Neue BFS-Daten legen Bildungsgräben zwischen Schweizer Quartieren offen

10.06.2026


Die Schweiz verfehlt ihr selbst gesetztes Bildungsziel: Bund und Kantone wollen, dass 95 Prozent der 25-Jährigen einen Abschluss auf der nachobligatorischen Sekundarstufe II vorweisen können – also eine Berufslehre, eine Maturität oder eine Fachmittelschule. Nach neuen Daten des Bundesamts für Statistik (BFS) liegt die Quote bei den Jugendlichen, die zwischen 2010 und 2014 15 Jahre alt wurden, jedoch erst bei 91,7 Prozent. Die nun veröffentlichten, stark räumlich aufgeschlüsselten Zahlen zeigen deutliche Unterschiede zwischen Stadt und Land – und zum Teil noch ausgeprägtere Differenzen innerhalb einzelner Städte.

Während ländliche Regionen im Schnitt nahezu 95 Prozent erreichen und damit bereits am Ziel liegen, fallen die grossen Städte klar zurück. In Zürich und Lugano liegt die Abschlussquote bei 88 Prozent, in Bern bei 90 Prozent, in Basel bei 86 Prozent, in Lausanne bei 84 Prozent und in Genf bei 82 Prozent. Das BFS verweist für diese Disparitäten auf «komplexe soziale Strukturen» in urbanen Räumen: Dort leben überdurchschnittlich viele fremdsprachige Schülerinnen und Schüler sowie Haushalte mit tiefem Einkommen oder Sozialhilfebezug, was sich messbar in den Bildungsabschlüssen niederschlägt.

Die Aggregatzahlen auf Stadtebene verschleiern jedoch interne Gegensätze. In Zürich etwa beträgt die Quote im Quartier Langstrasse 80 Prozent, im bürgerlich geprägten Fluntern 96 Prozent. Ähnliche Muster zeigt Basel, wo Bachletten auf 92 Prozent kommt, während das Quartier Matthäus 80 Prozent erreicht. In Bern liegt die Abschlussquote in Bethlehem laut BFS bei 86 Prozent, in der Altstadt bei 96 Prozent. Die neue Publikation des Statistikamts bildet diese Unterschiede auf detaillierten Karten bis hinunter auf Quartiers- und Gemeindeebene ab und soll damit der Steuerung des Bildungssystems dienen.

Die Zahlen machen deutlich, dass die Schweiz dem 95-Prozent-Ziel insgesamt näher ist, als der nationale Durchschnitt vermuten lässt – vorausgesetzt, die grossen Städte können die Lücken schliessen. Dass ländliche Regionen bereits auf Kurs sind, während urbane Zentren zurückfallen, legt nahe, dass bildungspolitische Massnahmen gezielt dort ansetzen müssen, wo soziale Belastungen, sprachliche Heterogenität und Einkommensschwäche sich ballen. Die Veröffentlichung der räumlich differenzierten Daten schafft dafür erstmals eine gemeinsame empirische Grundlage.

Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026


Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.