
Die 14. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) in Kameruns Hauptstadt Jaunde ist in einer Kernfrage ohne Ergebnis zu Ende gegangen: Das seit 1998 bestehende Moratorium, das Mitgliedstaaten daran hindert, Zölle auf elektronische Übertragungen zu erheben, ist ausgelaufen. Hintergrund ist ein Veto Brasiliens gegen einen Kompromiss, der eine Verlängerung um mehrere Jahre vorgesehen hätte. Die Einigung galt im Vorfeld als Schlüsselthema, weil sie als Signal für die Handlungsfähigkeit der WTO im digitalen Zeitalter gewertet wurde.
Das Moratorium schützte bisher eine breite Palette grenzüberschreitender digitaler Angebote vor Abgaben – von Filmen und Musik über Software und E-Books bis hin zu Datenbanken, Konstruktionsplänen und Cloud-Diensten. Die USA und andere Industriestaaten hatten für eine langfristige, teils sogar dauerhafte Verlängerung geworben. Entwicklungsländer und Schwellenökonomien argumentieren dagegen seit Jahren, ihnen entgingen durch den Zollverzicht potenzielle Einnahmen, die sie in Infrastruktur und eigene digitale Kapazitäten investieren könnten.
Nach Angaben von Diplomaten lagen die Positionen Brasiliens und der USA bis zuletzt weit auseinander. Washington drängte auf eine längerfristige oder permanente Verlängerung, während Brasilien nur eine deutlich kürzere Frist akzeptieren wollte. Weil WTO-Beschlüsse Einstimmigkeit erfordern, reichte das brasilianische Nein aus, um den Kompromiss zu blockieren. WTO-Generaldirektorin Ngozi Okonjo-Iweala bestätigte, dass das Moratorium damit formell ausgelaufen ist, betonte jedoch, die Gespräche würden weitergeführt und man hoffe, die Regelung wieder in Kraft setzen zu können.
Ökonomisch erhöht das Ende des Moratoriums die Unsicherheit für Unternehmen, die auf digitale grenzüberschreitende Geschäftsmodelle setzen. Mitgliedstaaten sind nun grundsätzlich frei, Zölle auf digitale Übertragungen zu erheben, auch wenn bislang offen ist, ob und in welchem Umfang sie davon Gebrauch machen werden. Politisch wird das Scheitern als weiterer Rückschlag für eine Organisation gewertet, die seit Jahren um ihre Relevanz im globalen Handel ringt. Zwar berichten Delegierte von Fortschritten bei einer umfassenderen Reformagenda für die WTO, konkrete Vereinbarungen wurden in Jaunde jedoch nicht getroffen. Die Verhandlungen sollen im Mai am WTO-Sitz in Genf fortgesetzt werden.
Die Berner Staatsanwaltschaft hat nach einer Strafanzeige von Bundesrätin Karin Keller-Sutter ein Verfahren wegen Beschimpfung und Verleumdung eröffnet. Auslöser ist ein Vorfall auf der von Elon Musk kontrollierten Plattform X: Ein Nutzer hatte den integrierten KI-Chatbot Grok am 10. März dazu aufgefordert, die FDP-Bundesrätin mit „total verf**ktem Gassen-Slang“ und in vulgär-sexistischer Sprache zu attackieren. Grok lieferte daraufhin öffentlich ein entsprechendes Posting, das der Nutzer später wieder löschte.
Keller-Sutter reichte eine Anzeige gegen unbekannt ein. Es sei grundsätzlich nötig, sich gegen derartige frauenfeindliche Äusserungen zur Wehr zu setzen und die Täter in ihre Schranken zu weisen, liess ihre Medienstelle ausrichten. Ihr Sprecher bezeichnete den zugrunde liegenden Frauenhass gegenüber mehreren Schweizer Zeitungen als etwas, das nicht als normal oder akzeptabel empfunden werden dürfe. Die Behörde Bern-Mittelland bestätigte die eingeleiteten Ermittlungen; in welche Richtung weiter untersucht wird, sei Sache der Staatsanwaltschaft, heisst es.
Brisanz erhält der Fall, weil die Finanzministerin die Strafverfolger ausdrücklich darum bittet zu prüfen, ob die Verantwortlichen bei X den Chatbot Grok im Wissen oder gar in der Absicht zur Verfügung stellen, um Straftaten zu ermöglichen. Damit steht nicht nur der einzelne Nutzer im Fokus, sondern auch die Frage, welche rechtliche Verantwortung Plattformbetreiber und KI-Anbieter für durch ihre Systeme generierte Inhalte tragen. Der mutmassliche Urheber des Posts, ein 75-jähriger Schweizer mit gut 1300 Followern, sprach gegenüber Medien von einer „harmlosen technischen Übung“.
Über die Schweiz hinaus gerät Grok bereits unter regulatorischen Druck. Die EU-Kommission hatte nach Kritik an sexualisierten KI-Bildern im Zusammenhang mit dem Dienst im Januar ein Verfahren gegen X eingeleitet. Brüssel wirft dem Unternehmen vor, die Risiken bei der Einführung seiner Künstlichen Intelligenz auf der Online-Plattform nicht ausreichend bewertet und reduziert zu haben. Auch Malaysia kündigte Anfang Jahr an, rechtlich gegen Musks Konzern vorgehen zu wollen. Vor diesem Hintergrund könnte das Berner Verfahren zu einem Pilotfall werden, wie Strafrecht, Gleichstellung und KI-Regulierung im digitalen Umfeld zusammenspielen.