LONDON, 13. Juli 2026 /PRNewswire/ -- STL (NSE: STLTECH), ein führender Anbieter von Konnektivitätslösungen für KI-fähige digitale Infrastruktur, gab heute einen endgültigen Sieg in seinem europäischen Patentstreit mit Fujikura Ltd. bekannt. Die Technische Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPO) hat in einer mündlichen Verhandlung am 24. Juni 2026 eine endgültige, verbindliche und nicht anfechtbare Entscheidung erlassen, mit der das europäische Patent EP 3796060 von Fujikura in seiner Gesamtheit für nichtig erklärt wurde. Das Urteil entscheidet den britischen Patentstreit zwischen den Parteien zugunsten von STL.
Das geistige Eigentum von STL wurde über Jahrzehnte hinweg aufgebaut und wird durch ein Portfolio von 785 Patenten geschützt, das sich über die wichtigsten globalen Märkte erstreckt, auf denen das Unternehmen tätig ist. STL entwickelt gemeinsam mit seinen Kunden maßgeschneiderte optische Lösungen, welche die KI-gesteuerte digitale Infrastruktur von morgen vorantreiben.
Dieses Urteil hat für STL folgende positive wirtschaftliche Auswirkungen:
„STL misst Innovation und geistigem Eigentum große Bedeutung bei und setzt sich weltweit nachdrücklich für den Schutz seiner Rechte an geistigem Eigentum ein. Diese Entscheidung der höchsten Berufungsinstanz des EPA ist eine eindrucksvolle Bestätigung der Stärke unserer globalen Position im Bereich des geistigen Eigentums, der Integrität unserer Forschung und Entwicklung sowie unserer fundierten technologischen Kompetenz", kommentierte Dr. Badri Gomatam, Group CTO bei STL. „Unsere vollständig vertikal integrierte „Glass to Data Center"-Lösung gewährleistet unseren weltweiten Kunden eine unübertroffene Qualitätskontrolle und absolute Widerstandsfähigkeit der Lieferkette."
Informationen zu STL - Sterlite Technologies Ltd
STL ist ein weltweit führender Anbieter von fortschrittlichen Konnektivitätslösungen, der End-to-End-Lösungen für den Aufbau von KI-fähigen Infrastrukturen, FTTx-, ländlichen, Unternehmens- und Rechenzentrumsnetzwerken anbietet. Mit Produktionsstätten in Nordamerika, Europa und Asien liefern wir unsere Lösungen in mehr als 100 Länder. Rechenzentrums- und Cloud-Anbieter, Telekommunikationsbetreiber, Internetdienstanbieter und Großunternehmen arbeiten mit STL zusammen, um ihre zukunftsfähige digitale Infrastruktur aufzubauen. Die Unternehmensziele von STL basieren auf Kundenorientierung, Forschung und Entwicklung sowie Nachhaltigkeit. Weitere Informationen, Kontaktieren Sie uns, stl.tech | Twitter | LinkedIn | YouTube

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Die Schweizer Stimmberechtigten haben einer Verschärfung des Zivildienstgesetzes zugestimmt. Laut definitiven Ergebnissen votierten 52,5 Prozent für die Reform, rund 47,5 Prozent dagegen. Damit setzte sich der Kurs von Bundesrat und Parlament durch, den Zivildienst wieder klar als Ausnahme und nicht als gleichwertige Alternative zum obligatorischen Militärdienst zu definieren. Die Stimmbeteiligung lag mit rund 58 Prozent vergleichsweise hoch; 1'690'343 Personen legten ein Ja in die Urne, 1'531'878 stimmten Nein.
Das Ergebnis offenbart deutliche regionale Bruchlinien. Während viele deutschsprachige Kantone die Reform klar unterstützten – etwa Aargau mit 56,2 Prozent, St. Gallen mit 58,9 Prozent, Graubünden mit 59,3 Prozent und Luzern mit 56,9 Prozent Ja – fiel das Verdikt in der Romandie gespalten aus. Genf, Waadt, Neuenburg und Jura lehnten die Vorlage ab, mit Nein-Anteilen von bis zu gut 60 Prozent im Jura. Basel-Stadt stellte sich ebenfalls gegen die Verschärfung, und der Kanton Zürich kippte nach Auszählung der städtischen Stimmen knapp ins Nein-Lager. Demgegenüber sagten Wallis (57,1 Prozent), Freiburg (50,2 Prozent) und das Tessin (53,9 Prozent) Ja zur Reform.
Kern der Vorlage ist ein Paket von sechs Massnahmen, die den Wechsel aus der Armee in den Zivildienst deutlich unattraktiver machen sollen. Künftig müssen alle, die in den Zivildienst wechseln, mindestens 150 Diensttage leisten – unabhängig davon, wie viele Tage im Militär noch offen wären. Für Unteroffiziere und Offiziere gilt damit neu derselbe Umrechnungsfaktor von 1,5 Zivildiensttagen pro verbleibendem Militärdiensttag wie für einfache Soldaten. Wer alle Armee-Ausbildungstage bereits absolviert hat, kann künftig nicht mehr in den Zivildienst wechseln, um der Schiesspflicht zu entgehen.
Zusätzlich werden der zeitliche Rahmen und die Einsatzmöglichkeiten enger gezogen. Zivildienstleistende müssen ab dem Jahr nach ihrem ersten Einsatz jährlich Dienst leisten, bis alle vorgeschriebenen Tage erfüllt sind. Wer vor oder während der Rekrutenschule ein Gesuch stellt, muss den langen Anfangseinsatz von 180 Tagen bereits im Jahr nach der Zulassung absolvieren. Einsätze, die ein begonnenes Medizinstudium voraussetzen, werden gestrichen – offiziell, weil der Armee medizinisches Personal fehlt. Bürgerliche Parteien werteten das Ja als Bestätigung, dass der Zivildienst eine Ausnahme bleiben solle; die links-grüne Nein-Allianz verweist angesichts des knappen Resultats auf die breite gesellschaftliche Unterstützung für den Zivildienst und kündigt an, weitere Verschärfungen bekämpfen zu wollen.