OTTAWA, Ontario, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Quantropi, das führende Unternehmen für quantensichere Daten und Kommunikation, gab heute die Verfügbarkeit einer gemeinsam mit Nokia integrierten Lösung bekannt, die quantensichere Schlüsselverteilung in großem Umfang bietet. Das Angebot kombiniert Quantropis Technologie für Digital Quantum Key Distribution (D‑QKD) mit Nokias Security Management Server (SMS) und bietet kritischen Netzwerken eine quantenresistente Schlüsselverteilung über einen separaten Kanal.
Diese Zusammenarbeit unterstützt Netzbetreiber, Unternehmen und Betreiber kritischer Infrastrukturen dabei, ihre Netzwerke gegen Angriffe nach dem Prinzip „Harvest Now, Decrypt Later" („jetzt abgreifen, später entschlüsseln", HNDL) zu verteidigen, indem sie sicherstellt, dass Verschlüsselungsschlüssel mit quantensicheren Methoden generiert, bereitgestellt und rotiert werden – ohne dass firmeneigene Geräte erforderlich sind.
Durch die Integration von D-QKD in Nokias SMS erhalten Kunden einen nahtlosen, standardkonformen Mechanismus für die Schlüsselübermittlung über einen separaten Kanal, der sowohl gegen klassische als auch gegen Quantenangriffe resistent ist. Mit dieser Markteinführung wird eine der branchenweit ersten netzbetreibertauglichen quantensicheren Lösungen vorgestellt, die auch bei der Weiterentwicklung von PQC‑Algorithmen widerstandsfähig bleiben soll und Unternehmen einen praktikablen Weg zur Minderung des HNDL‑Risikos bietet.
Die kombinierte Lösung wurde bereits erfolgreich in Kirq eingesetzt, der Prüfumgebung von Numana für Quantenkommunikation – einer neutralen und offenen Innovationsplattform für fortschrittliche Telekommunikations- und Quantenkommunikationstechnologien, die von den Regierungen Kanadas und Quebecs finanziert wird – und demonstriert Leistung, Interoperabilität und Bereitschaft für eine Einführung in großem Umfang.
„Unsere Kunden suchen nach praktischen, einsatzfähigen quantensicheren Lösungen, die ihre Sicherheitslage verbessern, ohne die Komplexität zu erhöhen", sagte Martin Charbonneau, Leiter von Quantum Safe Networks bei Nokia. „Die Integration der D‑QKD‑Technologie von Quantropi erweitert unseren Security Management Server um eine leistungsstarke Funktion zur Schlüsselverteilung über einen separaten Kanal. Gemeinsam liefern wir eine zukunftssichere Lösung, die auch im Betrieb effizient ist."
„Diese Partnerschaft bringt quantensichere Absicherung in reale Netzwerke auf globaler Ebene", sagte James Nguyen, Geschäftsführer von Quantropi. „Unternehmen müssen das HNDL‑Risiko schon heute beseitigen und dafür Technologien einsetzen, die schnell bereitgestellt werden können, transparent arbeiten und standardkonform sind. Diese integrierte Lösung bietet genau das – quantenresistente Schlüsselverteilung ohne spezielle Hardware oder Betriebsunterbrechungen."
D‑QKD ist für Kunden zum Kauf und zur Bereitstellung verfügbar. Zu den ersten Anwendern gehören Organisationen aus den Bereichen Telekommunikation, Verteidigung und kritische Infrastruktur, die ihren Übergang zu quantensicheren Architekturen beschleunigen.
Informationen zu Quantropi
Quantropi ist ein kanadisches Cybersicherheitsunternehmen für zivile und verteidigungsbezogene Anwendungen, das quantensichere Lösungen für Verteidigung, Behörden, IoT-/Embedded-Anwendungen und Unternehmen anbietet. Als Innovationsunternehmen von NATO DIANA schützt Quantropi kritische Systeme, Daten und Kommunikation vor aktuellen und aufkommenden quanten- und KI-gestützten Bedrohungen. Die Flaggschiff-Plattform QiSpace™ bietet einen softwaredefinierten Ansatz für Quantensicherheit, einschließlich quantensicherer Verschlüsselung, Entropie und digitaler Quantenschlüsselverteilung.
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Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.