SHANGHAI, 9. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Vom 3. bis 5. Juni hat EVE Energy auf der SNEC PV Photovoltaic Power Conference & Exhibition in Shanghai einen großen Eindruck hinterlassen. Das Unternehmen präsentierte sein komplettes Energiespeicherportfolio, einschließlich der Mr. Big Family-Serie, und unterstrich damit seine technologische Führungsrolle und seine bewährten Fähigkeiten zur Massenproduktion und Lieferung. Während der Messe kündigte EVE Energy mehrere strategische Partnerschaften an, wobei die Gesamtzahl der Vereinbarungen 67 GWh übersteigt - ein klarer Beweis für die Wettbewerbsfähigkeit des Produkts und das wachsende Vertrauen der Kunden.

6,9+MWh BESS zeichnet sich durch doppelte Stärken in Technologie und Lieferung aus
Auf der Veranstaltung erregten das 6,9+MWh Energiespeichersystem von EVE Energy und die Mr. Big Family Serie aufgrund ihrer robusten Produktvorteile und stabilen Leistung große Aufmerksamkeit.
Das 6,9+MWh-System basiert auf einer ausgereiften Forschungs- und Entwicklungsplattform für großformatige Batterien und bietet drei bahnbrechende Vorteile: hohe Integrationseffizienz, ultralange Lebensdauer und mehrschichtige Sicherheit. Die Anlage ist in einem 20-Fuß-Standardcontainer untergebracht und erhöht die Energiedichte durch Zellen mit höherer Kapazität, CTP-Integration (Cell-to-Pack) und optimierte Raumausnutzung, was die Investitionskosten erheblich senkt. Ein präzises Wärmemanagement und eine intelligente Ausgleichstechnologie sorgen dafür, dass die Temperaturschwankungen während des gesamten Betriebs streng kontrolliert werden, was über 10.000 Zyklen und eine stabile Leistung über die gesamte Lebensdauer des Systems ermöglicht. Das System verfügt außerdem über eine umfassende Sicherheitsarchitektur, einschließlich eines mehrstufigen Schutzes und einer intelligenten Brandbekämpfungsstrategie, die einen neuen Maßstab für große Energiespeichersysteme setzt.

Diese Produktstärke wird durch die fortschrittliche Produktionsplattform von EVE Energy und die bewährte Lieferkette untermauert. Bis heute hat EVE mehr als 3,7 Millionen großformatige Zellen für Energiespeicheranwendungen produziert und stabile Lieferungen auf GWh-Niveau erzielt, wodurch die Produktionskapazitäten für die Erfüllung globaler Kundenprojekte gestärkt wurden.
Über 67GWh an unterzeichneten Verträgen - Marktvertrauen gut verdient
Auf der Messe unterzeichnete EVE Energy Verträge mit Shanghai Electric Power Electronics Co, Ltd, Jiangsu Vertrans Energy Technology Co, Ltd, Zhejiang Savant Digital Energy Technology Co, Ltd, Tianjin RY Energy Co, Ltd und Genesis Energia e Tecnologia Ltda, einem Anbieter von Energielösungen in Brasilien. Die vertraglich vereinbarte Gesamtkapazität überstieg 67 GWh, was das große Vertrauen des Marktes in das Produkt- und Lösungsangebot von EVE unterstreicht.
Industrielle Bindungen stärken und die Zukunft mit Partnern gestalten
Steven Chen, SVP von EVE Energy, führte zusammen mit dem Kernmanagementteam des Unternehmens ausführliche Gespräche mit Branchenführern und Partnern der Lieferkette. Zu den wichtigsten Themen gehörten Trends in der großformatigen Batterietechnologie, innovative Anwendungen von Speichersystemen mit hoher Kapazität, die Koordinierung globaler Produktionskapazitäten und die gemeinsame Entwicklung von Ökosystemen, um die gemeinsame strategische Vision zu vertiefen und die Bereiche der Zusammenarbeit zu erweitern.
Da sich die Energiespeicherindustrie immer schneller entwickelt, wird sich EVE Energy weiterhin auf die Weiterentwicklung großformatiger Batterietechnologien konzentrieren. Gestützt auf robuste Produktionskapazitäten und eine umfassende interne Forschung und Entwicklung sowie auf eine langfristige strategische Vision ist EVE bestrebt, als vertrauenswürdiger globaler Partner zuverlässige Produkte und eine stabile Versorgung zu liefern und so den globalen Wandel hin zu einer umweltfreundlicheren, kohlenstoffarmen Energiezukunft voranzutreiben.
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Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.