Schweizer Regierung balanciert Menschenrechte, Umweltschutz und Wettbewerbsfähigkeit

05.04.2026


Der Bundesrat schärft die Regeln für die Verantwortung von Grossunternehmen und orientiert sich dabei explizit an neuen, abgeschwächten Vorgaben der Europäischen Union. Kern des Vorhabens ist das Gesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG), das als indirekter Gegenvorschlag zur zweiten Konzernverantwortungsinitiative dienen soll. Die Initiative selbst lehnt die Landesregierung ab, wie sie bereits im Herbst kommuniziert hat. Die Vorlage befindet sich bis zum 9. Juli in der Vernehmlassung.

Ziel des NUFG ist es nach Angaben des Bundesrats, sicherzustellen, dass grosse Schweizer Unternehmen menschenrechtliche Standards einhalten und Umweltbelange berücksichtigen, ohne ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden. Vorgesehen sind spezifische Sorgfaltspflichten zu Menschenrechten und Umwelt. Erfasst würden die rund dreissig grössten Unternehmen des Landes. Damit beschränkt der Bundesrat den Adressatenkreis im Vergleich zu früheren Debatten deutlich.

Gleichzeitig will die Regierung den Kreis der Firmen verkleinern, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind. Künftig sollen noch etwa 100 Unternehmen entsprechende Berichte vorlegen müssen, aktuell sind es rund 200. Damit reagiert der Bundesrat auf Befürchtungen aus der Wirtschaft vor übermässiger Regulierung und versucht, Berichtsaufwand und regulatorische Dichte zu reduzieren, während zentrale Transparenzpflichten erhalten bleiben.

Neu gesetzlich verankert werden sollen zudem Haftungsregeln, die Verstösse gegen die vorgesehenen Sorgfaltspflichten sanktionierbar machen. Für die Durchsetzung der Normen plant der Bundesrat eine nationale Aufsicht. Diese Aufgabe soll der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) übertragen werden. Sie würde damit neben ihrer bisherigen Rolle in der Prüfungstätigkeit von Revisionsunternehmen eine zusätzliche Regulierungs- und Kontrollfunktion im Bereich der nachhaltigen Unternehmensführung übernehmen.

GAM ordnet Verwaltungsrat neu – Maarek soll VR-Präsidium übernehmen

13.04.2026


Der Asset Manager GAM stellt die Weichen für eine Neuaufstellung seines Verwaltungsrats. An der ordentlichen Generalversammlung vom 12. Mai 2026 in Zürich sollen die Aktionäre über ein weitreichendes Paket an personellen Veränderungen abstimmen, das im Rahmen der Nachfolge- und Kontinuitätsplanung erarbeitet wurde. Im Zentrum steht der Vorschlag, den bisherigen Verwaltungsrat Anthony Maarek als Präsidenten des Gremiums zu wählen und damit die Nachfolge des nicht mehr zur Wiederwahl antretenden Amtsinhabers Antoine Spillmann zu regeln.

Neben Maarek beantragt der Verwaltungsrat die Wiederwahl der bisherigen Mitglieder Inès de Dinechin, Anne Empain und Donatella Ceccarelli. Neu in das Gremium einziehen sollen Group CEO Albert Saporta, der seit Juli 2025 an der operativen Spitze von GAM steht, sowie der Investmentexperte John Niel als nicht-exekutives Mitglied mit Schwerpunkt auf Technologie, Telekommunikation und digitalen Plattformen. Alle Mandate sind bis zum Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2027 befristet.

Im Zuge der Neubesetzung verzichten neben Spillmann auch Carlos Esteve und Jeremy Smouha auf eine Wiederwahl. Der Verwaltungsrat soll künftig aus sechs Mitgliedern bestehen, gleichermassen verteilt auf drei Frauen und drei Männer. Nach Einschätzung des Unternehmens verbindet die vorgeschlagene Struktur Fachkompetenz, Erfahrung und Unabhängigkeit mit einer ausgewogenen Geschlechtervertretung. Die Integration von CEO Saporta als exekutives Mitglied soll zugleich die Verzahnung von operativer Verantwortung und strategischer Steuerung vertiefen.

Nicht folgen will der Verwaltungsrat einem alternativen Antrag eines Aktionärs, der die Wahl von Benedetta Arese Lucini anstelle von Anne Empain fordert. Verwaltungsrat und Nominationsausschuss empfehlen den Aktionären, diesen Gegenantrag abzulehnen und die vom Gremium vorgeschlagene Besetzung zu bestätigen. Die detaillierten Unterlagen zur Generalversammlung will GAM am 20. April 2026 veröffentlichen. Die Vorschläge spiegeln nach Angaben des Unternehmens auch das anhaltende Engagement des Hauptaktionärs für die langfristige strategische Entwicklung von GAM wider.