Von Reichling nach Karlsruhe: Hausdurchsuchung nach Klimaprotest vor höchstem Gericht

09.04.2026


Eine Hausdurchsuchung im Raum Regensburg nach einer Protestaktion auf einem Gasbohrturm im oberbayerischen Reichling beschäftigt nun das Bundesverfassungsgericht. Der betroffene, zur Tatzeit gerade volljährige Aktivist und sein Rechtsanwalt Benedikt Ehrlich haben Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, nachdem das Landgericht Augsburg ihre Beschwerden gegen den ursprünglichen Durchsuchungsbeschluss verworfen hatte. Es geht um die Frage, ob der Einsatz der Polizei mit der Durchsuchung von Wohnräumen und der Suche nach Computern und Smartphones nach einer gewaltfreien Aktion noch verhältnismäßig war.

Auslöser des Verfahrens ist eine Aktion vom September 2025: Aktivisten des Bündnisses "Ende Gelände" waren auf einen Bohrturm in Reichling geklettert und hatten Banner mit Aufschriften wie "Gas ist Gift" und "Gasausstieg jetzt – hier und weltweit" angebracht, darunter auch eine Botschaft an Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Der Protest richtete sich gegen geplante Gas-Probebohrungen, die in der Region wiederholt auf Widerstand gestoßen waren. Anwohner äußerten Sorgen um die Trinkwasserversorgung, Aktivisten begründeten ihren zivilen Ungehorsam mit der Notwendigkeit, fossile Energieprojekte zu stoppen.

Im Januar durchsuchte die Polizei eine Wohnung im Raum Regensburg, in der der junge Aktivist im Elternhaus lebt. Ermittlungsgrundlage sind nach Angaben der Ermittlungsbehörden der Verdacht des Hausfriedensbruchs sowie ein möglicher Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Ziel der Maßnahme sei es gewesen, Hinweise auf die Identität weiterer an der Aktion beteiligter Personen zu sichern. Laut Polizei konnten bei der Durchsuchung Beweismittel sichergestellt werden, die derzeit ausgewertet werden.

Der Anwalt des Betroffenen und das Aktionsbündnis "Ende Gelände", das vom Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall beobachtet wird, bewerten die Durchsuchung dagegen als rechtswidrig. Ehrlich spricht von einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte seines Mandanten und sieht eine "Grenze überschritten". Die Protestform sei gewaltfrei gewesen, eine Wohnungsdurchsuchung daher nicht gerechtfertigt. Aus Sicht von "Ende Gelände" ist zivil ungehorsamer Protest angesichts der abgelehnten Gasbohrungen „absolut notwendig und legitim“. Das Bundesverfassungsgericht soll nun klären, wie weit Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung solcher Aktionen in private Lebensbereiche vordringen dürfen.

Steigende Mieten belasten Schweizer Haushalte – Parteien ringen um Rezepte

13.04.2026


Die Debatte über steigende Mieten und Wohnungsnot entwickelt sich in der Schweiz zu einem der dominierenden innenpolitischen Konfliktfelder. In der SRF-«Arena» unter dem Titel «Miet-Irrsinn» prallten Vertreterinnen und Vertreter von SP, SVP, Mitte und Grünen aufeinander – und stritten nicht nur über Zahlen und Instrumente, sondern auch über die grundsätzliche Frage, was den Druck auf dem Mietmarkt überhaupt treibt. Im Zentrum standen die Rolle der Zuwanderung, die Bautätigkeit, die Renditebegrenzung im Mietrecht sowie der Umgang mit mutmasslich überhöhten Mieten.

Die Ausgangslage ist angespannt. In der Schweiz wohnen rund 60 Prozent der Bevölkerung zur Miete. Gemäss einem Mietbarometer, das im Auftrag des Mieterinnen- und Mieterverbandes erstellt wurde, geben rund 40 Prozent der Haushalte mehr als ein Drittel ihres Einkommens für die Miete aus. Damit steigen die Wohnkosten schneller als die Reallöhne; ein immer grösserer Anteil des Budgets fliesst in die Miete. Gleichzeitig sinkt der Anteil leerstehender Wohnungen: Per 1. Juni 2025 waren landesweit weniger als 50'000 Wohnungen unvermietet – statistisch steht nur noch etwa eine von 100 Wohnungen leer. Fällt die Leerwohnungsziffer unter ein Prozent, gilt dies offiziell als Wohnungsnot; diese Schwelle ist derzeit bereits in zahlreichen Kantonen unterschritten.

SVP-Nationalrat Manfred Bühler führt den Engpass vor allem auf die Zuwanderung zurück. Die Migrationspolitik sei der «Haupttreiber für die Nachfrage», argumentierte er in der Sendung. Würde die Nettozuwanderung auf 20'000 Personen pro Jahr reduziert, liesse der Druck auf dem Mietmarkt rasch nach, so seine These. Mitte-Politikerin Tina Deplazes dagegen verweist auf ein ganzes Bündel struktureller Faktoren: Individualisierung, mehr Ein- und Zweipersonenhaushalte, ein generell gestiegener Wohnraumbedarf sowie die Alterung der Gesellschaft. Zuwanderung erhöhe zwar ebenfalls die Nachfrage und damit die Preise, es handle sich dabei aber um Personen, die auf dem Arbeitsmarkt benötigt würden.

SP-Nationalrätin Jacqueline Badran und Grünen-Nationalrat Michael Töngi legten den Fokus stärker auf die Angebots- und Regulierungsseite. Deplazes macht ein zu tiefes Bautempo für die Knappheit verantwortlich, während Töngi die mangelnde Durchsetzung des Mietrechts kritisiert und eine periodische Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben fordert. Badran wiederum sieht «illegale» Mietüberhöhungen als zentrales Problem und verweist auf den im Schweizer Mietrecht verankerten Rendite-Deckel. Nur in einer «unkontrollierten Immobilienwirtschaft» könnten Vermieter Preise nach oben durchsetzen, etwa wenn Gutverdienende aus dem Ausland ohne Weiteres 7'000 Franken für eine Vierzimmerwohnung bezahlten. Würden die Renditebegrenzungen konsequent durchgesetzt, hätte die Zuwanderung auf die Miethöhen keinen Effekt, hält sie dagegen. Die konträren Lesarten – Nachfragebremsen durch Migrationspolitik auf der einen, striktere Regulierung und mehr Bauaktivität auf der anderen Seite – zeigen, wie weit der politische Konsens bei der Suche nach Antworten auf den «Miet-Irrsinn» derzeit entfernt ist.