Bilfinger verlängert Vertrag des Vorstandsvorsitzenden Thomas Schulz um weitere 5 Jahre

11.08.2026
  • Vertrag des Vorstandsvorsitzenden bis 2032 verlängert
  • Zeichen für Kontinuität und Stabilität bei Bilfinger

MANNHEIM, Deutschland, 11. August 2026 /PRNewswire/ -- Der Aufsichtsrat der Bilfinger SE hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Vertrag des Vorstandsvorsitzenden Thomas Schulz bis Ende Februar 2032 zu verlängern. Er führt das Unternehmen seit 2022 als Vorstandsvorsitzender.

Bilfinger Group CEO Thomas Schulz

Der Aufsichtsratsvorsitzende Eckhard Cordes erklärt: „Thomas Schulz hat Bilfinger in den vergangenen Jahren fundamental transformiert. Unter seiner Führung hat das Unternehmen seine Marktpositionierung grundlegend erweitert, die operative Exzellenz signifikant verbessert und das profitable Wachstum kontinuierlich gesteigert. Mit der Verlängerung seines Vertrages setzt der Aufsichtsrat ein klares Signal der Kontinuität und Stabilität zum Nutzen unserer Kunden, Mitarbeitenden und Aktionäre."

Seit seinem Amtsantritt am 1. März 2022 hat Thomas Schulz Bilfinger konsequent auf profitables Wachstum und nachhaltige Wertsteigerung ausgerichtet. Unter seiner Führung hat sich der Umsatz des Konzerns signifikant erhöht, während sich die EBITA-Marge nahezu verdreifacht hat. Auch die Entwicklung der Bilfinger-Aktie spiegelt diesen positiven Geschäftsverlauf wider, sodass Bilfinger im Juni 2025 in den STOXX Europe 600 aufgenommen wurde, nachdem das Unternehmen bereits 2024 in den MDAX zurückgekehrt war.

„Bilfinger befindet sich auf einem nachhaltig profitablen Wachstumskurs. Wir haben unsere Strategie konsequent umgesetzt und eine solide Grundlage für die weitere Entwicklung geschaffen", sagte Thomas Schulz. „Mein Dank gilt dem Aufsichtsrat für das entgegengebrachte Vertrauen sowie unseren Mitarbeitenden, die mit ihrem Engagement und ihrer Expertise maßgeblich zu dieser erfolgreichen Geschäftsentwicklung beigetragen haben. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit dem gesamten Team die Umsetzung unserer Strategie weiter voranzutreiben."

Thomas Schulz verfügt über langjährige internationale Managementerfahrung in börsennotierten Industriekonzernen. Vor seinem Wechsel zu Bilfinger war er von 2013 bis 2022 als Group CEO von FLSmidth A/S, Kopenhagen, tätig. Davor bekleidete er verschiedene Führungspositionen bei Sandvik AB und Svedala Industri AB. Er ist promovierter Bergbauingenieur der RWTH Aachen.

Bilfinger ist ein international tätiger Industriedienstleister mit der klaren Vision, die Nr. 1 für seine Kunden bei der Steigerung der Effizienz und Nachhaltigkeit in der Prozessindustrie zu sein. Dabei deckt das umfassende Leistungsportfolio von Bilfinger die gesamte Wertschöpfungskette von Consulting & Engineering über Vorfertigung & Installation, Zugangslösungen & Isolierung sowie Services zur Steigerung der Anlagenleistung ab.

Das Unternehmen erbringt seine Leistungen in drei geografischen Segmenten: Western Europe, Central Europe und International und ist damit überwiegend in Europa, in Nordamerika und im Mittleren Osten aktiv. Die Kunden aus der Prozessindustrie kommen insbesondere aus den Märkten Chemie & Petrochemie, Energie, Öl & Gas sowie Pharma & Biopharma. Mit seinen etwa 31.000 Mitarbeitenden hält der Konzern höchste Sicherheits- und Qualitätsstandards ein und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2025 einen Umsatz von 5,4 Milliarden €. Um seine Ziele zu erreichen, hat Bilfinger zwei strategische Hebel identifiziert: die Operative Exzellenz zur kontinuierlichen Verbesserung der eigenen Effizienz und Leistung und die Markterweiterung zur Stärkung der Kundenausrichtung und um Bilfinger als bevorzugten Partner zu etablieren.

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Bundesrat zieht rote Linie im Schulunterricht: Landessprachen werden zur Bundesaufgabe

15.06.2026

Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.

Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.

Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».

Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.

Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.