BARTEC launcht eigenes Ex de Steuerungsboard zur Energieverteilung in explosionsgefährdeten Bereichen

03.09.2026

Modulare Plattform reduziert Entwicklungs- und Installationsaufwand und sorgt so für eine bis zu fünfmal höhere Kosteneffizienz im Vergleich zu Ex-d-Lösungen

BAD MERGENTHEIM, Deutschland, 3. September 2026 /PRNewswire/ -- BARTEC hat eine neue Serie modularer Ex-de-Energieverteiler-Steuerungsboards auf den Markt gebracht. Die individuell konfigurierbare Stromverteilungslösung für explosionsgefährdete Bereiche vereinfacht die Projektierung, Installation und Wartung und gewährleistet gleichzeitig die in anspruchsvollen industriellen Umgebungen erforderliche Sicherheit und Zuverlässigkeit.

BARTEC Modular Energy Distribution Panel Series

Die neue Plattform ist gemäß ATEX- und IECEx-Anforderungen zertifiziert und für den Einbau in explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 1/21 und 2/22 geeignet. Sie vereint Explosionsschutz, modulare Skalierbarkeit und projektspezifische Flexibilität in einer einzigen Lösung.

„Kunden suchen nach Partnern, die Projekte in explosionsgefährdeten Bereichen vereinfachen und gleichzeitig Sicherheit, Zuverlässigkeit und langfristige Betriebsleistung gewährleisten können", sagt Dr. Martin U. Schefter, CEO von BARTEC.

Das Steuerungsboard unterstützt Anwendungen bis zu 1.000 A und lässt sich mit einer breiten Palette an Optionen für Schalt-, Schutz-, Steuerungs-, Signalisierungs- und Kabeleinführungsfunktionen konfigurieren.

Die Plattform wurde für Betreiber, Systemintegratoren und EPC-Unternehmen in der Öl- und Gasindustrie, der chemischen und pharmazeutischen Industrie sowie in der Energie- und Prozessindustrie entwickelt. Ihr modularer Aufbau eignet sich sowohl für Greenfield-Projekte als auch für Brownfield-Modernisierungen und ermöglicht es Anwendern, Anlagen zu erweitern oder anzupassen, ohne komplette Systeme austauschen zu müssen.

„Indem wir unser etabliertes Ex-d-Angebot durch eine modulare Ex-de-Plattform ergänzen, bieten wir unseren Kunden eine breitere Palette zertifizierter Stromverteilungslösungen für explosionsgefährdete Bereiche. Die modulare Architektur ermöglicht eine effiziente Projektierung, eine schnellere Projektabwicklung und eine vereinfachte Wartung über den gesamten Lebenszyklus der Anlage hinweg", so Jan Kirschner, Executive Vice President, Electrical Safety Systems (ESS) bei BARTEC.

BARTEC unterstützt seine Kunden während des gesamten Projektlebenszyklus – von der Planung und Fertigung über die Installation und Inbetriebnahme bis hin zum langfristigen Service-Support.

Hauptmerkmale der neun modulare Energieverteiler-Serie

  • Zertifiziert gemäß den ATEX- und IECEx-Anforderungen für Anwendungen in explosionsgefährdeten Bereichen.
  • Geeignet für die Installation in Umgebungen der Zonen 1/21 und 2/22.
  • Konfigurierbare Energieverteilungsplattform für Anwendungen bis zu 690 V und 1.000 A.
  • Korrosionsbeständige Gehäuseoptionen aus GFK und Edelstahl.
  • Umgebungstemperaturbereich von -20 °C bis +55 °C, mit optionaler Heizung auf -40 °C bis +55 °C erweiterbar.

Über BARTEC

BARTEC ist ein weltweit führender Anbieter von Lösungen, Produkten und Services rund um die Themen Sicherheit und Schutz in Gefahrenzonen. Mit seinen fortschrittlichen Technologien und leistungsorientierten Expertenteams hilft BARTEC namhaften Kunden aus unterschiedlichsten Branchen und Regionen, Arbeitsumgebungen zu sichern, gesetzliche Bestimmungen zu erfüllen und die Produktivität zu verbessern.

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BARTEC logo

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Bundesrat zieht rote Linie im Schulunterricht: Landessprachen werden zur Bundesaufgabe

15.06.2026

Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.

Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.

Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».

Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.

Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.