HONGKONG, 12. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Im Anschluss an die Konferenz „Bloomberg Invest Hong Kong 2026" am 10. Juni hielt Jeff Li, Leiter der Kapitalanlageabteilung (Global Equity) bei E Fund (Hong Kong), eine Grundsatzrede über die neue Ära der chinesischen Kapitalmärkte.
Jeff Li: China ist in eine neue Ära eingetreten
In seiner Ansprache vor internationalen Investoren am 10. Juni skizzierte Jeff Li, Leiter der Kapitalanlageabteilung für globale Aktien bei E Fund (Hongkong), drei grundlegende Veränderungen, die die Anlagewelt neu gestalten:
„Diese Veränderungen sind keine Prognosen – sie sind bereits im Gange", erklärte Li vor den Zuhörern von Bloomberg Invest. „Bei E Fund richten wir unsere globalen Aktienstrategien so aus, dass wir von diesem Wandel profitieren können."

Marktübergreifende Zusammenarbeit mit der HKEX
Als eindrucksvolles Beispiel für die marktübergreifende Zusammenarbeit, die von der Anlageabteilung von E Fund vorangetrieben wird, hat das Unternehmen eine Lizenzvereinbarung mit der Hong Kong Exchanges and Clearing Limited (HKEX) geschlossen, um den ersten ETF aufzulegen, der den HKEX Tech 100 Index nachbildet – den ersten von der HKEX selbst entwickelten Aktienindex für Hongkong.
Der Index umfasst 100 der größten Technologieunternehmen Hongkongs aus sechs Innovationsbereichen:
Insbesondere sind alle im Index enthaltenen Titel zu 100 % für den „Stock Connect" zugelassen, was es Anlegern vom chinesischen Festland ermöglicht, in großem Umfang von den dynamischen Chancen des Hongkonger Technologiesektors zu profitieren.
Märkte verbinden, langfristigen Wert erschließen
„E Fund verbindet globale Perspektiven mit fundierter lokaler Expertise – und schlägt so eine Brücke zwischen den Märkten, um langfristigen Wert zu schaffen", bekräftigte Jeff Li. Als Hauptsponsor der Bloomberg Invest Hong Kong 2026 stand E Fund in direktem Austausch mit internationalen Investoren, um gemeinsam den Weg durch diese Zeit des Wandels zu finden.
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Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.
Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.
Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.