XIAMEN, China, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Kurz nachdem Antaisolar in Wood Mackenzies globalen PV-Tracker-TOP10 für 2026 auf Platz 7 eingestuft und zum globalen A-Class-Tracker-Hersteller ernannt wurde, stellte das Unternehmen, ein führender Experte für Lösungen für digitale und intelligente Montagesysteme für Photovoltaik (PV), sein aktualisiertes Produktportfolio auf der 19. SNEC-Messe in Shanghai vor. Antaisolar präsentierte seinen verbesserten 2P-Multi-Drive-Tracker TAI-Universal, den Flaggschiff-1P-Tracker AT-Spark sowie die umfassenden ALTRA-ROOF-Lösungen und unterstrich damit sein Engagement für hochwertige Produktforschung und -entwicklung in verschiedenen Solaranwendungen.
Produkt-Upgrades für das gesamte Sortiment
Im Mittelpunkt des Interesses stand der neu überarbeitete 2P-Multi-Drive-Tracker TAI-Universal, der auf der SNEC 2026 erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Der überarbeitete TAI-Universal-Tracker zeichnet sich durch verstärkte Hauptstrukturen und Verbindungsstellen aus und unterstützt Spannweiten von bis zu 80 Metern sowie eine Windbeständigkeit von 60 m/s. Diese Verbesserungen tragen dazu bei, die Anzahl der Pfähle zu reduzieren und die projektbezogenen Stromgestehungskosten (LCOE) zu senken.
Der Flaggschiff-1P-Tracker AT-Spark bietet eine um 40 % höhere strukturelle Steifigkeit und eine um 50 % höhere Festigkeit und ist damit ideal für Großprojekte sowie Projekte in komplexem Gelände. Das ALTRA-ROOF-System, ausgestattet mit der Snapfit-Schnellmontagetechnologie, bietet flexible Gestaltungsmöglichkeiten sowie erhöhte Stabilität und gewährleistet zuverlässige Leistung in dezentralen PV-Anlagen.
Erreichte Branchenanerkennung und Zertifizierungen
Das Engagement von Antaisolar für Produktqualität wurde von unabhängigen Branchenstellen anerkannt. Am 3. Juni unterzeichnete Antaisolar eine strategische Vereinbarung mit TÜV Rheinland über Zertifizierungen für den Marktzugang im Vereinigten Königreich sowie eine ESG-Kooperation mit TÜV SÜD und stärkte damit die Glaubwürdigkeit seiner Produkte. Am 4. Juni erhielt das ALTRA-METAL (Metalldachsystem mit Doppelbogen) von Antaisolar die UL-2703-Zertifizierung und AT-Spark erhielt die IEC-62817-Zertifizierung, wodurch die Einhaltung internationaler Normen bestätigt wurde. Darüber hinaus wurde AT-Spark mit dem SNEC „Gigawatt-Level Award" ausgezeichnet, der seine herausragende Leistung bei groß angelegten Solarkraftwerken würdigt.
Ausbau globaler Partnerschaften
Am 4. Juni unterzeichnete Antaisolar strategische Vereinbarungen mit Gebeng Energy und RAYSTECH und erreichte damit wichtige Meilensteine in Südostasien und Australien. Die Partnerschaften umfassen Solarprojekte mit mehr als 800 MW sowie die Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Vertriebskanälen, der Projektabwicklung und der Marktbearbeitung in Australien. Bis Ende 2025 erreichten die weltweiten Auslieferungen von Antaisolar 50,1 GW in 21 Ländern und stärkten damit seine internationale Präsenz sowie seine Führungsrolle in der Photovoltaikbranche.
Mit einem klaren Fokus auf Produktinnovation, geprüfte Qualität und globale Expansion bekräftigte Antaisolar auf der SNEC 2026 seine Mission „Raise a Green World" („Eine grüne Welt aufbauen") und sein Ziel, den Übergang zu sauberer, kohlenstoffarmer Energie zu beschleunigen.
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Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.