IDnow-Studie: Verbraucher müssen von der EUDI-Wallet erst noch überzeugt werden

08.09.2026

Die neue EUDI-Wallet-Verbraucherstudie von IDnow zeigt, warum Verbrauchern bisher noch das Vertrauen fehlt, welche Hürden bestehende Verifizierungsprozesse mit sich bringen und welche Funktionen für die Akzeptanz der EUDI-Wallet entscheidend sein werden.

MÜNCHEN, 8. September 2026 /PRNewswire/ -- Wenige Monate vor der für Dezember 2026 geplanten Einführung der EUDI-Wallet veröffentlicht IDnow, Anbieter für digitale Identitäten und Betrugsprävention, die Ergebnisse einer Verbraucherbefragung unter je 1.000 Erwachsenen in Deutschland und Frankreich. Die Ergebnisse zeigen, dass die EUDI-Wallet bisher bei etwas mehr als der Hälfte der Verbrauchern (52 %) bekannt ist. Gleichzeitig trifft die Technologie auf einen Markt, in dem komplizierte Verifizierungsprozesse Finanzdienstleister bereits heute Kunden kosten. Für Anbieter ist daher entscheidend, das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen.

IDnow

Bei bestehenden Verfahren zur Identitätsprüfung sehen die Befragten deutlichen Verbesserungsbedarf. Fast die Hälfte (48 %) gibt an, Transaktionen häufig abzubrechen, wenn der Verifizierungsprozess zu kompliziert ist oder zu lange dauert.

Sicherheit und Transparenz zählen mehr als schnelle Prozesse

Damit die EUDI-Wallet von den Verbrauchern angenommen wird, ist vor allem Sicherheit entscheidend. 42 Prozent der Befragten nannten besseren Schutz vor Betrug als wichtigsten Faktor für die Nutzung. Für knapp ein Drittel (31 %) ist zudem eine größere Kontrolle darüber, welche Daten sie preisgeben, von zentraler Bedeutung. 30 Prozent wünschen sich mehr Transparenz und möchten nachvollziehen können, welche Daten verwendet werden. Schnellere und einfachere Prozesse sind dagegen für 28 Prozent ausschlaggebend.

Die Akzeptanz hängt von den Vorteilen ab

Zusätzliche Identitätsprüfungen schrecken deutsche Verbraucher grundsätzlich nicht ab. 42 Prozent der Befragten würden zusätzliche Prüfungen hinnehmen, wenn sie die Sicherheit erhöhen – selbst, wenn das den Prozess verlängert. Bei einem erhöhten Betrugsrisiko würden sich lediglich 15 Prozent trotzdem für weniger Kontrollen entscheiden.

Beinahe zwei Drittel (64 %) der deutschen Verbraucher geben außerdem an, die EUDI-Wallet eher nutzen zu wollen, wenn sie bestimmte Angaben wie etwa das Alter bestätigen könnten, ohne dafür sämtliche Informationen offenzulegen. Bei diesem Prinzip der „selektiven Offenlegung" werden nur die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Daten geteilt.

Der Wandel zur digitalen Wallet erfolgt schrittweise

Die EU-Mitgliedstsstaaten sind verpflichtet, die EUDI-Wallet ihren Bürgern bis Dezember 2026 zur Verfügung zu stellen und Banken müssen die Wallet bis Dezember 2027 akzeptieren. Trotzdem dürfte es noch dauern, bis sich die EUDI-Wallet flächendeckend durchsetzt. Auf die Frage, wie sie ihre Identität bei einer Kontoeröffnung am liebsten nachweisen würden, haben die deutschen Verbraucher keine einheitliche Antwort. 26 Prozent bevorzugen eine persönliche Identitätsprüfung vor Ort, 16 Prozent das Auslesen eines NFC-Chips und jeweils 13 Prozent eine digitale Identitäts-Wallet oder einen Videoanruf mit einem Mitarbeitenden. Zehn Prozent würden bevorzugt ihren Ausweis zusammen mit einem Selfie einreichen.

Mit der zunehmenden Verbreitung digitaler Wallets werden andere Verfahren daher nicht verschwinden. Banken müssen vielmehr in der Lage sein, ihren Kunden abhängig vom erforderlichen Sicherheitsniveau das passende Verfahren anzubieten und den Prozess gleichzeitig so einfach wie möglich zu gestalten – wie es etwa die kürzlich veröffentlichte IDnow Trust Platform ermöglicht.

„Die Daten sprechen eine klare Sprache: Deutsche Verbraucher verstehen die Probleme, die die EUDI-Wallet lösen soll, aber sie sind noch nicht überzeugt, dass sie die richtige Lösung ist. Sie wissen, dass Identitätsbetrug zunimmt, Online-Verifizierung nicht funktioniert und dass das Teilen von mehr Daten als nötig echte Risiken birgt. Bisher kennen sie aber noch keine Lösung, der sie vertrauen können. Genau diese Lücke muss die EUDI-Wallet schließen", so Philippe Morel, CEO von IDnow.

Der vollständige Report „Die Identitätslücke" bietet eine detaillierte Analyse der aktuellen Gewohnheiten im Bereich der digitalen Identität, der Erwartungen der Verbraucher, der Sicherheits- und Datenschutzbedenken, der Hindernisse bei der Einführung sowie der Einstellungen zu zukünftigen Anwendungsfällen.

Methodik

Die Studie wurde im Juni 2026 von Sapio Research im Auftrag von IDnow online unter 1.000 deutschen Erwachsenen im Alter von 18 bis 80 Jahren durchgeführt. Die Stichprobe wurde nach Alter und Geschlecht gewichtet, um repräsentativ für die deutsche Bevölkerung zu sein.

Über IDnow

IDnow ist ein führender Plattformanbieter für digitale Identitäten und Betrugsprävention in Europa, mit der Vision Vertrauen als eine zentrale Ressource der digitalen Welt zu platzieren. Die IDnow-Plattform bietet ein breites Portfolio an Lösungen zur Identitätsverifizierung und Betrugsprävention, und schafft, erhält und stärkt das Vertrauensverhältnis während der gesamten Customer Journey. Unternehmen nutzen die Lösungen für digitale Identitäten, um zuverlässig zu agieren und fördern so Wachstum, Skalierbarkeit und Sicherheit.

Das Unternehmen hat Niederlassungen in Deutschland, Großbritannien, Rumänien, und Frankreich und wird von renommierten institutionellen Investoren wie Corsair Capital unterstützt. Das internationale Kundenportfolio umfasst eine breite Palette von Branchen, darunter Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Reisen und Mobilität, Glücksspiel und andere Branchen.

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.