Mintos führt gebührenfreie ETF-Investitionen ab 1 € ein

21.07.2026

BERLIN, 21. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Mintos, eine europäische Multi-Asset-Investmentplattform für den langfristigen Vermögensaufbau, führt ETFs auf seiner Plattform ein. Anleger haben ab sofort Zugang zu über 1.000 der bei europäischen Investoren beliebtesten ETFs und das komplett ohne Transaktionsgebühren, ohne Depotgebühren und ab einem Mindestanlagebetrag von nur 1 €.

Mintos Logo

 

„Europäische Anleger haben im Jahr 2025 die Rekordsumme von 330 Milliarden Euro in ETFs investiert. Vanguard prognostiziert, dass diese Zahl weiter steigen wird: Bis 2035 werden voraussichtlich 100 Millionen Europäer in ETFs investieren, verglichen mit 30 Millionen heute. Für die meisten europäischen Anleger sind ETFs der ideale Einstieg in die Geldanlage: breit diversifiziert, transparent und ab sofort auf Mintos ohne Gebühren beim Kauf und Verkauf. Unser Ziel war es, jede Hürde zwischen Anlegern und ihrem ersten ETF zu beseitigen." sagte Martins Sulte, CEO und Mitgründer von Mintos.

Keine Transaktionsgebühren und ein Einstieg ab 1 €

Mintos erhebt weder Transaktionsgebühren für den Kauf und Verkauf von ETFs noch Depotgebühren für deren Verwahrung. Anleger können bereits ab 1 € investieren. So ist es möglich, sofort mit dem Vermögensaufbau zu beginnen, ohne zunächst einen höheren Betrag ansparen zu müssen, damit sich Gebühren im Verhältnis zur Anlagesumme lohnen.

Gerade bei kleineren, regelmäßigen Einzahlungen macht diese Gebührenstruktur einen entscheidenden Unterschied. Auf vielen Plattformen entspricht eine Ausführungsgebühr von 1 € bei einer Investition von 20 € bereits 5 % des Anlagebetrags, noch bevor sich der Markt überhaupt bewegt hat. Bei Mintos wird hingegen jeder investierte Euro vollständig in den gewählten ETF angelegt.

Mehr als 1.000 UCITS-konforme Fonds von weltweit renommierten Anbietern

Der ETF-Katalog von Mintos, der in Partnerschaft mit Upvest bereitgestellt wird, basiert auf mehr als 1.000 Fonds, die sowohl weithin anerkannt sind als auch dem UCITS-Rahmenwerk (OGAW) der EU entsprechen. Dieser regulatorische Standard dient dem Schutz von Kleinanlegern und stellt durch strenge Anforderungen an Diversifikation, Transparenz und Risikomanagement sicher, dass die Fonds hohe regulatorische Standards erfüllen. Alle über 1.000 Fonds zählen zu den beliebtesten bei europäischen Anlegern und stammen von Anbietern mit etablierter internationaler Erfolgsbilanz, darunter iShares, VanEck, Vanguard und weitere namhafte Emittenten.

Die Auswahl ist breit genug, um nahezu jedes Portfolio aufzubauen, bleibt dabei aber bewusst fokussiert. So können Anleger investieren, ohne den Rechercheaufwand eines nahezu unbegrenzten Produktkatalogs auf sich nehmen zu müssen.

Selbstgesteuertes und automatisiertes Investieren oder eine Kombination aus beidem

Mintos unterstützt zwei Ansätze für die ETF-Anlage: Anleger können einzelne ETFs selbst auswählen und diese bereits ab 1 € flexibel kaufen, halten und verkaufen. Alternativ steht mit Mintos Core ETFs ein vorgefertigtes, automatisch rebalanciertes Portfolio aus Aktien- und Renten-ETFs zur Verfügung, ohne Management- oder Depotgebühren und mit einem Startguthaben ab 50 €. Beide Optionen lassen sich auch parallel nutzen: Anleger können zunächst mit dem automatisierten Portfolio beginnen und dieses im Laufe der Zeit um selbst ausgewählte ETFs ergänzen, ohne die Plattform wechseln zu müssen.

Eine künftig verfügbare Funktion für Investmentpläne (Sparpläne) wird eine zusätzliche Automatisierungsebene schaffen. Damit können Anleger regelmäßige Einzahlungen festlegen: wöchentlich, zweiwöchentlich, monatlich oder vierteljährlich – und ihr Portfolio ohne manuelles Eingreifen kontinuierlich ausbauen.

*ETFGI's December 2025 European ETFs and ETPs Industry Landscape Insights, Januar 2026

Der Wert von Anlagen kann sowohl fallen als auch steigen. Sie erhalten unter Umständen weniger zurück, als Sie investiert haben. Ein Basisinformationsblatt (KID) ist für jeden ETF auf der Mintos-Plattform verfügbar und sollte vor einer Investition gelesen werden. Diese Pressemitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar.

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.