen Prozentbereich wachsen, die bereinigte EBITDA-Marge auf über 28% steigen und mehr als 60% des Gewinns in freien Cashflow umgewandelt werden. Zusätzlich plant das Unternehmen, weiterhin 30 bis 50% des jährlichen Reingewinns als Dividende an die Aktionäre auszuschütten.

Der neue Margenanspruch liegt deutlich über dem aktuellen Niveau: 2025 erzielte SoftwareOne eine EBITDA-Marge von 20,9%, während der Umsatz im selben Jahr noch um 2,1% rückläufig war. Marktbeobachter werteten das Profitabilitätsziel als deutlich ambitionierter als erwartet, während die Wachstumsprognose weitgehend den bisherigen Schätzungen entspricht. Laut der Einschätzung der «Finanz und Wirtschaft» dürfte die Börse die höhere Zielmarge positiv aufnehmen; auf dem aktuellen Kursniveau stuft das Blatt die Aktie als attraktiv ein.

Als zentrale Stellhebel für die geplante Ergebnisverbesserung nennt SoftwareOne Effizienzgewinne durch den Einsatz von KI sowie die Integration des norwegischen IT-Dienstleisters Crayon. Der Zusammenschluss befindet sich nach Unternehmensangaben in der letzten Phase und entwickelt sich besser als ursprünglich angenommen. Mit rund 12.000 Mitarbeitenden in mehr als 70 Ländern sieht sich SoftwareOne als global aufgestellte Plattform, die Grössenvorteile, zusätzliche Kompetenzen und Kundennähe verbindet, um die wachsende Nachfrage nach Software-, Cloud- und KI-Dienstleistungen zu bedienen.

Das Geschäftsmodell des Unternehmens ist darauf ausgelegt, von grossen Technologiewellen wie Cloud, Software-as-a-Service und nun Künstlicher Intelligenz zu profitieren. KI wirkt dem Management zufolge als struktureller Beschleuniger in allen Geschäftsbereichen: Sie treibt die Nutzung von Cloud-Ressourcen, steigert den Bedarf an Lizenz-Upgrades und schafft Nachfrage nach neuen Beratungs- und Managed-Services-Angeboten. Details zur Umsetzung der Strategie sollen Investoren und Analysten am Kapitalmarkttag vorgestellt werden, der am 9. Juni 2026 als hybrides Event in Zürich mit Live-Webcast stattfindet. Die nächste Quartalsmitteilung ist für den 26. August 2026 angekündigt.

Trump-Besuch in Davos: Ermittler prüfen angebliche Mordpläne, Verfahren wird gestoppt

08.10.2026


Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.

Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.

Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.

Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.