UTRECHT, Niederlande, 8. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Medline International B.V., Teil von Medline Inc. („Medline") (NASDAQ: MDLN), ein führender Anbieter von medizinisch-chirurgischen Produkten und Supply-Chain-Lösungen für Gesundheitsdienstleister in der gesamten EMEA-Region, macht weitere Fortschritte beim Ausbau seines Produktionszentrums in Partizánske, Slowakei. Mit dieser Investition unterstreicht das Unternehmen sein langfristiges Engagement für exzellente Produktion, Liefertreue und Kundennähe in der gesamten EMEA-Region.
Die neue Anlage, die derzeit neben dem bestehenden Medline-Werk entsteht, wird die Produktionskapazitäten deutlich erweitern und das künftige Wachstum des Unternehmens in ganz Europa nachhaltig unterstützen. Das Projekt verläuft planmäßig; der Produktionsstart ist für 2027 vorgesehen.
Die Erweiterung umfasst unter anderem einen hochmodernen Reinraum sowie optimierte Betriebsabläufe, die Effizienz, Flexibilität und Lieferzuverlässigkeit für Kunden weiter steigern.
„Diese Erweiterung ist eine zentrale strategische Investition in unser europäisches Produktionsnetzwerk und stärkt unsere Fähigkeit, unsere Kunden mit hochwertigen und verlässlichen Lösungen in ihrer unmittelbaren Nähe zu unterstützen", sagte Hervé Million, President Medline Europe, Middle East and Africa. „Gleichzeitig unterstreicht das Projekt unser Vertrauen in die Zukunft, unseren Anspruch an operative Exzellenz sowie unsere enge Verbundenheit mit unseren Mitarbeitenden und den Gemeinden, die unser Wachstum ermöglichen."
Im Zuge der Expansion werden mittelfristig zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen und die Position von Medline als wichtiger Arbeitgeber im Gesundheitssektor in der Slowakei weiter gestärkt.
Die Anlage wird nach anspruchsvollen Nachhaltigkeitskriterien errichtet und soll eine BREEAM-Zertifizierung (Building Research Establishment Environmental Assessment Method) erhalten. Dazu gehören energieeffiziente Lösungen wie unter anderem die Nutzung von Solarenergie.
Die Erweiterung in der Slowakei ist Teil der kontinuierlichen Investitionen von Medline in leistungsfähige europäische Produktionskapazitäten. Sie unterstreicht das klare Ziel des Unternehmens, die Gesundheitsversorgung durch verlässliche, qualitativ hochwertige Lösungen zu verbessern – genau dort, wo sie benötigt werden.
Über Medline
Medline ist einer der größten Anbieter von medizinisch-chirurgischen Produkten und Lieferkettenlösungen für alle Bereiche der Pflege. Durch sein breites Produktportfolio, seine robuste Lieferkette und seine führenden klinischen Lösungen hilft Medline Gesundheitsdienstleistern, ihre klinischen, finanziellen und betrieblichen Ergebnisse zu verbessern.
Medline hat seinen Hauptsitz in den Vereinigten Staaten, beschäftigt weltweit mehr als 45.000 Mitarbeiter und ist in mehr als 100 Ländern und Gebieten tätig.
In der EMEA-Region arbeitet Medline mit Krankenhäusern, Pflegeheimen und medizinischen Fachkräften zusammen, um klinisch orientierte Produkte und Lieferkettenlösungen zu liefern, die die Patientensicherheit, die betriebliche Effizienz und verbesserte Ergebnisse unterstützen.
Durch die Kombination von globaler Größe mit lokalem Know-how und aufbauend auf Tradition, Kundennähe, Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit trägt Medline dazu bei, dass das Gesundheitswesen besser funktioniert und sich die Ärzte auf das Wesentliche konzentrieren können: die Betreuung von Patienten.
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Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.