TAIPEH, 7. April 2026 /PRNewswire/ -- Als deutliches Bekenntnis zu Innovationen im Bereich Nachhaltigkeit hat die Hon Hai Technology Group („Foxconn") (TWSE:2317) im Rahmen der „2026 Hon Hai-Foxconn Sustainability Awards" 152 Teams und Projekte ausgezeichnet. Diese unternehmensinterne Auszeichnung dient dazu, die Bemühungen des weltweit größten Elektronikherstellers und führenden Anbieters von Technologielösungen im Hinblick auf Innovationen zum Wohle der Gesellschaft voranzutreiben.

Die Sustainability Awards, die sich mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen in Asien, Amerika und Europa befassen, gewinnen zunehmend an Bedeutung und Reichweite. Im dritten Jahr ihres Bestehens gingen 1.504 Beiträge von Foxconn-Teams ein – fünfmal so viele wie bei der ersten Ausgabe. Zu den ausgezeichneten Projekten zählten unter anderem Maßnahmen zur Stickstoffsicherheit in Vietnam, kohlenstofffreie Reinigung in China und exoskelettgestützte Ausrüstung in der Tschechischen Republik, die eine Vertiefung der ESG-Kompetenzen verdeutlichten.
„Über die Plattform der Sustainability Awards können Foxconn-Mitarbeiter weltweit die Ergebnisse ihrer ESG-Initiativen austauschen. Dies spornt zudem alle Abteilungen dazu an, innovative Ansätze in greifbare Ergebnisse umzusetzen, sodass Nachhaltigkeit nicht nur ein Ziel, sondern fester Bestandteil des täglichen Betriebs wird", erklärte der Vorsitzende von Foxconn, Young Liu. Die Preisverleihung fand in diesem Jahr auf dem Campus in Shenzhen statt, einem vom Weltwirtschaftsforum als „Lighthouse"-Fabrik ausgewiesenen Standort.
Beinahe 500 Kollegen und Lieferkettenpartner aus den weltweiten Standorten des Konzerns nahmen daran teil, sowohl vor Ort als auch online. Bei der diesjährigen Veranstaltung wurden innovative Leistungen innerhalb der Lieferkette des Konzerns gewürdigt, beispielsweise bei STMicroelectronics, Murata Manufacturing Co und Winbond Electronics Corp. Gleichzeitig fand ein Gipfeltreffen in Form eines Rundtischgesprächs statt, bei dem die Teilnehmer ihre Ansichten zur nachhaltigen Entwicklung von Foxconn darlegten.
Die Preisträger präsentierten verschiedene Innovationen:
Das Auswahlverfahren umfasste eine Prüfung der Unterlagen, Diskussionen in der Jury sowie eine externe Bewertung; es erstreckte sich über drei Runden und umfasste bis zu 100 Jurymitglieder. In diesem Jahr wurden die internen Jurymitglieder durch externe Experten, Wissenschaftler und Berufsverbände ergänzt. Nach einer mehr als zweimonatigen Evaluierungsphase wurden 332 Beiträge auf der Grundlage verschiedener ESG-Bereiche und -Kategorien in die engere Auswahl genommen.
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Die Berner Staatsanwaltschaft hat nach einer Strafanzeige von Bundesrätin Karin Keller-Sutter ein Verfahren wegen Beschimpfung und Verleumdung eröffnet. Auslöser ist ein Vorfall auf der von Elon Musk kontrollierten Plattform X: Ein Nutzer hatte den integrierten KI-Chatbot Grok am 10. März dazu aufgefordert, die FDP-Bundesrätin mit „total verf**ktem Gassen-Slang“ und in vulgär-sexistischer Sprache zu attackieren. Grok lieferte daraufhin öffentlich ein entsprechendes Posting, das der Nutzer später wieder löschte.
Keller-Sutter reichte eine Anzeige gegen unbekannt ein. Es sei grundsätzlich nötig, sich gegen derartige frauenfeindliche Äusserungen zur Wehr zu setzen und die Täter in ihre Schranken zu weisen, liess ihre Medienstelle ausrichten. Ihr Sprecher bezeichnete den zugrunde liegenden Frauenhass gegenüber mehreren Schweizer Zeitungen als etwas, das nicht als normal oder akzeptabel empfunden werden dürfe. Die Behörde Bern-Mittelland bestätigte die eingeleiteten Ermittlungen; in welche Richtung weiter untersucht wird, sei Sache der Staatsanwaltschaft, heisst es.
Brisanz erhält der Fall, weil die Finanzministerin die Strafverfolger ausdrücklich darum bittet zu prüfen, ob die Verantwortlichen bei X den Chatbot Grok im Wissen oder gar in der Absicht zur Verfügung stellen, um Straftaten zu ermöglichen. Damit steht nicht nur der einzelne Nutzer im Fokus, sondern auch die Frage, welche rechtliche Verantwortung Plattformbetreiber und KI-Anbieter für durch ihre Systeme generierte Inhalte tragen. Der mutmassliche Urheber des Posts, ein 75-jähriger Schweizer mit gut 1300 Followern, sprach gegenüber Medien von einer „harmlosen technischen Übung“.
Über die Schweiz hinaus gerät Grok bereits unter regulatorischen Druck. Die EU-Kommission hatte nach Kritik an sexualisierten KI-Bildern im Zusammenhang mit dem Dienst im Januar ein Verfahren gegen X eingeleitet. Brüssel wirft dem Unternehmen vor, die Risiken bei der Einführung seiner Künstlichen Intelligenz auf der Online-Plattform nicht ausreichend bewertet und reduziert zu haben. Auch Malaysia kündigte Anfang Jahr an, rechtlich gegen Musks Konzern vorgehen zu wollen. Vor diesem Hintergrund könnte das Berner Verfahren zu einem Pilotfall werden, wie Strafrecht, Gleichstellung und KI-Regulierung im digitalen Umfeld zusammenspielen.