Morpho UV-Drucker auf der IFA mit praktischer Live-Druckvorführung vorgestellt

08.09.2026

BERLIN, 8. September 2026 /PRNewswire/ -- Morpho, ein auf UV-Drucktechnologie spezialisiertes Unternehmen, präsentiert seinen ersten UV-Desktopdrucker auf der IFA 2026 in Halle 17-196. Besucher betrachten die farbenfrohen, strukturierten Drucke von Morpho, und einige haben die Möglichkeit, auf einer Auswahl der bereitgestellten unbedruckten Materialien selbst zu drucken.

Der UV-Desktopdrucker von Morpho kann auf einer Vielzahl Materialien drucken, darunter Holz, Glas, Leder, Metall sowie vieles mehr und liefert dabei lebendige Farben sowie haptisch ansprechende Strukturen für individuelle Ergebnisse. Auf der IFA 2026 weckte der Stand das Interesse von Kreativen, Pädagogen und Technologieexperten, die sich versammelten, um Live-Vorführungen zu verfolgen.

Unter denjenigen, die den Drucker von Morpho ausprobiert haben, werden drei Aspekte am häufigsten hervorgehoben: Druckqualität, die Konstruktion mit beweglichem Portal und die allgemeine Benutzerfreundlichkeit.

Besucher werden zunächst von den Drucken angezogen, die sich durch eine präzise Farbwiedergabe und fein detaillierte Textilstrukturen auszeichnen. Mit der G7 Master ColorSpace-Zertifizierung gewährleistet Morpho eine einheitliche Farbwiedergabe bei verschiedenen Produkten. Die gleiche Präzision zeigt sich auch in den reliefartigen Strukturen, die durch den Druckkopf in Industriequalität erzeugt werden, der feine Tintenschichten aufträgt und so detailreiche, haptisch ansprechende Oberflächen schafft. Der Druckkopf ermöglicht hohe Schlittengeschwindigkeiten von bis zu 600 mm/s und gewährleistet dabei dennoch präzise Detailwiedergabe.

Die Teilnehmer haben zudem die kompakte Stellfläche des Druckers auf dem Schreibtisch hervorgehoben. Dank seiner beweglichen Portalarchitektur – bei der sich das gesamte Portal entlang beider Achsen bewegt – bietet der Drucker eine große, vollständig geschlossene Druckkammer, in der verschiedene Objekte Platz finden, und eignet sich dennoch für die Aufstellung auf einem Schreibtisch.

Erstnutzer haben sich positiv über die Benutzerfreundlichkeit des Morpho-Druckers geäußert. Das integrierte Stereo Vision Smart Alignment™ System erfasst schnell die Höhe und die Konturen eines Objekts, während die geführten Arbeitsabläufe von Morpho Studio den Anwendern helfen, mit minimalem Einrichtungsaufwand von der Idee zum Druck zu gelangen.

Das Team von Morpho teilte mit, dass das Programm bereits seit mehreren Jahren in der Entwicklung ist, mit dem Ziel, UV-Drucker zu einem praktischen Werkzeug für den kreativen Alltag zu machen. Gründer Mingyu „Brett" Wang, ehemals globaler Bereichsleiter für Forschung und Entwicklung bei DJI, erklärte: „Wir stehen in direktem Austausch mit unserer Community, nehmen Feedback entgegen und nehmen zügig Verbesserungen vor."

Im Vorfeld der IFA hat die Kickstarter-Kampagne von Morpho dank der Unterstützung von über 2800 Unterstützern weltweit die Marke von 10 Millionen US-Dollar überschritten. Das Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, seine unternehmenseigene Kerntechnologie weiterzuentwickeln und zuverlässige technische Lösungen für Kreative, Bastler sowie kleine Unternehmen bereitzustellen.

Besuchen Sie die Website von Morpho, um mehr zu erfahren.

Informationen zu Morpho: Morpho entwickelt UV-Desktopdrucker, die Druck sowie Farbgebung in Industriequalität auf alltägliche Materialien bringen und Kreativen ermöglichen, nahezu jede physische Oberfläche in eine Leinwand für ihre Ideen zu verwandeln.

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.