Schweiz zählt erstmals mehr über 65-Jährige als unter 20-Jährige

02.04.2026


Ende 2025 lebten 9'124'300 Menschen in der Schweiz. Damit wuchs die ständige Wohnbevölkerung innert eines Jahres um 73'300 Personen beziehungsweise 0,8 Prozent, wie aus provisorischen Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) hervorgeht. Das Plus liegt unter dem Wert von 2024, als die Bevölkerung noch um 1,0 Prozent zugenommen hatte.

Alle Kantone verzeichneten ein Wachstum. Am stärksten legte der Kanton Schaffhausen zu, dessen Bevölkerung um 1,6 Prozent auf 90'285 Personen anwuchs. Überdurchschnittlich wuchsen auch Basel-Stadt (+1,4 Prozent) und das Wallis (+1,3 Prozent). Am unteren Ende der Skala standen Glarus und das Tessin mit jeweils +0,2 Prozent, gefolgt von Bern, Jura und Neuenburg mit einem Zuwachs von jeweils 0,4 Prozent.

Die Daten markieren einen demografischen Wendepunkt: Erstmals ist die Zahl der Personen ab 65 Jahren höher als jene der unter 20-Jährigen. 2025 wurden 1'811'000 Menschen im Alter von 65 Jahren oder älter gezählt, gegenüber 1'802'000 Personen unter 20 Jahren. Beide Gruppen machen jeweils rund ein Fünftel der Gesamtbevölkerung aus. Der Altersquotient liegt damit leicht über dem Jugendquotienten: Auf 100 Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren kamen 32,9 Menschen ab 65 Jahren und 32,7 Menschen unter 20 Jahren.

Hinter der Alterung stehen mehrere parallele Entwicklungen. Die Geburtenzahl ist im vierten Jahr in Folge gesunken, wenngleich sich der Rückgang verlangsamt hat. 2025 wurden schweizweit rund 77'900 Kinder geboren, ein Minus von 0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau sank leicht von 1,29 auf 1,28. Gleichzeitig nahm die Zahl der Todesfälle geringfügig ab und lag bei 71'700. Die Lebenserwartung stieg weiter an: Neugeborene Mädchen können im Schnitt mit 86,3 Lebensjahren rechnen, Knaben mit 82,7 Jahren.

Regional zeigt sich ein differenziertes Bild. Während die Schweiz insgesamt weniger Kinder zur Welt brachte als im Vorjahr, meldeten einige Kantone, darunter Schaffhausen, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Nidwalden, Genf, Basel-Stadt, Waadt und Solothurn, einen Anstieg der Geburten. Parallel dazu war der internationale Wanderungssaldo laut BFS rückläufig, was das insgesamt moderatere Bevölkerungswachstum mitprägte.

Auch in den Familienstrukturen machen sich Verschiebungen bemerkbar. Die Zahl der Eheschliessungen sank 2025 auf 35'700, rund tausend weniger als im Jahr zuvor. Darunter waren 800 gleichgeschlechtliche Ehen, von denen 200 aus eingetragenen Partnerschaften hervorgingen. Gleichzeitig wurden 15'700 Ehen geschieden, etwa 400 weniger als 2024; 59 der Scheidungen betrafen gleichgeschlechtliche Ehen. Nach Einschätzung des BFS ist weiterhin davon auszugehen, dass langfristig etwa zwei von fünf Ehen in einer Scheidung enden könnten.

EU, Malaysia, Schweiz: Wachsende regulatorische Front gegen Musks Plattform X

14.04.2026


Die Berner Staatsanwaltschaft hat nach einer Strafanzeige von Bundesrätin Karin Keller-Sutter ein Verfahren wegen Beschimpfung und Verleumdung eröffnet. Auslöser ist ein Vorfall auf der von Elon Musk kontrollierten Plattform X: Ein Nutzer hatte den integrierten KI-Chatbot Grok am 10. März dazu aufgefordert, die FDP-Bundesrätin mit „total verf**ktem Gassen-Slang“ und in vulgär-sexistischer Sprache zu attackieren. Grok lieferte daraufhin öffentlich ein entsprechendes Posting, das der Nutzer später wieder löschte.

Keller-Sutter reichte eine Anzeige gegen unbekannt ein. Es sei grundsätzlich nötig, sich gegen derartige frauenfeindliche Äusserungen zur Wehr zu setzen und die Täter in ihre Schranken zu weisen, liess ihre Medienstelle ausrichten. Ihr Sprecher bezeichnete den zugrunde liegenden Frauenhass gegenüber mehreren Schweizer Zeitungen als etwas, das nicht als normal oder akzeptabel empfunden werden dürfe. Die Behörde Bern-Mittelland bestätigte die eingeleiteten Ermittlungen; in welche Richtung weiter untersucht wird, sei Sache der Staatsanwaltschaft, heisst es.

Brisanz erhält der Fall, weil die Finanzministerin die Strafverfolger ausdrücklich darum bittet zu prüfen, ob die Verantwortlichen bei X den Chatbot Grok im Wissen oder gar in der Absicht zur Verfügung stellen, um Straftaten zu ermöglichen. Damit steht nicht nur der einzelne Nutzer im Fokus, sondern auch die Frage, welche rechtliche Verantwortung Plattformbetreiber und KI-Anbieter für durch ihre Systeme generierte Inhalte tragen. Der mutmassliche Urheber des Posts, ein 75-jähriger Schweizer mit gut 1300 Followern, sprach gegenüber Medien von einer „harmlosen technischen Übung“.

Über die Schweiz hinaus gerät Grok bereits unter regulatorischen Druck. Die EU-Kommission hatte nach Kritik an sexualisierten KI-Bildern im Zusammenhang mit dem Dienst im Januar ein Verfahren gegen X eingeleitet. Brüssel wirft dem Unternehmen vor, die Risiken bei der Einführung seiner Künstlichen Intelligenz auf der Online-Plattform nicht ausreichend bewertet und reduziert zu haben. Auch Malaysia kündigte Anfang Jahr an, rechtlich gegen Musks Konzern vorgehen zu wollen. Vor diesem Hintergrund könnte das Berner Verfahren zu einem Pilotfall werden, wie Strafrecht, Gleichstellung und KI-Regulierung im digitalen Umfeld zusammenspielen.