
Steyr Motors AG hat auf ihrer ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2025 die Weichen für die weitere Unternehmensentwicklung gestellt und zugleich ihre Aktionäre am Gewinn beteiligt. Das auf maßgeschneiderte Motoren für einsatzkritische militärische und zivile Anwendungen spezialisierte Unternehmen zahlt eine Dividende von 0,25 Euro je Aktie. Insgesamt werden damit 1,3 Millionen Euro aus dem zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 8,12 Millionen Euro an die Anteilseigner ausgeschüttet, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Sämtliche zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkte wurden laut Unternehmen mit großer Mehrheit angenommen.
Parallel dazu wurde der Aufsichtsrat "planmäßig neu aufgestellt". Mit Rolf Wirtz, ehemaliger CEO von thyssenkrupp Marine Systems, und Gerhard Schwartz, zuletzt Managing Partner bei EY, ziehen zwei ausgewiesene Industrie- und Kapitalmarktexperten in das Kontrollgremium ein. Wirtz wurde in der konstituierenden Sitzung des Gremiums zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Schwartz soll als designierter Vorsitzender des Prüfungsausschusses insbesondere die Weiterentwicklung der Finanz- und Kontrollstrukturen des börsennotierten Unternehmens begleiten.
Die Neubesetzung folgt auf den Ausstieg der deutschen Beteiligungsgesellschaft Mutares, nach dem Christian Klingler und Fabian Schlegel nicht mehr zur Wiederwahl antraten. Für Kontinuität im Gremium sorgt Alexander Fitzka, Investment Manager der B-&-C-Gruppe: Er gehört dem Aufsichtsrat bereits seit August 2025 an und wurde von der Hauptversammlung erneut bestätigt. Damit kombiniert das neue Kontrollgremium Industrie-Know-how aus dem maritimen Bereich, Erfahrung im Kapitalmarkt- und Prüfungsumfeld sowie die Perspektive eines langfristig orientierten Kernaktionärs.
Operativ sieht sich Steyr Motors für zusätzliches Wachstum gerüstet. Das Management verweist insbesondere auf die M12 Power Unit als neue Produktkategorie, die zusammen mit Anwendungen in unbemannten maritimen Systemen (USV) weiteres Potenzial über das bisherige Budget hinaus eröffnen soll. Als einer der weltweit führenden Anbieter von Spezialmotoren im Defense- und Zivilbereich zielt das Unternehmen damit auf einen Ausbau seines Technologie- und Marktprofils, während es mit der beschlossenen Gewinnausschüttung zugleich ein Signal der Verlässlichkeit an die Kapitalmärkte sendet.
Die Berner Staatsanwaltschaft hat nach einer Strafanzeige von Bundesrätin Karin Keller-Sutter ein Verfahren wegen Beschimpfung und Verleumdung eröffnet. Auslöser ist ein Vorfall auf der von Elon Musk kontrollierten Plattform X: Ein Nutzer hatte den integrierten KI-Chatbot Grok am 10. März dazu aufgefordert, die FDP-Bundesrätin mit „total verf**ktem Gassen-Slang“ und in vulgär-sexistischer Sprache zu attackieren. Grok lieferte daraufhin öffentlich ein entsprechendes Posting, das der Nutzer später wieder löschte.
Keller-Sutter reichte eine Anzeige gegen unbekannt ein. Es sei grundsätzlich nötig, sich gegen derartige frauenfeindliche Äusserungen zur Wehr zu setzen und die Täter in ihre Schranken zu weisen, liess ihre Medienstelle ausrichten. Ihr Sprecher bezeichnete den zugrunde liegenden Frauenhass gegenüber mehreren Schweizer Zeitungen als etwas, das nicht als normal oder akzeptabel empfunden werden dürfe. Die Behörde Bern-Mittelland bestätigte die eingeleiteten Ermittlungen; in welche Richtung weiter untersucht wird, sei Sache der Staatsanwaltschaft, heisst es.
Brisanz erhält der Fall, weil die Finanzministerin die Strafverfolger ausdrücklich darum bittet zu prüfen, ob die Verantwortlichen bei X den Chatbot Grok im Wissen oder gar in der Absicht zur Verfügung stellen, um Straftaten zu ermöglichen. Damit steht nicht nur der einzelne Nutzer im Fokus, sondern auch die Frage, welche rechtliche Verantwortung Plattformbetreiber und KI-Anbieter für durch ihre Systeme generierte Inhalte tragen. Der mutmassliche Urheber des Posts, ein 75-jähriger Schweizer mit gut 1300 Followern, sprach gegenüber Medien von einer „harmlosen technischen Übung“.
Über die Schweiz hinaus gerät Grok bereits unter regulatorischen Druck. Die EU-Kommission hatte nach Kritik an sexualisierten KI-Bildern im Zusammenhang mit dem Dienst im Januar ein Verfahren gegen X eingeleitet. Brüssel wirft dem Unternehmen vor, die Risiken bei der Einführung seiner Künstlichen Intelligenz auf der Online-Plattform nicht ausreichend bewertet und reduziert zu haben. Auch Malaysia kündigte Anfang Jahr an, rechtlich gegen Musks Konzern vorgehen zu wollen. Vor diesem Hintergrund könnte das Berner Verfahren zu einem Pilotfall werden, wie Strafrecht, Gleichstellung und KI-Regulierung im digitalen Umfeld zusammenspielen.