SIBIONICS präsentiert den GS3 in Melbourne und treibt damit eine effizientere, KI-gestützte Glukoseüberwachung voran

31.08.2026

MELBOURNE, Australien, 31. August 2026 /PRNewswire/ -- SIBIONICS präsentierte seine Sensorinnovation und die KI-gestützte Glukoseüberwachung auf dem gemeinsamen Kongress von IDF-WPR, ADC und Metabolic Diseases 2026, der vom 18. bis 21. August in Melbourne stattfand. Durch den Stand Nr. 1, ein wissenschaftliches Symposium und Interviews vor Ort mit zertifizierten Diabetesberatern (CDEs) führte das Unternehmen fortschrittliche Technologie, klinische Evidenz und Perspektiven aus der Praxis zusammen.

Die technologische Geschichte hinter dem GS3 reicht weit über die Glukoseüberwachung hinaus. Die Arbeit von SIBIONICS im Bereich der Gehirn-Computer-Schnittstellen umfasst eine Netzhautprothese, die darauf ausgelegt ist, Menschen mit schwerem Sehverlust infolge degenerativer Erkrankungen der äußeren Netzhaut – wie etwa Retinitis pigmentosa – eine eingeschränkte visuelle Wahrnehmung zu ermöglichen. Diese äußerst komplexen Systeme erfordern eine präzise, stabile Biosensorik und eine robuste Signalverarbeitung. SIBIONICS hat diese hochspezialisierte Technik in eine breiter zugängliche Medizintechnik umgesetzt: kontinuierliche Glukoseüberwachung. Dieselbe Plattformfunktion unterstützt nun den GS3 – einen ab Werk kalibrierten 14-Tage-CGM-Sensor mit einem Profil von 2,9 mm, der für eine zuverlässige Überwachung bei geringer Belastung für den Anwender entwickelt wurde.

Auf dem Symposium „Beyond Glucose: The Integrated Future of CGM, CKM, and AI in Diabetes", das gemeinsam von SIBIONICS und Air Liquide Healthcare ausgerichtet wurde und dessen Sitzungsvorsitzender Professor Sofianos Andrikopoulos, Vorstandsvorsitzender der Australian Diabetes Society, war, wurden drei Perspektiven zusammengebracht. Professor David O'Neal von der Universität Melbourne und stellvertretender Direktor des Australian Centre for Accelerating Diabetes Innovations hat die neuesten klinischen Erkenntnisse zur kontinuierlichen Glukose- und Ketonüberwachung ausgewertet. Shannon Lin, außerordentliche Professorin und Spezialistin für Diabetes und Ernährung an der University of Technology Sydney, untersuchte, wie CGM über die bloße Datentransparenz hinaus zu einer personalisierten, vorausschauenden und umsetzbaren Unterstützung führen kann. Professor Wei Qiang, stellvertretender Chefarzt und stellvertretender Direktor der Abteilung für Endokrinologie und Stoffwechsel am Ersten Angeschlossenen Krankenhaus der Xi'an Jiaotong University, skizzierte ein integriertes, KI-gestütztes Ökosystem, das zuverlässige Sensorik, Kontext und Lernen miteinander verbindet.

Während des gesamten Kongresses besuchten Ärzte und Diabetesberater den Stand von SIBIONICS, um GS3 kennenzulernen und dessen Funktionen zum Glukosemangement zu erörtern. In anonymisierten Interviews beschrieben die Diabetesberater den Sensor als klein, leicht, bequem und einfach einzurichten. Sie sahen besonderes Potenzial in der KI-gestützten Erkennung von Glukosespitzen, der vereinfachten Protokollierung von Mahlzeiten und der Lebensmittelanalyse, die Glukosetrends mit dem Mahlzeitkontext verknüpft. Ihr Feedback unterstrich zudem die Bedeutung von Personalisierung, klaren Kohlenhydratschätzungen und klinisch nützlichen Ereigniszeitachsen – was bekräftigt, dass KI die Aufklärung und Entscheidungsunterstützung erweitern, nicht aber die professionelle Versorgung ersetzen sollte.

Mit Blick auf die Zukunft plant SIBIONICS, seine Sensorplattform mit kontinuierlicher Ketonüberwachung, Insulinabgabe, KI und anderen Diabetes-Technologien zu integrieren. Das Ziel ist ein umfassenderes, zuverlässiges und effizientes Ökosystem, das den Weg von den Daten zum Verständnis – und vom Verständnis zum Handeln – verkürzt.

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.