19.09.–13.12.2026 To pass from one dream to another („Von einem Traum zum nächsten")
PARIS, 11. Juli 2026 /PRNewswire/ --
Neue Künstler
45 neue Künstler sind zur nächsten Ausgabe der Biennale für zeitgenössische Kunst in Lyon eingeladen. Damit nehmen an dieser 18. Ausgabe insgesamt 118 Künstler teil, und die Biennale unterstreicht ihre Offenheit für eine große Vielfalt an künstlerischen Praktiken, Generationen und Szenen.

45 neue Künstler werden an den verschiedenen Biennale-Veranstaltungsorten vertreten sein:
Carla Adra, Yasmeen Al Daya, Monira Al Qadiri, Josefin Arnell, Ouassila Arras, Mercedes Azpilicueta, Leilah Babirye, Pascal Bernier, Manon de Boer & Latifa Laâbissi, George Brecht, Luz Broto, Laia Estruch, EVA & ADELE, Charles-Arthur Feuvrier Fok-Shan [JCI], Maja Fredin [JCI], Karlos Gil, Haonan He [JCI], Daphné Hérétakis, Gideon Horváth, Joyce Joumaa [JCI], Maxime Jean-Baptiste, Anda Kryeziu, Germaine Kruip, Marine Lanier*, Katya Lesiv, Michela de Mattei & Invernomuto, Mónica Mays, Annette Messager, Brilant Milazimi, John Miller, Katariin Mudist [JCI], Wilhelm Mundt*, Maria José Oliveira, Christelle Oyiri, An Paenhuysen, Joachim Pfeufer & Robert Filliou, Valentin Pinet [JCI], Éléonore Saintagnan, Sirag Sesetyan [JCI], Floraine Sintès [JCI], Yehwan Song [JCI], Thyself Agency, Can Yıldırım & Lalin Mercan [JCI].
[JCI] = Künstler des Programms Jeune création internationale. * Unter den neu bekannt gegebenen Künstlern erhält Marine Lanier für die Präsentation ihrer Arbeit im Rahmen der Biennale Unterstützung von Maison Ruinart. Die Präsentation der Werke von Wilhelm Mundt wird durch eine Sonderleihgabe aus der Sammlung des Biennale-Partners Société Générale ermöglicht.
→ Die vollständige Liste der Künstler finden Sie auf labiennaledelyon.com
Junge internationale Kunst (Jeune création internationale)
Ausgabe 2026: 11 Künstler im Blickpunkt: Seit über 20 Jahren fördert und präsentiert Jeune création internationale aufstrebende Künstler im Rahmen der Lyoner Biennale. Dieses einzigartige Programm bringt bei jeder Ausgabe ein Dutzend Künstler aus der regionalen und internationalen Szene zusammen, die eingeladen werden, unter professionellen Produktions- und Ausstellungsbedingungen neue Werke zu schaffen. Die im Institut d'art contemporain in Villeurbanne gezeigte Ausstellung ist ein echtes Sprungbrett für die neue Generation zeitgenössischer Künstler. Die Region Auvergne-Rhône-Alpes ist der wichtigste Partner dieses Programms.
Gastkuratoren für die internationale Auswahl:
Neuer Veranstaltungsort: Cour des Loges Lyon
Die Biennale von Lyon gibt einen elften Ausstellungsort bekannt: Das Cour des Loges Lyon, A Radisson Collection Hotel wird Teil des offiziellen Parcours.
Die Lyoner Biennale erweitert ihren Kunstparcours um einen außergewöhnlichen elften Ausstellungsort im Herzen der Altstadt von Lyon. Diese im 5. Arrondissement gelegene historische Stätte, ein wahres Juwel der Renaissance und Sinnbild der Geschichte der Lyoner Traboules, wird zu einem neuen Schauplatz für zeitgenössisches Schaffen.
Mit seinem majestätischen florentinischen Innenhof, seinen hängenden Gängen und seiner siebenhundertjährigen Geschichte greift das Cour des Loges das Thema dieser Ausgabe, To pass from one dream to another, auf. Seit der Renaissance ist es ein Ort des Übergangs, der Begegnung und des Gedankenaustauschs. Es erweitert das Erlebnis der Biennale und lädt Besucher ein, zeitgenössische Kunst in einem Raum zu entdecken, in dem Kulturerbe, Erinnerung und Vorstellungskraft miteinander in Dialog treten.
Eine Biennale, die sich über mehrere symbolträchtige Veranstaltungsorte erstreckt
Einschließlich frei zugänglicher Installationen und Projekte:
Praktische Informationen
Fachbesuchertage
„Die Vorbesichtigungstage der 18. Biennale für zeitgenössische Kunst in Lyon finden am 17. und 18. September 2026 statt.
Der Zutritt ist ausschließlich mit Akkreditierung möglich. Diese berechtigt zugleich zum Besuch der Eröffnung am Abend des 18. September."
Vorverkauf: Frühbucher
Von Montag, dem 29. Juni, bis Mittwoch, dem 15. Juli 2026, wird der Biennale-Pass zum Vorzugspreis von 20 Euro statt 25 Euro angeboten. Der Pass ist nicht an ein bestimmtes Datum gebunden und berechtigt zum einmaligen Besuch der vier kostenpflichtigen Hauptausstellungsorte (Les Grandes Locos, Musée des Tissus, macLYON, IAC). Informationen und Vorverkauf: labiennaledelyon.com
Pressekontakte
Nationale und internationale Presse: Agence Claudine Colin Communication / FINN Partners (Harry Ancely & Pénélope Ponchelet)
Lokale und regionale Presse: Laura Lamboglia
Adresse: La Biennale de Lyon Les Grandes Locos 25 ter quai Pierre Sémard 69 350 La Mulatière
Fotos:
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Informationen zu:
Artprice by Artmarket und La Demeure du Chaos/Abode of Chaos sind Partner der 18. Biennale für zeitgenössische Kunst in Lyon, die von Catherine Nichols kuratiert wird und unter der künstlerischen Leitung von Isabelle Bertolotti steht.
Diese Zusammenarbeit vereint zwei bedeutende Akteure der Kunstwelt, die beide tief in Lyon verwurzelt sind und gleichzeitig eine starke internationale Ausrichtung haben. Seit mehr als vierzig Jahren fördert die Biennale von Lyon die Entwicklung der zeitgenössischen Kunst und hat dazu beigetragen, den Großraum Lyon als führende Plattform für Künstler, Fachleute aus der Kunstwelt und Kunstpublikum aus aller Welt zu etablieren. Artprice, der weltweit führende Anbieter von Informationen zum Kunstmarkt, dokumentiert seit vielen Jahrzehnten die Veränderungen in der internationalen Kunstszene und die Karrieren der Künstler, die diese prägen.
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Logo – https://mma.prnewswire.com/media/3005481/La_biennale_de_Lyon_Logo.jpg
Kontakt: Thierry Ehrmann, ir@artmarket.com


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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.