HOOFDDORP, Niederlande, 9. September 2026 /PRNewswire/ -- Während der Wettbewerb um Innovationen auf der IFA immer intensiver wird, setzt EZVIZ mit KI-gestützter Technologie und einem umfangreichen, auf europäische Familien zugeschnittenen Produktangebot in Halle 1.2 neue Maßstäbe. Das Unternehmen stellt die Bedürfnisse von Nutzern in den Vordergrund und rückt intuitive Bedienung sowie einfache Handhabung wieder in den Fokus, wie seine preisgekrönten intelligenten Zugangslösungen für mehr Komfort im Smart Home zeigen.
EZVIZ hat seine Kompetenz im Bereich visueller Technologien und seine Designphilosophie auf sein breites Sortiment an Produkten für den Hauszugang übertragen und dem Markt mit KI-gestützten Video-Türklingeln, Video-Türsprechanlagen sowie Toröffnern neue Impulse gegeben, die auf spezifische Anforderungen an die Interaktion im Eingangsbereich zugeschnitten sind. Mit einer noch genaueren Ausrichtung auf reale Alltagssituationen greift EZVIZ grundlegende Bedürfnisse der Nutzer auf und hat die wohl vielseitigste Produktreihe intelligenter Zugangslösungen der Branche entwickelt, die auf europäische Lebensgewohnheiten zugeschnitten ist, unabhängig von Familiengröße oder Wohnform. EZVIZ, das für seine Flaggschiffmodelle und seine Markenstärke international anerkannt ist, wurde auf der IFA für seine Produktfamilie intelligenter Zugangslösungen erneut bei den Digital Trends Publisher Awards ausgezeichnet.
„Wir möchten unser Haustechnikangebot über Smart-Kameras hinaus um Zugangslösungen und mehr Komfort im Alltag erweitern", sagte Jasmine Zhu, Produktmanagerin bei EZVIZ Europe. „Mit den intelligenten Zugangslösungen von EZVIZ möchten wir, dass europäische Nutzer ganz einfach die passende Lösung finden und bereits beim ersten Betreten ihres Zuhauses echten Komfort genießen."
Die Video-Türklingel EP8 Ultra sorgt dank ihres integrierten KI-Bildschirms auch nach dem großen Zuspruch bei ihrer Einführung kurz vor der IFA weiterhin für Aufsehen. Laut Zhu handelt es sich um eine leistungsstarke Kombination aus fortschrittlicher KI und wegweisendem Design, die auf besondere Eingangssituationen wie Hausflure in Mehrfamilienhäusern zugeschnitten ist. Als Weiterentwicklung von Video-Türklingeln mit zwei Kameras, die Besucher und Pakete erfassen können – eine Funktion, die bei den derzeit verfügbaren Modellen noch immer selten ist –, verfügt die EP8 Ultra über einen interaktiven Bildschirm mit KI-Charakteren für eine persönlichere Interaktion sowie über eine energiesparende geräteinterne KI-Erkennung bekannter Gesichter.
Neben Optionen für einzelne Zugangspunkte präsentiert EZVIZ auch ganzheitliche Lösungen – Video-Türsprechanlagen sowie Toröffner – und weckt mit ersten Einblicken in kommende Modelle die Vorfreude des Publikums. Aufbauend auf dem Erfolg der Video-Türsprechanlagen HP7 sowie HP7 Pro bietet das Modell HP7 Battery eine kabellose Lösung und erspart Nutzern Verkabelungen sowie manuelle Wartungen, da es über einen Akku und Solarladung mit Strom versorgt wird. Damit entfallen auch letzte Bedenken, die eine komplizierte Installation beim Einsatz einer nahtlosen Entriegelung und der Verwaltung von Zugängen aus der Ferne hervorrufen könnte.
Darüber hinaus ergänzt EZVIZ sein Systemangebot für Häuser mit Einfahrten um die neue HG1 250 Pro für Flügeltore mit Gelenkarmantrieb und die neue HG3 300 Pro für Flügeltore mit Zylinderantrieb. Zusammen mit den Schiebetoröffnern HG2 600 Pro deckt dieses Sortiment praktisch alle in Europa vorkommenden Tortypen mit unterschiedlichen Gewichten sowie Öffnungsarten ab und senkt damit für noch mehr Haushalte die Hürden für selbst installierbare intelligente Zugangslösungen.
Über intelligente Zugangslösungen hinaus macht EZVIZ vor Ort in seinen fünf Produktbereichen ein futuristisches Smart Home umfassend erlebbar. Weitere Informationen finden Sie am Online-Stand von EZVIZ.
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.