APsystems von Wood Mackenzie als globaler Hersteller von PV-Wechselrichtern der Klasse A ausgezeichnet

10.06.2026

SHANGHAI und JIAXING, China, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- APsystems wurde kürzlich von Wood Mackenzie, einem weltweit führenden Energieforschungsunternehmen, als „PV-Wechselrichterhersteller der Klasse A" ausgezeichnet und in die globalen Top 10 für das erste Halbjahr 2026 aufgenommen. Diese Auszeichnung, die in Anerkennung der herausragenden technologischen Innovationen, der nachhaltigen Entwicklungspraktiken und der allgemeinen Stärke des Unternehmens verliehen wurde, unterstreicht dessen starke Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt und den Einfluss seiner Marke.

Das jährliche Ranking von Wood Mackenzie ist für seine strenge Methodik und unabhängigen Daten bekannt und hat sich zu einer wichtigen Referenz für Investitions-, Planungs- und Beschaffungsentscheidungen bei globalen PV-Projekten entwickelt. Basierend auf Kriterien wie der Leistung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), der sozialen Verantwortung von Unternehmen (CSR), Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie der Kapazitätsauslastung hebt die Liste finanziell stabile, weltweit konforme Lieferanten mit nachgewiesener Zuverlässigkeit und geringem Betriebsrisiko hervor. Die Aufnahme von APsystems in diese Liste unterstreicht die soliden Gesamtkompetenzen und die starke Widerstandsfähigkeit des Unternehmens in der Wechselrichterbranche.

Als am SSE STAR Market notiertes Unternehmen ist APsystems seiner Mission verpflichtet: „Eine CO2-freie Zukunft vorantreiben und intelligente Energie für alle zugänglich machen." Unter Einsatz fortschrittlicher KI-Technologien liefert das Unternehmen umfassende dezentrale Energielösungen für Mikrowechselrichter sowie Speicheranwendungen im Wohn-, Gewerbe- und Industriebereich. Mit einem starken Fokus auf eigene Forschung und Entwicklung sowie Innovation hält APsystems 231 autorisierte Rechte an geistigem Eigentum, darunter 102 Erfindungspatente. Das Unternehmen hat Tochtergesellschaften in wichtigen globalen Märkten gegründet – darunter in den USA, Australien, Frankreich, den Niederlanden, Mexiko, Brasilien, Singapur, Großbritannien und Japan – und damit ein umfassendes Servicenetzwerk aufgebaut, das einen reaktionsschnellen lokalen Vertriebs- und Kundendienst gewährleistet. Gestützt auf fundiertes technisches Know-how und seine weltweite Präsenz hat APsystems MLPE-Produkte mit einer Gesamtleistung von über 7,5 GW in mehr als 160 Länder weltweit ausgeliefert.

Die Anerkennung als PV-Wechselrichterhersteller der Klasse A wird den Einfluss der Marke APsystems im globalen Sektor für neue Energien weiter stärken und ist eine starke Bestätigung für die Teilnahme des Unternehmens am globalen Wettbewerb auf dem Energiemarkt sowie für die Erweiterung seines Produktportfolios. Mit Blick auf die Zukunft wird APsystems die Zusammenarbeit mit globalen Partnern fortsetzen, angetrieben von kontinuierlicher technologischer Innovation und dem Einsatz künstlicher Intelligenz, um ein effizienteres, intelligenteres und vernetzteres Energieökosystem zu fördern.

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Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026

Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.