Petrus Advisers & Petrus Legal Strategies („Petrus") zu SNP Schneider-Neureither & Partner SE

01.10.2026

ST. HELIER, Jersey und LONDON, 1. Oktober 2026/PRNewswire/ -- Petrus hat die Presse- und Sell-Side-Berichterstattung der letzten Monate zu SNP zur Kenntnis genommen, insbesondere in Bezug auf die dort dargelegte Erwartung, dass ein Gericht die SNP-Aktie im Spruchverfahren auf Grundlage des KPMG Financial Factbook mit mindestens EUR 140 bewerten würde, und sieht sich angesichts des Umfangs der Berichterstattung zu einer Stellungnahme veranlasst.

Petrus führt in Delaware zwei Beweishilfeverfahren nach 28 U.S.C. § 1782 betreffend Unterlagen von Cognizant Technology Solutions Corp. (No. 1:26-cv-00924-CFC) und The Carlyle Group Inc. (No. 1:26-cv-00719-CFC) zur Nutzung in verschiedenen deutschen Verfahren. Petrus sieht in keinem von beiden einen Gegner; beide sind Inhaber relevanter Unterlagen.

Die Schriftsätze in diesen Verfahren sind öffentlich, und Petrus nimmt von ihnen keinen Abstand.

 

 

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Trump-Besuch in Davos: Ermittler prüfen angebliche Mordpläne, Verfahren wird gestoppt

08.10.2026

Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.

Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.

Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.

Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.