LOS ANGELES, 20. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- Antigravity stellt heute drei Neuheiten* vor, die das Flugerlebnis mit der preisgekrönten A1-Drohne erweitern.
Anders als herkömmliche Follow-Me-Drohnen erfasst die A1 mit dem Follow-Me-Bundle die gesamte Umgebung. So können Nutzer den Moment genießen, ohne eine Aufnahme zu verpassen. Nach dem Flug lassen sich Perspektiven frei wählen, zwischen Personen wechseln und filmische Kameraschwenks einfügen. Selbst zuvor unbemerkte Momente können aus einer einzigen Aufnahme hervorgehoben werden.

Das Follow-Me-Bundle kombiniert visuelle Motiverkennung mit der integrierten GPS-Ortung der Watch Remote für eine zuverlässige Verfolgung. Mit der neuen Drag-to-Fly-Funktion lässt sich die Drohne über die Ring-Fernsteuerung durch einfache Handbewegungen positionieren und den Bildausschnitt anpassen.
Mit dem Fernsteuerungs-Bundle können Piloten die A1 präzise in alle Richtungen steuern und komplexe Flugmanöver durchführen. Der neue Fixed View-Modus richtet die Blickrichtung an der Flugrichtung aus. Über den virtuellen Gimbal lässt sich zudem der Kamerawinkel gezielt einstellen.
Das 4G-Mobilfunkmodul-Bundle ergänzt die OmniLink 360-Verbindung der A1 um eine 4G-Backup-Verbindung. Bei Störungen der primären Funkübertragung unterstützt es eine stabilere Videoverbindung und eine zuverlässige Übertragung über größere Entfernungen. Eine integrierte eSIM erleichtert die Nutzung auf Reisen.
„Mit unseren neuesten Produkten möchten wir das Flugerlebnis weiter verbessern und die A1 zur besten 360°-Follow-Me-Drohne machen – für Familienmomente und sportliche Aktivitäten", erklärt Michael Shabun, CEO von Antigravity. „Mit dem Ausbau unseres Ökosystems schaffen wir neue Möglichkeiten, besondere Erlebnisse aus der Luft festzuhalten."
Das Follow-Me-Bundle, Fernsteuerungs-Bundle und 4G-Mobilfunkmodul-Bundle sind ab dem 20. Oktober 2026 über die Antigravity-Website erhältlich.
Antigravity wurde von Insta360 in Zusammenarbeit mit weiteren Partnern gegründet. Das Unternehmen entwickelt leistungsstarke Drohnen mit modernster 360°-Technologie, immersivem Flugerlebnis und intuitiver Steuerung.
* Die Produktverfügbarkeit kann je nach Region variieren.
** Für den Flug ist die Vision-Brille erforderlich.
*** Mobilfunkdienste, Datentarife und Netzverfügbarkeit können je nach Region variieren.
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Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.