Wien, Schwechat, Wiener Neustadt: Testfelder für klimawirksame Miniwälder

09.04.2026


Auf Flächen in der Größe eines Einfamilienhaus-Grundstücks testen Forscherinnen und Forscher, wie sich sogenannte Miniwälder auf das Stadtklima auswirken. In Wien und anderen österreichischen Städten sollen die dicht bepflanzten Areale dazu beitragen, Siedlungsgebiete widerstandsfähiger gegen die Folgen der Klimakrise zu machen. Die Bodenkundlerin Cecilie Foldal vom Bundesforschungszentrum für Wald (BFW) sieht in den Kleinstwäldern potenzielle Inseln der Artenvielfalt, die zugleich Lufttemperaturen senken sowie Wasser und Kohlenstoff speichern können. Präsentiert wurden die Arbeiten am Rande des 26. Österreichischen Klimatages, der von 8. bis 10. April in Wien stattfindet.

Die Versuchsanlagen entstehen auf 500 bis 1.000 Quadratmeter großen Flächen, die zuvor meist als karger Rasen genutzt wurden. Statt Einzelbäumen setzen die Teams auf eine hohe Pflanzdichte mit verschiedenen Baum- und Straucharten. Eingesetzt werden unter anderem Silberlinden, Purpurweiden, Ahornbäume und Hopfenbuchen. Hinzu kommen Eschen-Varianten, bei denen die Forschenden davon ausgehen, dass sie resistenter gegen den derzeit verbreiteten Pilzbefall sind. Ergänzt wird die Struktur durch Sträucher wie Weißdorn, Mehlbeere, Kornelkirsche und Quitte sowie diverse Rosenarten als Unterwuchs.

Die Pflanzen werden in Form kostengünstiger Jungware gesetzt, was laut Foldal nicht nur Materialkosten, sondern auch den Pflegeaufwand begrenzt. Nach einer mehrjährigen Phase der Aufzucht sollen die Miniwälder weitgehend ohne regelmäßige Eingriffe der Kommunen auskommen. Das mache das Konzept für Städte und Gemeinden finanziell interessant. Gleichzeitig setzt der Ansatz voraus, dass Anrainerinnen und Anrainer eine weniger „aufgeräumte“ Optik akzeptieren: Ein artenreicher Miniwald erinnere nach einigen Jahren eher an eine „Gstettn“, also ein scheinbar ungepflegtes, stark durchgrüntes Areal.

In Wien, Schwechat und Wiener Neustadt begleitet ein Forschungsteam die Entwicklung der neu angelegten Flächen engmaschig. Beobachtet werden Veränderungen bei der Artenvielfalt von Pflanzen, Vögeln, Nagern, Insekten und Mikroorganismen, aber auch die Menge des in Boden und Biomasse gespeicherten Kohlenstoffs. Zudem steht das Mikroklima im Fokus: Die Messungen sollen zeigen, in welchem Ausmaß die kompakten Wälder lokale Temperaturspitzen abmildern und Wasser im System halten können. Die Ergebnisse könnten darüber entscheiden, ob Miniwälder künftig flächiger in österreichischen Städten eingesetzt werden.

EU, Malaysia, Schweiz: Wachsende regulatorische Front gegen Musks Plattform X

14.04.2026


Die Berner Staatsanwaltschaft hat nach einer Strafanzeige von Bundesrätin Karin Keller-Sutter ein Verfahren wegen Beschimpfung und Verleumdung eröffnet. Auslöser ist ein Vorfall auf der von Elon Musk kontrollierten Plattform X: Ein Nutzer hatte den integrierten KI-Chatbot Grok am 10. März dazu aufgefordert, die FDP-Bundesrätin mit „total verf**ktem Gassen-Slang“ und in vulgär-sexistischer Sprache zu attackieren. Grok lieferte daraufhin öffentlich ein entsprechendes Posting, das der Nutzer später wieder löschte.

Keller-Sutter reichte eine Anzeige gegen unbekannt ein. Es sei grundsätzlich nötig, sich gegen derartige frauenfeindliche Äusserungen zur Wehr zu setzen und die Täter in ihre Schranken zu weisen, liess ihre Medienstelle ausrichten. Ihr Sprecher bezeichnete den zugrunde liegenden Frauenhass gegenüber mehreren Schweizer Zeitungen als etwas, das nicht als normal oder akzeptabel empfunden werden dürfe. Die Behörde Bern-Mittelland bestätigte die eingeleiteten Ermittlungen; in welche Richtung weiter untersucht wird, sei Sache der Staatsanwaltschaft, heisst es.

Brisanz erhält der Fall, weil die Finanzministerin die Strafverfolger ausdrücklich darum bittet zu prüfen, ob die Verantwortlichen bei X den Chatbot Grok im Wissen oder gar in der Absicht zur Verfügung stellen, um Straftaten zu ermöglichen. Damit steht nicht nur der einzelne Nutzer im Fokus, sondern auch die Frage, welche rechtliche Verantwortung Plattformbetreiber und KI-Anbieter für durch ihre Systeme generierte Inhalte tragen. Der mutmassliche Urheber des Posts, ein 75-jähriger Schweizer mit gut 1300 Followern, sprach gegenüber Medien von einer „harmlosen technischen Übung“.

Über die Schweiz hinaus gerät Grok bereits unter regulatorischen Druck. Die EU-Kommission hatte nach Kritik an sexualisierten KI-Bildern im Zusammenhang mit dem Dienst im Januar ein Verfahren gegen X eingeleitet. Brüssel wirft dem Unternehmen vor, die Risiken bei der Einführung seiner Künstlichen Intelligenz auf der Online-Plattform nicht ausreichend bewertet und reduziert zu haben. Auch Malaysia kündigte Anfang Jahr an, rechtlich gegen Musks Konzern vorgehen zu wollen. Vor diesem Hintergrund könnte das Berner Verfahren zu einem Pilotfall werden, wie Strafrecht, Gleichstellung und KI-Regulierung im digitalen Umfeld zusammenspielen.