Hypershell stellt auf der IFA 2026 sein Flaggschiff-Exoskelett „Hypershell Halo" für den gesamten Beinbereich vor

27.08.2026

BERLIN, 27. August 2026 /PRNewswire/ -- Hypershell wird am 3. September um 15:00 Uhr in Berlin im Vorfeld der IFA sein Flaggschiff-Exoskelett „Hypershell Halo" für die Mobilität in jedem Gelände vorstellen. „Hypershell Halo" markiert einen neuen Schritt in Richtung der Vision des Unternehmens von einer Welt, in der sich Menschen frei bewegen, mutig Neues entdecken, effizient arbeiten und Grenzen überschreiten können, die einst unüberwindbar schienen.

Das Herzstück bildet eine bahnbrechende, einheitliche Architektur, die vier motorisierte Hüft- und Kniegelenke als ein System koordiniert und so die motorisierte Unterstützung auf die gesamte untere Extremität ausdehnt. Diese Architektur ermöglicht es Halo, ein deutlich breiteres Spektrum menschlicher Bewegungen in wechselndem Gelände zu unterstützen. Verbraucher können sich ab sofort hier für Updates registrieren.

Am Stand von Hypershell haben Besucher zudem die Möglichkeit, das gesamte Produktportfolio des Unternehmens zu entdecken und zu erleben, darunter die preisgekrönte neue Hypershell X-Serie – das neueste KI-gestützte Hüft-Exoskelett – sowie das neue Flaggschiffmodell Halo.

Besuchen Sie Hypershell vom 4. bis 8. September am Stand 119 in Halle 12, um die neuesten Innovationen im Bereich Exoskelette kennenzulernen und zu erfahren, wie Hypershell die menschliche Mobilität durch Technologie erweitert und Menschen dabei unterstützt, Möglichkeiten in die Realität umzusetzen.

Informationen zu Hypershell

Hypershell wurde 2021 gegründet und ist ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich Exoskelette, dessen Ziel es ist, die Erkundung durch den Menschen zu fördern. Seine intelligenten Exoskelette passen sich in Echtzeit an das Gelände, die jeweilige Aktivität und die Absichten des Nutzers an und sorgen so für leichtere und natürlichere Bewegungen. Mit SGS-zertifizierter Leistungsfähigkeit und Zehntausenden verkauften Einheiten in über 70 Ländern verbessert Hypershell die menschlichen Fähigkeiten, ohne sie zu ersetzen – und gestaltet so eine Zukunft, in der tragbare Robotik für Erkundung, Arbeit und Freizeit ebenso unverzichtbar wird wie Rucksäcke.

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Bundesrat zieht rote Linie im Schulunterricht: Landessprachen werden zur Bundesaufgabe

15.06.2026

Der Bundesrat verschärft im Streit um das Frühfranzösisch den Ton und greift zu einem bundesrechtlichen Instrument. Alle Primarschülerinnen und Primarschüler in der Schweiz sollen künftig zwingend eine zweite Landessprache lernen. Um dieses Ziel durchzusetzen, hat die Landesregierung eine Revision des Sprachengesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Sie reagiert damit auf Vorstösse in mehreren deutschsprachigen Kantonen, Französisch aus den Stundenplänen der Primarschule zu streichen.

Im Zentrum steht die Frage, welche Rolle die Landessprachen im obligatorischen Unterricht spielen sollen. Für den Bundesrat ist dies eine «Frage von nationaler Bedeutung». Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone gemeinsam, die Landessprachen zu erhalten, die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu stärken und nationale Minderheiten zu schützen, hält die Regierung fest. Der Bund sehe sich damit in der Verantwortung, den Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen und den Respekt vor der sprachlichen Vielfalt zu sichern, während die Kantone ihr Schulwesen so zu harmonisieren hätten, dass Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz gewahrt bleiben.

Der Konflikt entzündet sich an der 2004 beschlossenen Sprachenstrategie der Kantone, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Diese sieht vor, dass Kinder in der Primarschule zwei Fremdsprachen erlernen – darunter eine zweite Landessprache. In einzelnen Kantonen gibt es inzwischen Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache als Fremdsprache auf der Primarstufe zu streichen. Das widerspreche der gemeinsamen Strategie, schreibt der Bundesrat und zeigt sich über diese Entwicklung «beunruhigt».

Um gegenzusteuern, legt die Regierung zwei Varianten für eine Gesetzesänderung vor. Die erste folgt dem HarmoS-Modell: In der Primarschule sollen obligatorisch zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, eine Landessprache und Englisch. Damit würde die heutige Praxis in den 15 HarmoS-Kantonen bundesrechtlich abgesichert und für alle gelten, sollte es nötig werden. Die zweite Variante lässt den Kantonen mehr Spielraum: Sie verpflichtet lediglich dazu, dass eine zweite Landessprache spätestens ab der Primarschule und durchgehend bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit unterrichtet wird, ohne Englisch explizit als zweite Fremdsprache vorzuschreiben.

Mit der Revision will der Bundesrat den Rahmen abstecken für den Fall, dass die Kantone ihre Sprachenstrategie ganz oder teilweise aufgeben. Konkrete Entscheide sind noch offen: Zunächst läuft bis zum 5. Oktober 2026 eine Vernehmlassung, in der Kantone, Parteien und weitere Akteure Stellung beziehen können. Erst danach wird sich zeigen, ob sich das strengere HarmoS-Modell oder die flexibelere Lösung durchsetzt – und wie viel Gewicht der Bund seiner sprachpolitischen Rolle im Schulbereich tatsächlich geben will.