Raiffeisen will Addiko mit Angebot über dem ermittelten Eigenkapitalwert übernehmen

09.04.2026


Die Raiffeisen Bank International AG (RBI) plant ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für sämtliche ausgegebenen und ausstehenden Aktien der Addiko Bank AG, die nicht von Addiko selbst gehalten werden. Das geht aus einer Insiderinformation nach Artikel 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung hervor, die am 8. April 2026 veröffentlicht wurde. Die in Wien börsennotierte RBI will den Aktionären der ebenfalls in Wien gelisteten Addiko Bank einen Barpreis von 23,05 Euro je Stammaktie bieten, jeweils cum Dividende 2025.

Der Angebotspreis entspricht dem volumengewichteten durchschnittlichen Aktienkurs der Addiko-Aktie über die sechs Monate bis einschließlich 7. April 2026. Laut einem von RBI beauftragten externen Bewertungsgutachten der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. liegt der gebotene Preis rund 20 % über dem in diesem Gutachten ermittelten Wert des Eigenkapitals von Addiko. Das Angebot richtet sich an sämtliche zum Handel an der Wiener Börse zugelassenen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der Addiko Bank.

Das geplante Übernahmeangebot ist an mehrere aufschiebende Bedingungen geknüpft. Dazu zählen insbesondere die Genehmigungen durch die zuständigen Kartell- und Aufsichtsbehörden sowie das Ausbleiben wesentlicher nachteiliger Veränderungen bei Addiko. Zudem sieht RBI eine Mindestannahmeschwelle von mehr als 75 % sämtlicher ausgegebener und ausstehender Addiko-Aktien vor. Bei Zustandekommen und nach Prüfung des Angebots durch die österreichische Übernahmekommission soll die Annahmefrist zehn Wochen betragen.

RBI stellt klar, dass es sich bei dem angekündigten Schritt nicht um ein Delisting-Angebot im Sinne des § 38 Absätze 6 bis 8 des österreichischen Börsegesetzes handelt. Parallel zu dem geplanten Angebot beabsichtigt die Bank, mit der Alta Group d.o.o. in Serbien, einer Aktionärin der Addiko Bank, eine Vereinbarung abzuschließen, die unter anderem den geplanten Verkauf (Carve-out) der Addiko Bank a.d. Beograd sowie der Addiko Bank d.d. Sarajevo und der Addiko Bank d.d. Banja Luka betrifft. Das Closing des Übernahmeangebots bleibt von der Erfüllung der genannten Bedingungen und der Einholung aller erforderlichen Genehmigungen abhängig.

EU, Malaysia, Schweiz: Wachsende regulatorische Front gegen Musks Plattform X

14.04.2026


Die Berner Staatsanwaltschaft hat nach einer Strafanzeige von Bundesrätin Karin Keller-Sutter ein Verfahren wegen Beschimpfung und Verleumdung eröffnet. Auslöser ist ein Vorfall auf der von Elon Musk kontrollierten Plattform X: Ein Nutzer hatte den integrierten KI-Chatbot Grok am 10. März dazu aufgefordert, die FDP-Bundesrätin mit „total verf**ktem Gassen-Slang“ und in vulgär-sexistischer Sprache zu attackieren. Grok lieferte daraufhin öffentlich ein entsprechendes Posting, das der Nutzer später wieder löschte.

Keller-Sutter reichte eine Anzeige gegen unbekannt ein. Es sei grundsätzlich nötig, sich gegen derartige frauenfeindliche Äusserungen zur Wehr zu setzen und die Täter in ihre Schranken zu weisen, liess ihre Medienstelle ausrichten. Ihr Sprecher bezeichnete den zugrunde liegenden Frauenhass gegenüber mehreren Schweizer Zeitungen als etwas, das nicht als normal oder akzeptabel empfunden werden dürfe. Die Behörde Bern-Mittelland bestätigte die eingeleiteten Ermittlungen; in welche Richtung weiter untersucht wird, sei Sache der Staatsanwaltschaft, heisst es.

Brisanz erhält der Fall, weil die Finanzministerin die Strafverfolger ausdrücklich darum bittet zu prüfen, ob die Verantwortlichen bei X den Chatbot Grok im Wissen oder gar in der Absicht zur Verfügung stellen, um Straftaten zu ermöglichen. Damit steht nicht nur der einzelne Nutzer im Fokus, sondern auch die Frage, welche rechtliche Verantwortung Plattformbetreiber und KI-Anbieter für durch ihre Systeme generierte Inhalte tragen. Der mutmassliche Urheber des Posts, ein 75-jähriger Schweizer mit gut 1300 Followern, sprach gegenüber Medien von einer „harmlosen technischen Übung“.

Über die Schweiz hinaus gerät Grok bereits unter regulatorischen Druck. Die EU-Kommission hatte nach Kritik an sexualisierten KI-Bildern im Zusammenhang mit dem Dienst im Januar ein Verfahren gegen X eingeleitet. Brüssel wirft dem Unternehmen vor, die Risiken bei der Einführung seiner Künstlichen Intelligenz auf der Online-Plattform nicht ausreichend bewertet und reduziert zu haben. Auch Malaysia kündigte Anfang Jahr an, rechtlich gegen Musks Konzern vorgehen zu wollen. Vor diesem Hintergrund könnte das Berner Verfahren zu einem Pilotfall werden, wie Strafrecht, Gleichstellung und KI-Regulierung im digitalen Umfeld zusammenspielen.