
Sachsens Sicherheitsbehörden beobachten eine Verschiebung im Extremismus: Die Szenen werden jünger, digitaler und breiter verankert. Innenminister Armin Schuster (CDU) und der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz, Dirk-Martin Christian, stellten in Dresden den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2025 vor. Internationale Konflikte wirkten demnach als Brandbeschleuniger in nahezu allen Phänomenbereichen – von Rechtsextremismus über Linksextremismus bis hin zu ausländischer Spionage.
Im Fokus steht vor allem das rechtsextremistische Personenpotenzial, das 2025 im Freistaat auf rund 6.550 Menschen anstieg. Im Vorjahr waren es nach unterschiedlichen Angaben in den Berichten rund 6.000 bis 6.300 Personen. Als wesentlicher Treiber wird der als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestufte AfD-Landesverband Sachsen genannt, dem der Verfassungsschutz rund 2.000 Personen zurechnet, nach etwa 1.550 im Jahr zuvor. Hinzu kommen etwa 1.100 Anhänger der Freien Sachsen sowie kleinere rechtsextremistische Parteien. Zugleich sank die Zahl rechtsextremistischer Straftaten laut Bericht von mehr als 3.900 auf 3.263, ein Großteil davon Propagandadelikte und Volksverhetzungsfälle.
Schuster und Christian verweisen besonders auf eine „drastische Verjüngung“ der Szene. Rechtsextremistische Symbole tauchten zunehmend in Klassenzimmern und auf Schulhöfen auf. Wenn solche Zeichen unwidersprochen blieben, sei das Ausdruck einer fortschreitenden Normalisierung verfassungsfeindlicher Positionen, warnte der Innenminister. Als Reaktion brachte er die Erfassung mutmaßlicher Rechtsextremisten bereits ab einem Alter von zwölf Jahren ins Gespräch. Parallel sieht der Verfassungsschutz rechtsextremes Gedankengut „weit in die Mitte der Gesellschaft vorgerückt“, was sich nach Einschätzung der Behörden auch in Wahlergebnissen und kommunalen Gremien widerspiegelt.
Auch im linken Spektrum registriert der Bericht eine Verschärfung der Lage. Das linksextremistische Personenpotenzial stieg 2025 auf 975 Menschen nach rund 900 im Vorjahr. Die Zahl linksextremistischer Straftaten erhöhte sich auf 1.131 Fälle, während die Zahl der linksextremistischen Gewalttaten nach Angaben der Behörden um 47 Prozent zulegte. Schuster führt die Veränderungen unter anderem auf die Wirkung internationaler Konflikte zurück: Migration prägt demnach die Agitation der Rechtsextremisten, der Nahostkonflikt verändert die linksextreme Szene, und die geopolitische Lage insgesamt spiegelt sich auf den Radarschirmen von Polizei und Nachrichtendiensten wider.
Zusätzlich verzeichnet der Verfassungsschutz laut Bericht intensive Aktivitäten russischer und chinesischer Nachrichtendienste gegen Wirtschaft, Wissenschaft und kritische Infrastruktur in Sachsen. Die Kombination aus wachsendem Extremismuspotenzial, einer Verjüngung der Szenen und zunehmender Auslandsaufklärung erhöht nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden den Druck auf Prävention, politische Bildung und den Schutz sensibler Bereiche. Innenminister Schuster sprach von „Pegelanzeigern im kritischen Bereich“ in nahezu allen vom Verfassungsschutz beobachteten Feldern.

Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.