Der autonome E-JEST von Karsan nimmt in Atlanta den Personentransport auf

09.06.2026

Die USA verringern die Verkehrsüberlastung beim größten Fußballereignis mit dem autonomen e-JEST von Karsan

ISTANBUL, 9. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Karsan, die weltweit führende technologieorientierte Mobilitätsmarke im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs der nächsten Generation, hat im Rahmen von „ATL Spoke", Atlantas erstem Pilotprojekt für autonomen öffentlichen Nahverkehr, den Betrieb seines autonomen e-JEST aufgenommen. Das Projekt bringt Karsans Know-how im Bereich der autonomen Mobilität nach Nordamerika und wird zudem als Teil der Verkehrslösungen dienen, die die Personenbeförderung in der Stadt während der Austragung des weltweit größten Fußballturniers unterstützen. Das ATL-Spoke-Projekt, bei dem der autonome e-JEST den tatsächlichen Personentransport übernehmen wird, dient als wichtige Referenz für den Einsatz autonomer Mobilität bei Großveranstaltungen. In Atlanta, Georgia, bietet der Karsan Autonomous e-JEST, der im Rahmen von Atlantas erstem Pilotprojekt für autonomen öffentlichen Nahverkehr, ATL Spoke, den Betrieb aufgenommen hat, einen kostenlosen Personentransport zwischen der MARTA West End Station und dem Atlanta Beltline Southwest Trail an. Okan Baş, CEO von Karsan, erklärte, dass das Unternehmen dank seiner innovativen Vision für Autonomie und seiner Erfahrung unter realen Betriebsbedingungen eine führende Marke bei Projekten der nächsten Generation sei. „Das ATL-Spoke-Projekt ist ein bedeutender Meilenstein, um zu zeigen, wie autonome Technologien im tatsächlichen Personenverkehr einen Mehrwert schaffen", sagte er. „Dieses Projekt bietet die Möglichkeit, die Leistung autonomer Systeme und ihre Auswirkungen auf das Nutzererlebnis in realen Szenarien für First- und Last-Mile-Transportlösungen zu beobachten, und es wird auch die Zukunft der urbanen Mobilität prägen. Der autonome e-JEST von Karsan wird die Verbindungen im öffentlichen Nahverkehr durch hochfrequente Verkehrsdienste stärken und zu einem besser zugänglichen und integrierten Verkehrssystem beitragen", sagte er. 

Karsan Otonom e-JEST

Mit seiner Vision „Staying One Step Ahead in the Future of Mobility" spielt Karsan eine Vorreiterrolle bei der globalen Transformation des öffentlichen Nahverkehrs und ist weiterhin die erste Wahl für autonome Technologie. Seit 2021 ist Karsan mit dem Autonomous e-ATAK, dem weltweit ersten autonomen öffentlichen Verkehrsmittel der Stufe 4, unter realen Straßenbedingungen im Einsatz und hat seine führende Position in der fahrerlosen Technologie mit der anschließenden Einführung des Autonomous e-JEST weiter gefestigt. Karsan hat nun damit begonnen, die autonome Version des e-JEST, ein Wegbereiter im öffentlichen Nahverkehr, auf amerikanischen Straßen einzuführen.

Der Personentransport beginnt mit dem autonomen e-JEST!

Karsan erweitert seine globale autonome Vision auf Nordamerika und beginnt in Zusammenarbeit mit seinem Technologiepartner ADASTEC, dem nordamerikanischen Vertriebspartner Damera und dem Service-Orchestrierungspartner Beep mit dem Personentransport in den USA mit dem autonomen e-JEST. Seit dem 5. Juni ist der autonome e-JEST von Karsan in Atlanta, Georgia, im Rahmen von „ATL Spoke" im Einsatz – Atlantas erstem Pilotprojekt für autonomen öffentlichen Nahverkehr, das kostenlosen Personentransport zwischen der MARTA West End Station und dem Atlanta Beltline Southwest Trail anbietet.

Das Projekt, das in Zusammenarbeit zwischen der Atlanta Beltline, Beep, der Georgia Transportation Efficiency Authority, der Stadt Atlanta und MARTA ins Leben gerufen wurde, wird mit seiner Route den Zugang zu wichtigen Zielen wie Gesundheitszentren, Restaurants, sozialen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen erleichtern. Eine Anbindung an das Atlanta University Center ist zudem für das Ende des Sommers geplant.

Karsan logo

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Signal für alle Gemeinden: Bundesgericht bestätigt Zürcher Mindestlöhne

11.06.2026

Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.

Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.