
Im Südwesten Mecklenburg-Vorpommerns soll der Eichenprozessionsspinner in diesem Jahr erneut aus der Luft bekämpft werden. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim kündigte an, entlang ausgewählter Straßenabschnitte per Hubschrauber ein spezielles Biozid auszubringen. Die Planungen für den Einsatz seien weit fortgeschritten und sollen in den kommenden Wochen abgeschlossen werden. Je nach Wetterlage ist der Flugtermin für Mitte bis Ende Mai vorgesehen, nachdem ein vergleichbarer Einsatz zuletzt im Jahr 2023 stattgefunden hatte.
Hintergrund sind die Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr, als sich die Raupen des Schmetterlings unerwartet stark ausbreiteten und die Behörden nach eigenen Angaben ein bislang in Mecklenburg-Vorpommern nicht dokumentiertes Befallsniveau registrierten. Besonders betroffen war erneut der Landkreis Ludwigslust-Parchim. Zu einer Bekämpfung aus der Luft kam es 2024 nicht mehr, weil die Raupen zu diesem Zeitpunkt bereits verpuppt waren und den Wirkstoff nicht mehr aufgenommen hätten.
Die mikroskopisch kleinen Brennhaare der Eichenprozessionsspinner-Raupen gelten als potenziell gesundheitsgefährdend. Beim Menschen können sie stark juckende allergische Hautreaktionen, Entzündungen an den Augen und Reizungen der oberen Atemwege auslösen. Behörden warnen daher ausdrücklich davor, die Raupen oder ihre Nester zu berühren. Ein Kontakt mit den Härchen ist allerdings auch indirekt möglich, etwa durch Luftverwehungen, was den Handlungsdruck auf die Kommunen erhöht.
Die nun vorgesehenen Behandlungsabschnitte an Alleen, Straßen und Wegen werden auf Basis der Überwachung des vergangenen Jahres ausgewählt. Landkreis und Landesamt für Gesundheit und Soziales erfassen dafür jährlich an rund 150 Straßenabschnitten die Zahl der Nester in jeweils 20 Eichen; ergänzende Hinweise kommen von Straßenmeistereien und Gemeinden. Zusätzlich fließt ein, in welchem Ausmaß Anwohnerinnen und Anwohner voraussichtlich betroffen sein könnten. Für die Dauer der Flüge müssen die betroffenen Straßenabschnitte kurzfristig gesperrt werden. Nach Angaben des Landkreises soll dabei ein biologisches Biozid zum Einsatz kommen.
Die Berner Staatsanwaltschaft hat nach einer Strafanzeige von Bundesrätin Karin Keller-Sutter ein Verfahren wegen Beschimpfung und Verleumdung eröffnet. Auslöser ist ein Vorfall auf der von Elon Musk kontrollierten Plattform X: Ein Nutzer hatte den integrierten KI-Chatbot Grok am 10. März dazu aufgefordert, die FDP-Bundesrätin mit „total verf**ktem Gassen-Slang“ und in vulgär-sexistischer Sprache zu attackieren. Grok lieferte daraufhin öffentlich ein entsprechendes Posting, das der Nutzer später wieder löschte.
Keller-Sutter reichte eine Anzeige gegen unbekannt ein. Es sei grundsätzlich nötig, sich gegen derartige frauenfeindliche Äusserungen zur Wehr zu setzen und die Täter in ihre Schranken zu weisen, liess ihre Medienstelle ausrichten. Ihr Sprecher bezeichnete den zugrunde liegenden Frauenhass gegenüber mehreren Schweizer Zeitungen als etwas, das nicht als normal oder akzeptabel empfunden werden dürfe. Die Behörde Bern-Mittelland bestätigte die eingeleiteten Ermittlungen; in welche Richtung weiter untersucht wird, sei Sache der Staatsanwaltschaft, heisst es.
Brisanz erhält der Fall, weil die Finanzministerin die Strafverfolger ausdrücklich darum bittet zu prüfen, ob die Verantwortlichen bei X den Chatbot Grok im Wissen oder gar in der Absicht zur Verfügung stellen, um Straftaten zu ermöglichen. Damit steht nicht nur der einzelne Nutzer im Fokus, sondern auch die Frage, welche rechtliche Verantwortung Plattformbetreiber und KI-Anbieter für durch ihre Systeme generierte Inhalte tragen. Der mutmassliche Urheber des Posts, ein 75-jähriger Schweizer mit gut 1300 Followern, sprach gegenüber Medien von einer „harmlosen technischen Übung“.
Über die Schweiz hinaus gerät Grok bereits unter regulatorischen Druck. Die EU-Kommission hatte nach Kritik an sexualisierten KI-Bildern im Zusammenhang mit dem Dienst im Januar ein Verfahren gegen X eingeleitet. Brüssel wirft dem Unternehmen vor, die Risiken bei der Einführung seiner Künstlichen Intelligenz auf der Online-Plattform nicht ausreichend bewertet und reduziert zu haben. Auch Malaysia kündigte Anfang Jahr an, rechtlich gegen Musks Konzern vorgehen zu wollen. Vor diesem Hintergrund könnte das Berner Verfahren zu einem Pilotfall werden, wie Strafrecht, Gleichstellung und KI-Regulierung im digitalen Umfeld zusammenspielen.