
Die Bundesregierung versucht, die Wogen in der Debatte um eine neue Wehrdienstregel zu glätten, die Auslandsreisen junger Männer betrifft. Auslöser der Kontroverse ist eine Vorschrift der jüngsten Wehrdienstreform, nach der männliche Personen im Alter von 17 bis 45 Jahren längere Auslandsaufenthalte grundsätzlich vom zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen lassen müssen. Betroffen sind Reisen von mehr als drei Monaten Dauer. Die Bestimmung dient nach Angaben des Verteidigungsministeriums einer „für den Bedarfsfall belastbaren und aussagekräftigen Wehrerfassung“.
Ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums stellte zugleich klar, dass die Regelung unter den derzeitigen Bedingungen praktisch nicht greifen soll. Da der Wehrdienst nach geltendem Recht ausschließlich auf Freiwilligkeit beruhe, müssten entsprechende Genehmigungen „im Prinzip“ erteilt werden, betonte das Ministerium. In Berlin wird derzeit an administrativen Präzisierungen gearbeitet. Geplant ist demnach, in Verwaltungsvorschriften festzuschreiben, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Dienst bei der Bundeswehr freiwillig bleibt.
Das Verteidigungsministerium kündigte darüber hinaus an, konkrete Regeln für Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zu entwickeln, um „unnötige Bürokratie“ zu vermeiden. Damit reagiert die Behörde auf öffentliche Irritationen und den Eindruck, Bürger könnten für längere Auslandsaufenthalte einer formalen Kontrolle durch die Bundeswehr unterliegen. Medienberichte hatten zuvor darauf hingewiesen, dass die Neuregelung ab Anfang 2026 für alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren gelten soll, sofern ihre Auslandsaufenthalte die Dreimonatsgrenze überschreiten.
Die Vorschrift hat eine hitzige politische Debatte ausgelöst, in der Kritiker vor einer schleichenden Rückkehr der Wehrpflicht warnen. Aus Politik und Zivilgesellschaft kommen scharfe Reaktionen, Verbände wie die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen kritisieren die Norm deutlich. Die Regelung wird von Gegnern als Signal gewertet, dass die Wiedereinführung der Wehrpflicht politisch vorbereitet werde. Das Verteidigungsministerium verweist hingegen auf den aktuellen Rechtszustand, wonach der Wehrdienst ausschließlich auf Freiwilligkeit basiert, und versucht mit den angekündigten Klarstellungen, den Vorwurf einer Einschränkung der Reisefreiheit zu entkräften.

Die Debatte über steigende Mieten und Wohnungsnot entwickelt sich in der Schweiz zu einem der dominierenden innenpolitischen Konfliktfelder. In der SRF-«Arena» unter dem Titel «Miet-Irrsinn» prallten Vertreterinnen und Vertreter von SP, SVP, Mitte und Grünen aufeinander – und stritten nicht nur über Zahlen und Instrumente, sondern auch über die grundsätzliche Frage, was den Druck auf dem Mietmarkt überhaupt treibt. Im Zentrum standen die Rolle der Zuwanderung, die Bautätigkeit, die Renditebegrenzung im Mietrecht sowie der Umgang mit mutmasslich überhöhten Mieten.
Die Ausgangslage ist angespannt. In der Schweiz wohnen rund 60 Prozent der Bevölkerung zur Miete. Gemäss einem Mietbarometer, das im Auftrag des Mieterinnen- und Mieterverbandes erstellt wurde, geben rund 40 Prozent der Haushalte mehr als ein Drittel ihres Einkommens für die Miete aus. Damit steigen die Wohnkosten schneller als die Reallöhne; ein immer grösserer Anteil des Budgets fliesst in die Miete. Gleichzeitig sinkt der Anteil leerstehender Wohnungen: Per 1. Juni 2025 waren landesweit weniger als 50'000 Wohnungen unvermietet – statistisch steht nur noch etwa eine von 100 Wohnungen leer. Fällt die Leerwohnungsziffer unter ein Prozent, gilt dies offiziell als Wohnungsnot; diese Schwelle ist derzeit bereits in zahlreichen Kantonen unterschritten.
SVP-Nationalrat Manfred Bühler führt den Engpass vor allem auf die Zuwanderung zurück. Die Migrationspolitik sei der «Haupttreiber für die Nachfrage», argumentierte er in der Sendung. Würde die Nettozuwanderung auf 20'000 Personen pro Jahr reduziert, liesse der Druck auf dem Mietmarkt rasch nach, so seine These. Mitte-Politikerin Tina Deplazes dagegen verweist auf ein ganzes Bündel struktureller Faktoren: Individualisierung, mehr Ein- und Zweipersonenhaushalte, ein generell gestiegener Wohnraumbedarf sowie die Alterung der Gesellschaft. Zuwanderung erhöhe zwar ebenfalls die Nachfrage und damit die Preise, es handle sich dabei aber um Personen, die auf dem Arbeitsmarkt benötigt würden.
SP-Nationalrätin Jacqueline Badran und Grünen-Nationalrat Michael Töngi legten den Fokus stärker auf die Angebots- und Regulierungsseite. Deplazes macht ein zu tiefes Bautempo für die Knappheit verantwortlich, während Töngi die mangelnde Durchsetzung des Mietrechts kritisiert und eine periodische Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben fordert. Badran wiederum sieht «illegale» Mietüberhöhungen als zentrales Problem und verweist auf den im Schweizer Mietrecht verankerten Rendite-Deckel. Nur in einer «unkontrollierten Immobilienwirtschaft» könnten Vermieter Preise nach oben durchsetzen, etwa wenn Gutverdienende aus dem Ausland ohne Weiteres 7'000 Franken für eine Vierzimmerwohnung bezahlten. Würden die Renditebegrenzungen konsequent durchgesetzt, hätte die Zuwanderung auf die Miethöhen keinen Effekt, hält sie dagegen. Die konträren Lesarten – Nachfragebremsen durch Migrationspolitik auf der einen, striktere Regulierung und mehr Bauaktivität auf der anderen Seite – zeigen, wie weit der politische Konsens bei der Suche nach Antworten auf den «Miet-Irrsinn» derzeit entfernt ist.