Triforêt in Hinterstoder: Millionenförderung, Investorenmodell und ein neuer Anlauf

10.06.2026


Das umstrittene Hotel- und Chaletdorf „TRIFORÊT“ in Hinterstoder im oberösterreichischen Bezirk Kirchdorf steht nach Konkurs und Schließung vor einem Neustart. Das zuvor leer stehende Berghotel war während der Corona-Pandemie von Ideengeber und Investor Michael Fröhlich reaktiviert worden, eröffnete im Dezember 2023, ging im Mai 2025 in Konkurs und wurde im März 2026 geschlossen. Nun soll das Projekt als „TRIFORÊT alpin.resort“ am 9. Juli 2026 erneut an den Start gehen – diesmal mit der Falkensteiner Michaeler Tourism Group (FMTG) als Betreiberin.

Polytec-Gründer Friedrich Huemer, der nach der Insolvenz der früheren Betreibergesellschaft bereits 2025 eingestiegen war, bleibt als Miteigentümer an Bord. Fröhlich fungiert nun als Geschäftsführer der Betriebsgesellschaft. Für das Resort, das auf einen Fünf-Sterne-Standard zielt, wurde laut FMTG ein langfristiger Managementvertrag abgeschlossen. Das Unternehmen positioniert das Projekt als erstes Haus seines neuen Formats „Falkensteiner Residences“ im Boutique-Stil, das sich konsequent an Landschaft und Destination orientieren soll. Die 41 Apartments und 20 Chalets können bereits gebucht werden, erste Gruppenanfragen liegen laut Fröhlich vor.

Begleitet wird der Neustart von anhaltender politischer Kritik. Die oberösterreichischen Grünen monieren, dass für ein „reines Investorenprojekt“ Steuergeld fließe. Das Land fördert den Bau mit 2 Millionen Euro. Laut einer Presseaussendung der Grünen zeigt ein Grundbuchauszug, dass die als „Appartements mit touristischer Nutzung“ beworbenen Einheiten einzeln an private, finanzkräftige Investoren verkauft worden seien, vermarktet als „attraktive Kapitalanlage mit höherer Rendite als bei klassischen Anlegerwohnungen“. Dass für ein derartiges Modell öffentliche Mittel eingesetzt werden, sorgt in der Partei für Widerspruch.

Fröhlich weist diese Darstellung zurück. Es gebe 26 Miteigentümer, also Investoren, die Geld in die Hand genommen hätten, jedoch keinerlei Nutzungsrechte besäßen, betont er. Die Landesförderung beziehe sich auf den Bau und sei vertraglich bis 2033 an die Eigentümergesellschaft gebunden, die selbst nie in Konkurs gegangen sei. Für Miteigentümer Huemer ist entscheidend, dass mit der FMTG nun ein erfahrener Betreiber mit „touristischer Vision“ an Bord sei, der das Projekt langfristig führen solle. FMTG-Chef Otmar Michaeler wiederum sieht in Hinterstoder eine Destination für anspruchsvolle Reisende, die „Raum, Stille, Natur und gleichzeitig kompromisslose Qualität und Professionalität“ suchen – ob das Luxusmodell samt Investorenstruktur und öffentlicher Förderung in der Region und politisch auf Dauer akzeptiert wird, dürfte sich mit der Wiedereröffnung zeigen.

Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026


Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.