Norddeutschland als Schauplatz: „Windstärke 17“ kommt vor die Kamera

09.04.2026


Die literarische Erfolgsgeschichte von Caroline Wahl setzt sich auf der Leinwand fort: Nach „22 Bahnen“ soll nun auch der Folgeroman „Windstärke 17“ verfilmt werden – mit Drehorten in Norddeutschland. Wie die Moin Filmförderung in Hamburg mitteilte, sind von August 2026 an insgesamt 22 Drehtage geplant, davon 16 in Schleswig-Holstein und sechs in Hamburg. Aus dem Fördertopf der Einrichtung fließen dafür 550.000 Euro, womit die Produktion mit mehr als einer halben Million Euro unterstützt wird.

Wie schon bei der Adaption von „22 Bahnen“ übernimmt erneut Mia Maariel Meyer die Regie. Inhaltlich verschiebt sich der Fokus innerhalb des von Wahl geschaffenen Figurenkosmos: Stand im ersten Film Halbschwester Tilda im Zentrum, folgt „Windstärke 17“ nun Ida. Die junge Frau landet nach dem Suizid ihrer alkoholkranken Mutter ohne Plan, dafür mit viel Schuldgefühl und Wut auf der Insel Rügen. Dort findet sie eine Ersatzfamilie, beginnt ihre Trauer zuzulassen und andere an sich heranzulassen – bis sie erneut von einem Schicksalsschlag getroffen wird.

Caroline Wahls Stoff ist bereits über das Buch hinaus präsent: Wer nicht auf die Kinoversion warten möchte, kann „Windstärke 17“ schon jetzt als Theaterfassung erleben. Das Ernst-Deutsch-Theater zeigt eine Bühnenadaption des Romans, für die ab Anfang Mai weitere Vorstellungen angesetzt sind. Damit ist die Geschichte parallel im Literatur-, Theater- und bald auch im Filmbereich verankert.

Die Ausgangslage für die zweite Verfilmung ist günstig: „22 Bahnen“, die filmische Erzählung über Idas große Halbschwester Tilda, hat sich im Wettbewerb positioniert. Die Produktion mit Luna Wedler in der Hauptrolle ist für den Deutschen Filmpreis in der Kategorie Bester Spielfilm nominiert, Wedler selbst tritt zudem als beste Hauptdarstellerin an. Die Auszeichnungen werden am 29. Mai in Berlin vergeben – ein möglicher Preisgewinn könnte die Aufmerksamkeit für „Windstärke 17“ weiter erhöhen, bevor die Kameras im Norden anlaufen.

EU, Malaysia, Schweiz: Wachsende regulatorische Front gegen Musks Plattform X

14.04.2026


Die Berner Staatsanwaltschaft hat nach einer Strafanzeige von Bundesrätin Karin Keller-Sutter ein Verfahren wegen Beschimpfung und Verleumdung eröffnet. Auslöser ist ein Vorfall auf der von Elon Musk kontrollierten Plattform X: Ein Nutzer hatte den integrierten KI-Chatbot Grok am 10. März dazu aufgefordert, die FDP-Bundesrätin mit „total verf**ktem Gassen-Slang“ und in vulgär-sexistischer Sprache zu attackieren. Grok lieferte daraufhin öffentlich ein entsprechendes Posting, das der Nutzer später wieder löschte.

Keller-Sutter reichte eine Anzeige gegen unbekannt ein. Es sei grundsätzlich nötig, sich gegen derartige frauenfeindliche Äusserungen zur Wehr zu setzen und die Täter in ihre Schranken zu weisen, liess ihre Medienstelle ausrichten. Ihr Sprecher bezeichnete den zugrunde liegenden Frauenhass gegenüber mehreren Schweizer Zeitungen als etwas, das nicht als normal oder akzeptabel empfunden werden dürfe. Die Behörde Bern-Mittelland bestätigte die eingeleiteten Ermittlungen; in welche Richtung weiter untersucht wird, sei Sache der Staatsanwaltschaft, heisst es.

Brisanz erhält der Fall, weil die Finanzministerin die Strafverfolger ausdrücklich darum bittet zu prüfen, ob die Verantwortlichen bei X den Chatbot Grok im Wissen oder gar in der Absicht zur Verfügung stellen, um Straftaten zu ermöglichen. Damit steht nicht nur der einzelne Nutzer im Fokus, sondern auch die Frage, welche rechtliche Verantwortung Plattformbetreiber und KI-Anbieter für durch ihre Systeme generierte Inhalte tragen. Der mutmassliche Urheber des Posts, ein 75-jähriger Schweizer mit gut 1300 Followern, sprach gegenüber Medien von einer „harmlosen technischen Übung“.

Über die Schweiz hinaus gerät Grok bereits unter regulatorischen Druck. Die EU-Kommission hatte nach Kritik an sexualisierten KI-Bildern im Zusammenhang mit dem Dienst im Januar ein Verfahren gegen X eingeleitet. Brüssel wirft dem Unternehmen vor, die Risiken bei der Einführung seiner Künstlichen Intelligenz auf der Online-Plattform nicht ausreichend bewertet und reduziert zu haben. Auch Malaysia kündigte Anfang Jahr an, rechtlich gegen Musks Konzern vorgehen zu wollen. Vor diesem Hintergrund könnte das Berner Verfahren zu einem Pilotfall werden, wie Strafrecht, Gleichstellung und KI-Regulierung im digitalen Umfeld zusammenspielen.