APsystems erreicht wichtigen Sicherheitsmeilenstein mit erfolgreichem UL 9540A-Test des APstorage 261L

03.09.2026

SHANGHAI, 3. September 2026 /PRNewswire/ -- APsystems hat einen wichtigen Sicherheitsmeilenstein für sein Energiespeicherportfolio im gewerblichen und industriellen Bereich (C&I) erreicht. Unter Aufsicht des TÜV Rheinland hat die flüssigkeitsgekühlte Speicherlösung APstorage 261L den strengen UL 9540A-Brandausbreitungstest erfolgreich bestanden und damit eine außergewöhnliche Brandsicherheit unter Beweis gestellt. Während des Tests blieb der thermische Durchbruch vollständig auf einen einzelnen Schrank beschränkt, ohne dass es zu einer Ausbreitung auf benachbarte Einheiten kam, womit die branchenüblichen Sicherheitsanforderungen übertroffen wurden.

APsystems Achieves Key Safety Milestone with APstorage 261L UL 9540A Test Success

UL 9540A gilt weltweit als einer der strengsten Sicherheitsstandards für Energiespeichersysteme. Der Test bewertet das thermische Ausbruchverhalten auf Zell-, Modul-, Geräte- und Anlagenebene und misst dabei die Wärmeabgabe, die Rauchentwicklung, den Temperaturanstieg sowie die Reaktion des Systems, um die Widerstandsfähigkeit gegen Brand- und Explosionsgefahren zu überprüfen.

Überschreitung der Branchenstandards

Der Speicherschrank APstorage 261L wurde unter extremen Bedingungen getestet, wobei er bei einem Ladezustand (SOC) von 100 % betrieben und sein Brandbekämpfungssystem absichtlich deaktiviert wurde. Selbst unter diesen anspruchsvollen Bedingungen kam es zu keinem Kurzschluss, keiner Ausbreitung des Feuers und keiner Explosion, und der Schrank behielt während des gesamten Tests seine strukturelle Integrität bei.

Wichtige Testergebnisse

  • Wärmestrom: 0 kW/m² wurden in der Nähe des betroffenen Schranks gemessen, was deutlich unter dem UL 9540A-Grenzwert von 1,3 kW/m² liegt und das Risiko einer Entzündung benachbarter Geräte durch Wärmestrahlung ausschließt.
  • Maximale Moduloberflächentemperatur: 83,9 °C sowohl am betroffenen als auch an benachbarten Modulen, was zeigt, dass eine Wärmeausbreitung zwischen den Modulen wirksam verhindert wurde.
  • Maximale Temperatur der angrenzenden Wand: 30,6 °C, nur 3,1 °C über der Umgebungstemperatur, was eine nahezu vernachlässigbare thermische Auswirkung auf die Umgebung bestätigt.

In jeder Stufe der Testhierarchie – von der Zelle über das Modul bis hin zur Schrankebene – blieb der thermische Durchbruch vollständig auf ein einzelnes Gehäuse beschränkt, wodurch eine Ausbreitung auf benachbarte Schränke erfolgreich verhindert wurde.

Sicherheit durch Design

Sicherheit ist in jeden Aspekt des Designs des APstorage 261L integriert. Das System verfügt über eine Ein-Cluster-Flüssigkeitskühlungsarchitektur, die die Temperaturschwankungen der Zellen unter 3 °C hält, um die Lebensdauer der Batterie zu verlängern und gleichzeitig die Betriebssicherheit zu erhöhen.

Eine umfassende Sicherheitsarchitektur kombiniert:

  • ein 4-stufiges Brandschutzsystem
  • Aktive Belüftung
  • passive Druckentlastungsmechanismen

Zusammen bilden diese Elemente ein robustes, mehrschichtiges Sicherheitskonzept, das das System von der Zellenebene bis hin zur gesamten Anlage schützt.

Kompakt, flexibel und optimiert für europäische C&I-Projekte

Über seine herausragende Sicherheitsleistung hinaus wurde der APstorage 261L so konzipiert, dass er einen schnellen und flexiblen Einsatz in europäischen gewerblichen und industriellen Anwendungen ermöglicht.

Mit einer Stellfläche von nur 1,3 m² verfügt das System über Plug-and-Play-Anschlüsse für eine vereinfachte Installation und Inbetriebnahme. Seine modulare Architektur ermöglicht eine nahtlose parallele Erweiterung über mehrere Schränke hinweg und macht es zu einer idealen Lösung für Industrieanlagen, Gewerbegebäude sowie Anwendungen zur Solarstromspeicherung und -ladung.

Unterstützt durch das umfangreiche europäische Netzwerk von APsystems und ein spezielles C&I-Energiespeicherlager in den Niederlanden bietet APstorage lokale Produktverfügbarkeit, professionelle Schulungen und zuverlässigen technischen Support vor Ort.

Während APsystems sein Portfolio an End-to-End-Energiespeicherlösungen weiter ausbaut, bleibt APstorage seinem Ziel verpflichtet, immer höhere Standards in Bezug auf Sicherheit, Leistung und Zuverlässigkeit zu erreichen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://emea.apsystems.com/apstorage-ci/

 

 

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.