BARCELONA, Spanien, 22. April 2026 /PRNewswire/ -- Treballadors pel Lloguer Turístic (TLT) begrüßt die Schlussanträge des Generalanwalts des CJEU in der Rechtssache C-813/24, Smartflats. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, geht aus der Stellungnahme hervor, dass die Behörden keine willkürlichen oder unverhältnismäßigen Beschränkungen für Touristenunterkünfte auferlegen dürfen.
Der Fall befasst sich mit den EU-Vorschriften für Beherbergungsbetriebe und hebt einen wichtigen Punkt hervor: Planungsgenehmigungen oder -bescheinigungen dürfen nicht zu einer administrativen Blackbox ohne objektive Kriterien und mit übermäßigem politischen Ermessen werden. Nach EU-Recht muss die Regulierung verhältnismäßig, transparent und vorhersehbar sein.
Dieser Grundsatz könnte Auswirkungen auf Katalonien haben. Das Gesetzesdekret 3/2023 macht Beherbergungsbetriebe von einer vorherigen Baugenehmigung abhängig, begrenzt die Genehmigungen und legt ein Ablaufdatum für bestehende Genehmigungen fest. Barcelona hat die Schließung von 10.000 Touristenwohnungen bis 2028 angekündigt. Die Maßnahme erstreckt sich jedoch auf ganz Katalonien und betrifft auch die Gemeinden an der Küste und in den Pyrenäen, wo 50.000 HUT-Lizenzen verschwinden dürften. Laut TLT könnte die Umsetzung des Gesetzesdekrets zur größten Massenentlassung in der Geschichte Kataloniens führen, von der 200.000 Arbeitnehmer direkt und indirekt betroffen wären.
Guillem Laporta, Präsident von TLT, sagte: „Die europäischen Institutionen beginnen, einer Art des Regierens Grenzen zu setzen, die mehr auf politischen Erzählungen als auf Fakten beruht. Die katalanische Regelung ist weder verhältnismäßig noch durch irgendeine empirische Studie gerechtfertigt. Auf dem Spiel stehen Tausende von Arbeitsplätzen, die mit der Vermietung von Touristen verbunden sind."
TLT bekräftigte, dass sie sich weiterhin für eine faire, ausgewogene und datengestützte Regulierung einsetzen wird, die den Zugang zu Wohnraum sowie die von diesem Sektor abhängigen Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Aktivitäten schützt. Die Organisation forderte die katalanische Regierung und den Stadtrat von Barcelona auf, ihre Strategie der Konfrontation und des pauschalen Vetos aufzugeben und einen Dialog mit den betroffenen Arbeitnehmern aufzunehmen.
Über Treballadors pel Lloguer Turístic
Treballadors pel Lloguer Turístic (TLT) ist eine Bewegung von Arbeitnehmern, die vom Gesetzesdekret 3/2023 betroffen sind. Sie vertritt Arbeitnehmer, lokale Zulieferer und Selbstständige, die in Verbindung mit Kurzzeitmieten stehen, u. a. in den Bereichen Reinigung, Instandhaltung, Management, Wäscherei, Softwareentwicklung, Catering, Einzelhandel und lokale Dienstleistungen.
Über das Gesetzesdekret 3/2023
Das Gesetzesdekret 3/2023 sieht vor, dass die derzeit in Katalonien geltenden HUT-Lizenzen im November 2028 auslaufen. Die Maßnahme betrifft direkt und indirekt 95.000 Immobilien und 200.000 Arbeitnehmer. Es wurde am 7. November 2023 von der von Pere Aragonès geführten Regierung genehmigt. Am 20. September 2025 gab der ehemalige Präsident seinen Rückzug aus der Politik bekannt, um die Hotelkette seiner Familie zu leiten.
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Die Luzerner Kantonalbank AG (LUKB) ist mit einem Ergebnis über den eigenen Erwartungen in das Jahr 2026 gestartet. Der Konzerngewinn legte im ersten Quartal um 4,5 Prozent auf 80,1 Millionen Franken zu, wie das Staatsinstitut am Freitag mitteilte. Der Geschäftserfolg als Mass der operativen Leistung stieg um 3,5 Prozent auf 90,0 Millionen Franken. Damit bestätigt die Bank ihren Ausblick für das Gesamtjahr, obwohl sie ein eingetrübtes Umfeld und Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Krieg im Iran konstatiert.
Der Geschäftsertrag erhöhte sich insgesamt um 5,0 Prozent auf 182,6 Millionen Franken. Treiber war vor allem das Zinsengeschäft, das um 4,1 Prozent auf 118,4 Millionen Franken zulegte. Nach Angaben der Bank trug ein aktives Zinsmanagement zu diesem Ergebnis bei, obwohl das Quartal von sinkenden Zinsen geprägt war. Das zinsunabhängige Geschäft wuchs insgesamt um 6,7 Prozent; insbesondere das Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft profitierte von höheren Erträgen im Wertschriften- und Anlagebereich und legte um 10,7 Prozent auf 38,6 Millionen Franken zu.
Im Handelsgeschäft verzeichnete die LUKB dagegen einen leichten Rückgang: Der Erfolg sank um 4,9 Prozent auf 23,5 Millionen Franken, blieb nach Unternehmensangaben aber weiterhin über dem geplanten Wert. Auf der Kostenseite stieg der Aufwand um 5,8 Prozent auf 83,9 Millionen Franken, getrieben vor allem von höheren Personal- und Sachkosten. Dennoch verbesserte sich das Kosten-Ertrags-Verhältnis (Cost-Income-Ratio) leicht auf 45,3 Prozent nach 46,1 Prozent im Geschäftsjahr 2025 und liegt damit klar unter der eigenen Zielmarke von maximal 50 Prozent.
Beim Kreditvolumen verfolgt die Bank weiterhin einen gezügelten Wachstumskurs. Die Kundenausleihungen nahmen in der Berichtsperiode um 0,9 Prozent auf 46,8 Milliarden Franken zu, was laut Mitteilung „weiterhin Spielraum für Wachstum“ lässt. Auf Jahressicht strebt die LUKB ein Plus von 3,5 bis 5,5 Prozent bei den Ausleihungen an. In der Vermögensverwaltung kommt die Bank mit dem Ausbau ihrer Mandate zügig voran und visiert für das Gesamtjahr ein Wachstum von mindestens 1,2 Milliarden Franken an; in diesem Bereich sieht sich das Institut nach eigenen Angaben der strategischen Planung sogar etwas voraus.
Insgesamt liegt das Ergebnis des ersten Quartals 2026 nach Darstellung der LUKB über der eigenen Prognose. Dank Ertragsdiversifikation, Kostendisziplin und professionellem Bilanzmanagement fühlt sich die Bank in der Lage, trotz der Unsicherheiten rund um den Krieg im Iran am Mindestziel für den Konzerngewinn 2026 von 295 Millionen Franken festzuhalten. Diese Zielsetzung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Auswirkungen des Konflikts zeitlich und räumlich begrenzt bleiben.