Die kommenden eKickScooter-Vorzeigemodelle von Segway erhalten auf der IFA 2026 zwei Gold Awards

07.09.2026

ZT3 MAX und MAX G3 Pro werden noch vor ihrer Markteinführung in Europa im Oktober für Fortschritte bei Technologien für Geländefahrten und große Reichweiten ausgezeichnet

BERLIN,/PRNewswire/ -- Segway hat auf der IFA 2026 in Berlin für seine kommenden eKickScooter-Vorzeigemodelle ZT3 MAX und MAX G3 Pro zwei Gold Awards erhalten. Der Segway eKickScooter ZT3 MAX wurde mit dem „All-Terrain Electric Scooter Technology Gold Award" („Goldauszeichnung für Technologie bei geländegängigen E-Scootern") ausgezeichnet, während der Segway eKickScooter Ninebot MAX G3 Pro den „Long-Range Riding Technology Gold Award" („Goldauszeichnung für Langstrecken-Fahrtechnologie") erhielt. Beide sollen im Oktober 2026 in Europa auf den Markt kommen.

Die „Global Product Technology Innovation Awards" („Globale Auszeichnungen für Innovationen in der Produkttechnologie") werden jährlich auf der IFA verliehen, einer der weltweit größten Messen für Unterhaltungselektronik. Die 2014 von der International Data Group (IDG) und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ins Leben gerufenen und von der IFA kontinuierlich unterstützten Auszeichnungen würdigen Innovationen in der weltweiten Unterhaltungselektronikbranche. Diese doppelte Auszeichnung unterstreicht die bewährten Kompetenzen von Segway in zwei Kernbereichen der intelligenten Mikromobilität.

Aufbau auf zwei Vorzeigeproduktfamilien

Die Serien MAX G und ZT zählen zu den Vorzeigeproduktfamilien von Segway im Bereich der eKickScooter und sind jeweils auf ein ganz eigenes Fahrerlebnis ausgelegt. Die MAX G-Serie ist auf lange Pendelstrecken, Zuverlässigkeit im Alltag und Fahrkomfort ausgelegt, während die ZT-Serie den Schwerpunkt auf Geländegängigkeit, Stabilität und sicheres Fahrgefühl auf unterschiedlichen Untergründen legt.

Seit ihrer jeweiligen Markteinführung erfreuen sich der ZT3 Pro und der MAX G3 bei Fahrern in ganz Europa sowie in Nordamerika großer Beliebtheit und haben sich zu zwei der erfolgreichsten Premium-eKickScooter-Modelle von Segway entwickelt. Der MAX G3 Pro sowie der ZT3 MAX bauen direkt auf dieser bewährten Grundlage auf und bieten bedeutende Fortschritte bei Technologie, Leistung und Fahrerlebnis.

Beide Modelle spiegeln die Entwicklungsphilosophie von Segway wider: Die Technologie sollte sich daran orientieren, wie Menschen tatsächlich mit eKickScootern fahren. Von Kopfsteinpflaster in europäischen Städten bis hin zu Steigungen, Wind und Stop-and-Go-Verkehr sind reale Fahrbedingungen unmittelbar in die Entwicklung der Modelle eingeflossen. Segway vereint Hardware, Software und intelligente Steuerung zu einem einheitlichen Fahrsystem, anstatt einzelne technische Parameter isoliert voneinander zu optimieren.

Die vollständigen technischen Daten, die Verfügbarkeit und die Preise werden anlässlich der Markteinführung in Europa im Oktober bekannt gegeben.

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.