
Im Kanton Waadt spitzt sich die politische Krise um Staatsrätin Valérie Dittli zu. Der Grosse Rat hat am Dienstag eine Resolution verabschiedet, in der die Mitte-Politikerin formell zum Rücktritt aufgefordert wird. Der Vorstoss ist rechtlich nicht bindend, soll nach dem Willen der Initianten aber ein «starkes Signal» senden und Dittli dazu bewegen, aus eigenem Antrieb aus der Kantonsregierung auszuscheiden.
Ausgelöst wurde die Resolution durch einen neuen, als belastend eingestuften Bericht, der am vergangenen Freitag veröffentlicht wurde. Der frühere Kantonsrichter Jean-François Meylan hält darin fest, Dittli habe eine vertrauliche Vereinbarung abgeschlossen, wonach eine Strafanzeige gegen sie zurückgezogen wurde, ohne den Staatsrat zu informieren. Ihr wird vorgeworfen, gelogen und Informationen zurückgehalten zu haben. Laut dem Bericht geniesst sie im Regierungskollegium deshalb nicht mehr das volle Vertrauen, das sich nur schwer wiederherstellen lasse.
Die Resolution wurde vom Grünen-Fraktionschef Kilian Duggan eingebracht und von allen linken Parteien sowie den Grünliberalen unterstützt. Die FDP und die SVP enthielten sich mehrheitlich. Insgesamt nahm der Grosse Rat den Vorstoss mit 72 Ja-Stimmen bei 5 Nein und 58 Enthaltungen an. Der Staatsrat hat nun drei Monate Zeit, um Stellung zu nehmen. Eine Möglichkeit, eines seiner Mitglieder zu suspendieren oder abzusetzen, hat das Gremium jedoch nicht.
Dittli hatte bereits am Freitag einen Rücktritt ausgeschlossen und sich in einer persönlichen Stellungnahme gegen einzelne Vorwürfe verteidigt. Sie bekräftigte ihren Willen, weiterhin für den Kanton tätig zu sein. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA liess ihr Dienst ausrichten, sie habe nicht vor, auf die Resolution zu reagieren und halte an ihrer Erklärung vom Freitag fest. Damit prallen im Kanton Waadt ein deutlich artikulierter politischer Vertrauensverlust und der Anspruch der Regierungsrätin, ihr Mandat fortzuführen, direkt aufeinander.
Sexuelle Gewalt hinterlässt bei den Betroffenen deutlich tiefere und länger anhaltende Spuren, als bislang in der Schweiz weithin angenommen. Das zeigt eine neue Studie aus der Romandie, die vom Genfer Universitätsspital (HUG) koordiniert wurde und nach Angaben der Forschenden erstmals eine systematische Nachverfolgung von Opfern über einen Zeitraum von zwölf Monaten vornimmt. Beteiligt waren neben dem HUG der Spitalverbund Wallis sowie fünf Waadtländer Spitäler.
Für die Untersuchung wurden 181 von sexueller Gewalt betroffene Personen – 180 Frauen und ein Transmann – ein Jahr lang begleitet. Die Auswertung ergibt ein klares Bild: 71 Prozent der Teilnehmenden zeigen zwölf Monate nach der Tat depressive Symptome, 68 Prozent weisen Anzeichen einer posttraumatischen Belastungsstörung auf, 57 Prozent leiden unter ausgeprägter Angst. Mehr als die Hälfte der Befragten berichtet zudem weiterhin über körperliche Beschwerden wie chronische Schmerzen, Schlafstörungen oder anhaltende Erschöpfung.
Besonders gravierend sind die Folgen im Intimbereich. Rund zwei Drittel der Betroffenen, die sexuell aktiv sind, geben an, auch ein Jahr nach dem Übergriff unter sexuellen Funktionsstörungen zu leiden. „Diese Daten zeigen klar, dass sexuelle Gewalt ein tiefgreifendes und dauerhaftes Trauma ist“, wird Studienleiterin Jasmine Abdulcadir in der Mitteilung zur Studie zitiert. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass es sich nicht um vorübergehende Reaktionen handelt, sondern um anhaltende Beeinträchtigungen mit potenziell weitreichenden Auswirkungen auf Partnerschaft, Familie und Berufsleben.
Die Datenerhebung bestätigt zudem bekannte Muster bei sexueller Gewalt. In der Mehrheit der Fälle kennen die Betroffenen die Täterperson, häufig stammt diese aus dem nahen Umfeld. Die gemeldeten Übergriffe ereignen sich überwiegend in privaten Räumen. Zwar suchen viele Opfer laut Studie rasch nach der Tat medizinische Hilfe, doch die Forschenden verweisen darauf, dass die anschliessende Betreuung häufig unzureichend bleibt. Angesichts der hohen Belastung über mindestens ein Jahr hinweg sehen Fachleute dringenden Handlungsbedarf bei der langfristigen psychischen, körperlichen und sexuellen Versorgung von Betroffenen.