Volker Türk warnt: US-Einwanderungspraxis könnte WM 2026 überschatten

12.06.2026


Wenige Stunden vor dem offiziellen Start der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 geraten die Vereinigten Staaten als Gastgeberland wegen ihrer Migrations- und Einreisepolitik unter wachsenden internationalen Druck. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, rief Washington dazu auf, die Umsetzung seiner migrationspolitischen Vorgaben „in der Tiefe“ zu überprüfen. Anlass sind eine Reihe von Zwischenfällen rund um die Anreise von Spielern und Delegationen, die die Debatte über die Vereinbarkeit der US-Praxis mit internationalen Menschenrechtsstandards neu entfacht haben.

Besonders kritisiert werden administrative Hürden und Pannen bei der Einreise, von denen laut Türk auch offizielle Delegationen betroffen waren. In diesem Zusammenhang werden unter anderem Probleme beim Zugang zu Visa und Kontrollen bei der Ankunft genannt; ein Fokus liegt auf den Schwierigkeiten, mit denen Vertreter des Iran konfrontiert gewesen sein sollen. Für den Menschenrechtschef der Vereinten Nationen steht dabei weniger die grundsätzliche Souveränität der USA in Migrationsfragen im Zentrum, als vielmehr die Art und Weise, wie diese Politik angewendet wird und welche Folgen sie für die „Menschenrechte und die menschliche Würde“ hat.

Türk appellierte in einer Pressekonferenz in Genf an die US-Regierung, gerade mit Blick auf die Weltmeisterschaft die bestehenden Verfahren zu überdenken. Die aktuell vorherrschenden Politiken müssten so angepasst werden, dass sie den Anforderungen eines globalen Sportereignisses besser gerecht werden, sagte er sinngemäß. Die Erwartung der UN-Seite: Ein Regime, das einerseits die Sicherheitsinteressen des Gastgeberlandes wahrt, andererseits aber die Bewegungsfreiheit von Spielern, Funktionären und Fans nicht unnötig einschränkt oder zu demütigenden Situationen führt.

Der Weltverband FIFA versucht derweil, Distanz zur Auseinandersetzung zu halten und verweist auf die Zuständigkeit des Gastgeberstaates. Man greife nicht in Einwanderungsverfahren oder Visa-Entscheidungen des Austragungslandes ein, betont die Organisation. Dennoch wächst die Sorge, dass ungeklärte Fragen im Grenz- und Visaregime weitere Reibungsverluste produzieren und damit den Ablauf des Turniers stören könnten. Sollten die kritisierten Punkte nicht rasch adressiert werden, drohen die organisatorischen Probleme, die Erzählung der WM schon vor dem ersten Anpfiff zu überlagern.

Finanzkrise in Wetzikon: Gericht gewährt GZO ein halbes Jahr Aufschub

15.06.2026


Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.

Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.

Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.