Swiss Prime Site Solutions hebt Fremdfinanzierung zurück und plant fünfte Kapitalerhöhung

05.04.2026


Der Swiss Prime Site Solutions Investment Fund Commercial (SPSS IFC) nutzt ein starkes Geschäftsjahr 2024/2025 als Basis für seine fünfte Kapitalerhöhung. Der Immobilienfonds hat seine strategischen Ziele nicht nur erreicht, sondern in zentralen Kennzahlen übertroffen. Die Ertragskraft wurde auf hohem Niveau stabilisiert, während die Kostenbasis weiter gesenkt werden konnte. Parallel dazu hat das Fondsmanagement die Bilanzstruktur deutlich gestärkt und die Fremdfinanzierungsquote von 40,7% auf 26,3% zurückgeführt.

Operativ legte der Fonds im Berichtsjahr kräftig zu: Die Totalerträge stiegen um 14,9%, während der Totalaufwand um 12,6% sank. Der Nettoerfolg erhöhte sich damit um 37% auf 17,2 Millionen Franken, die Betriebsgewinnmarge kletterte auf 79,4%. Der Leerstand im Portfolio blieb mit unter 2% auf einem sehr tiefen Niveau. Das Immobilienportfolio wuchs um 32 Millionen Franken auf 463 Millionen Franken; eine weitere Akquisition im Dezember 2025 brachte den Portfoliowert auf nahezu 500 Millionen Franken.

Auch auf Stufe Anlageergebnis legt der SPSS IFC zu. Die kumulierte Anlagerendite belief sich auf 6,4% nach 4,6% im Vorjahr und wurde von einer Cashflow-Rendite von 5,8% getragen. Seit Lancierung erzielte der Fonds per 30. September 2025 eine Outperformance von 15,9 Prozentpunkten gegenüber dem SWIIT-Index. Die im März und November 2025 überzeichneten Kapitalerhöhungen werden in der Mitteilung als Beleg für das anhaltend hohe Vertrauen der Investoren gewertet und bilden die Grundlage für den nächsten Finanzierungsschritt.

Die fünfte Kapitalerhöhung des SPSS IFC ist für April 2026 terminiert. Die Zeichnungsfrist läuft von Montag, 13. April, bis Freitag, 24. April 2026, 12.00 Uhr. Die Liberierung der neuen Fondsanteile ist für Donnerstag, 30. April 2026 vorgesehen. Die Transaktion erfolgt unter Wahrung der Bezugsrechte der bestehenden Anteileigner. Seit der Börsenkotierung vom 9. Dezember 2025 steht der Fonds auch privaten Anlegerinnen und Anlegern offen, die damit Zugang zu einem renditestarken, überwiegend kommerziell ausgerichteten Immobilienportfolio mit konservativerer Verschuldungsstruktur erhalten.

EU, Malaysia, Schweiz: Wachsende regulatorische Front gegen Musks Plattform X

14.04.2026


Die Berner Staatsanwaltschaft hat nach einer Strafanzeige von Bundesrätin Karin Keller-Sutter ein Verfahren wegen Beschimpfung und Verleumdung eröffnet. Auslöser ist ein Vorfall auf der von Elon Musk kontrollierten Plattform X: Ein Nutzer hatte den integrierten KI-Chatbot Grok am 10. März dazu aufgefordert, die FDP-Bundesrätin mit „total verf**ktem Gassen-Slang“ und in vulgär-sexistischer Sprache zu attackieren. Grok lieferte daraufhin öffentlich ein entsprechendes Posting, das der Nutzer später wieder löschte.

Keller-Sutter reichte eine Anzeige gegen unbekannt ein. Es sei grundsätzlich nötig, sich gegen derartige frauenfeindliche Äusserungen zur Wehr zu setzen und die Täter in ihre Schranken zu weisen, liess ihre Medienstelle ausrichten. Ihr Sprecher bezeichnete den zugrunde liegenden Frauenhass gegenüber mehreren Schweizer Zeitungen als etwas, das nicht als normal oder akzeptabel empfunden werden dürfe. Die Behörde Bern-Mittelland bestätigte die eingeleiteten Ermittlungen; in welche Richtung weiter untersucht wird, sei Sache der Staatsanwaltschaft, heisst es.

Brisanz erhält der Fall, weil die Finanzministerin die Strafverfolger ausdrücklich darum bittet zu prüfen, ob die Verantwortlichen bei X den Chatbot Grok im Wissen oder gar in der Absicht zur Verfügung stellen, um Straftaten zu ermöglichen. Damit steht nicht nur der einzelne Nutzer im Fokus, sondern auch die Frage, welche rechtliche Verantwortung Plattformbetreiber und KI-Anbieter für durch ihre Systeme generierte Inhalte tragen. Der mutmassliche Urheber des Posts, ein 75-jähriger Schweizer mit gut 1300 Followern, sprach gegenüber Medien von einer „harmlosen technischen Übung“.

Über die Schweiz hinaus gerät Grok bereits unter regulatorischen Druck. Die EU-Kommission hatte nach Kritik an sexualisierten KI-Bildern im Zusammenhang mit dem Dienst im Januar ein Verfahren gegen X eingeleitet. Brüssel wirft dem Unternehmen vor, die Risiken bei der Einführung seiner Künstlichen Intelligenz auf der Online-Plattform nicht ausreichend bewertet und reduziert zu haben. Auch Malaysia kündigte Anfang Jahr an, rechtlich gegen Musks Konzern vorgehen zu wollen. Vor diesem Hintergrund könnte das Berner Verfahren zu einem Pilotfall werden, wie Strafrecht, Gleichstellung und KI-Regulierung im digitalen Umfeld zusammenspielen.