Der niederländische Unternehmer Bas Wouters reicht eine Zivilklage wegen Fehlverhaltens im Zusammenhang mit dem Cialdini-Institut ein

06.07.2026

EERSEL, Niederlande, 6. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Der niederländische Unternehmer und Experte für Verhaltensdesign Bas Wouters hat in den Niederlanden eine Zivilklage gegen Dr. Robert Cialdini sowie mehrere in den USA ansässige Personen und Organisationen eingereicht, die mit der Angelegenheit rund um das Cialdini-Institut in Verbindung stehen.

Bislang hat noch kein Gericht in der Sache entschieden, und die Beklagten können die Vorwürfe bestreiten.

Zivilklage vor einem niederländischen Gericht eingereicht

In der niederländischen Zivilklage wird Schadenersatz in Höhe von rund 31,99 Millionen Euro gefordert. Zu den in dem Verfahren genannten Beklagten gehören Robert Cialdini, Bobette Gorden, das Cialdini Institute LLC, Influence At Work LLC, Samir Patel und Christopher Phelps.

Der Streit betrifft eine Angelegenheit des Cialdini-Instituts

Laut der niederländischen Klageschrift betrifft der Rechtsstreit mutmaßliches geschäftliches Fehlverhalten, Vertragsverletzungen, gesellschafterbezogene Fragen, Angelegenheiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum sowie geltend gemachte geschäftliche Schäden im Zusammenhang mit dem Cialdini-Institut.

Wouters war zuvor an der Entwicklung und der internationalen Expansion des Cialdini-Instituts beteiligt. Der Einreichung zufolge war das Institut international tätig und verfügte über geschäftliche Aktivitäten, eine umfangreiche Adressliste sowie einen geschätzten Unternehmenswert.

Die Einreichung bezieht sich auf eine umstrittene Aktienübertragung

In der Klageschrift wird geltend gemacht, dass Wouters' Position, seine Investitionen, seine Aktionärsrechte und damit verbundene geschäftliche Interessen durch Handlungen und Entscheidungen der Beklagten beeinträchtigt worden seien. In den Unterlagen wird auch auf umstrittene Vorgänge im Zusammenhang mit der Übertragung von Wouters' Mehrheitsbeteiligung am Cialdini-Institut Bezug genommen.

Das Gerichtsverfahren läuft noch

Bislang hat noch kein Gericht über die Begründetheit der Ansprüche entschieden ", sagte Tim Delmée, Rechtsbeistand von Wouters und den niederländischen Unternehmen. „Die Vorwürfe sind in der niederländischen Zivilklageschrift dargelegt und werden im Rahmen des Gerichtsverfahrens geklärt. Die Angeklagten werden Gelegenheit haben, vor Gericht Stellung zu nehmen."

Zur Einsicht verfügbare Dokumente

Die niederländische Zivilklageschrift, die englische Übersetzung sowie die über 200 Beweisstücke sind auf einer eigens eingerichteten Seite mit Fallunterlagen und Pressematerial verfügbar.

https://cialdinicase.com/

Rechtlicher Hinweis:

Diese Pressemitteilung basiert auf einer niederländischen zivilrechtlichen Klage und den dazugehörigen Unterlagen. Kein Gericht hat in der Sache entschieden. Die Beklagten können die Vorwürfe bestreiten und ihre Stellungnahme vor Gericht vorbringen. Diese Veröffentlichung dient der öffentlichen Bekanntmachung und als Informationsgrundlage für die Medien und ist nicht als Belästigung, persönlicher Angriff oder Aufforderung an Dritte gedacht, Kontakt zu einem Beklagten oder einer verbundenen Partei aufzunehmen.

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Knappes Votum, weitreichende Folgen: Schweiz dreht Schraube beim Zivildienst an

15.06.2026

Die Schweizer Stimmberechtigten haben einer Verschärfung des Zivildienstgesetzes zugestimmt. Laut definitiven Ergebnissen votierten 52,5 Prozent für die Reform, rund 47,5 Prozent dagegen. Damit setzte sich der Kurs von Bundesrat und Parlament durch, den Zivildienst wieder klar als Ausnahme und nicht als gleichwertige Alternative zum obligatorischen Militärdienst zu definieren. Die Stimmbeteiligung lag mit rund 58 Prozent vergleichsweise hoch; 1'690'343 Personen legten ein Ja in die Urne, 1'531'878 stimmten Nein.

Das Ergebnis offenbart deutliche regionale Bruchlinien. Während viele deutschsprachige Kantone die Reform klar unterstützten – etwa Aargau mit 56,2 Prozent, St. Gallen mit 58,9 Prozent, Graubünden mit 59,3 Prozent und Luzern mit 56,9 Prozent Ja – fiel das Verdikt in der Romandie gespalten aus. Genf, Waadt, Neuenburg und Jura lehnten die Vorlage ab, mit Nein-Anteilen von bis zu gut 60 Prozent im Jura. Basel-Stadt stellte sich ebenfalls gegen die Verschärfung, und der Kanton Zürich kippte nach Auszählung der städtischen Stimmen knapp ins Nein-Lager. Demgegenüber sagten Wallis (57,1 Prozent), Freiburg (50,2 Prozent) und das Tessin (53,9 Prozent) Ja zur Reform.

Kern der Vorlage ist ein Paket von sechs Massnahmen, die den Wechsel aus der Armee in den Zivildienst deutlich unattraktiver machen sollen. Künftig müssen alle, die in den Zivildienst wechseln, mindestens 150 Diensttage leisten – unabhängig davon, wie viele Tage im Militär noch offen wären. Für Unteroffiziere und Offiziere gilt damit neu derselbe Umrechnungsfaktor von 1,5 Zivildiensttagen pro verbleibendem Militärdiensttag wie für einfache Soldaten. Wer alle Armee-Ausbildungstage bereits absolviert hat, kann künftig nicht mehr in den Zivildienst wechseln, um der Schiesspflicht zu entgehen.

Zusätzlich werden der zeitliche Rahmen und die Einsatzmöglichkeiten enger gezogen. Zivildienstleistende müssen ab dem Jahr nach ihrem ersten Einsatz jährlich Dienst leisten, bis alle vorgeschriebenen Tage erfüllt sind. Wer vor oder während der Rekrutenschule ein Gesuch stellt, muss den langen Anfangseinsatz von 180 Tagen bereits im Jahr nach der Zulassung absolvieren. Einsätze, die ein begonnenes Medizinstudium voraussetzen, werden gestrichen – offiziell, weil der Armee medizinisches Personal fehlt. Bürgerliche Parteien werteten das Ja als Bestätigung, dass der Zivildienst eine Ausnahme bleiben solle; die links-grüne Nein-Allianz verweist angesichts des knappen Resultats auf die breite gesellschaftliche Unterstützung für den Zivildienst und kündigt an, weitere Verschärfungen bekämpfen zu wollen.