Das Gericht stellt fest, dass die Fitnessgeräte von AEKE das eingetragene EU-Design von Speediance verletzen, und untersagt die Werbung für die rechtsverletzenden Geräte sowie deren Angebot und Verkauf in Deutschland
SHENZHEN, China, 5. September 2026 /PRNewswire/ -- Shenzhen Speediance Life Tech Limited („Speediance"), Entwickler des intelligenten Krafttrainingssystems Gym Monster, gab heute bekannt, dass das Landgericht Köln (Az. 31 O 132/26) eine einstweilige Verfügung gegen Shenzhen Qudong Future Technology Co., Ltd. („AEKE") wegen Verletzung des eingetragenen Designs von Speediance in Deutschland bestätigt hat.
Nachdem das streitgegenständliche Produkt von AEKE auf der FIBO-Messe identifiziert worden war, leitete Speediance umgehend rechtliche Schritte ein und sprach am 16. April 2026 eine Abmahnung gegen AEKE aus. Am 17. April 2026 erließ das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung, die AEKE untersagt, das streitgegenständliche Fitnessgerät in Deutschland zu bewerben, anzubieten oder zu verkaufen.
AEKE legte daraufhin Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein, woraufhin am 25. Juni 2026 eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Köln stattfand. Im Anschluss an die mündliche Verhandlung bestätigte das Gericht die einstweilige Verfügung in vollem Umfang und stellte fest, dass die ursprünglich am 17. April 2026 erlassene Verfügung weiterhin wirksam ist. Das Urteil ordnet außerdem die Entfernung der streitgegenständlichen Produkte und der dazugehörigen Werbematerialien vom deutschen Markt an.
Speediance verfügt über eingetragene Schutzrechte für Gym Monster und strebt auch für seine Produktlinien in den Märkten, in denen das Unternehmen tätig ist, den Schutz geistigen Eigentums an. Als Unternehmen, das auf eigenständiger Technik und eigenem Design basiert, setzt sich Speediance weiterhin für den Schutz seiner Innovationen ein und bekennt sich zu einer Branche, in der der Wettbewerb durch Ideen und nicht durch Nachahmung geprägt ist. Speediance begrüßt fairen Wettbewerb und neue Ideen, doch der Wettbewerb muss im Rahmen des Schutzes geistigen Eigentums stattfinden. Speediance wird seine Innovationen weltweit weiterhin verteidigen und gleichzeitig die Zukunft des intelligenten Fitnesstrainings vorantreiben.
Speediance investiert weiterhin in Technologien der nächsten Generation für intelligentes Fitnesstraining, darunter KI-gestütztes Coaching, intelligente Widerstandssysteme und personalisierte Trainingserlebnisse, mit dem Ziel, Training auf professionellem Niveau für mehr Menschen zugänglich zu machen.
Informationen zu Speediance
Speediance ist ein Unternehmen für intelligente Fitnesstechnologie, das sich zum Ziel gesetzt hat, das Krafttraining durch intelligente Hardware, KI-gestütztes Coaching und vernetzte Fitnesserlebnisse neu zu definieren. Zum Produktportfolio gehören Gym Monster, VeloNix und Speediance Wellness+. Durch kontinuierliche Innovationen in den Bereichen Hardwareentwicklung, intelligente Software und Nutzererlebnisdesign unterstützt Speediance Menschen weltweit dabei, ihre Fitnessziele auf intelligentere und stärker personalisierte Weise zu erreichen.
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Das GZO Spital Wetzikon erhält für seine Sanierungsbemühungen mehr Zeit: Das zuständige Nachlassgericht hat die definitive Nachlassstundung letztmals um sechs Monate bis zum 19. Dezember 2026 verlängert. Damit reagiert das Gericht auf ein Übernahmeangebot, das dem Spital Ende März zugegangen ist und derzeit vertieft geprüft wird. Die Sachwalter hatten die Fristverlängerung beantragt, um die laufenden Verhandlungen mit einer nicht namentlich genannten Interessentin fortführen zu können.
Das Kaufangebot ist an mehrere Bedingungen geknüpft. Zentral ist laut Mitteilungen von Spital und Sachwaltern die gesicherte Übertragung beziehungsweise Neuerteilung der kantonalen Leistungsaufträge an eine neue Betreiberin. Erst wenn diese und weitere Bedingungen erfüllt sind, kann ein Verkauf zustande kommen. In diesem Fall rechnen die Sachwalter damit, den Gläubigern einen angepassten Nachlassvertrag mit potenziell besseren Konditionen vorlegen zu können. Die ursprünglich für Mitte Mai geplante Gläubigerversammlung war deshalb bereits im April verschoben worden.
Nach Angaben des Sachwalters sind die Voraussetzungen für die definitive Nachlassstundung weiterhin gegeben. Der laufende Spitalbetrieb gilt als stabil, die während der Nachlassstundung neu eingegangenen Verbindlichkeiten kann das GZO den Angaben zufolge aus dem operativen Geschäft bedienen. Bis zum Ende der nun verlängerten Frist soll der Betrieb in Wetzikon regulär weitergeführt werden. GZO und Sachwalter stehen nach eigenen Aussagen in engem Kontakt mit der Interessentin und wollen über das weitere Verfahren und einen neuen Termin für die Gläubigerversammlung informieren, sobald der Stand der Verhandlungen dies zulässt.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Auslöser ist vor allem eine Anleihe über 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 hätte zurückgezahlt werden müssen. Da die Mittel dafür fehlten, wurde das Nachlassverfahren eingeleitet. Mit der nun gewährten letzten Verlängerung der Nachlassstundung bleibt dem GZO ein begrenztes Zeitfenster, um den Verkauf abzuschliessen und eine für Gläubiger tragfähige Lösung zu finden. Eine weitere Erstreckung der Frist ist rechtlich nicht vorgesehen.