Unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen in der Reproduktionsmedizin in Deutschland und Spanien eröffnen deutschen Patientinnen mehr Möglichkeiten

23.09.2026

BERLIN, 23. September 2026 /PRNewswire/ -- Die Reproduktionsmedizin entwickelt sich in Europa unterschiedlich schnell. Unterschiede zwischen den nationalen Gesetzgebungen führen dazu, dass der Wohnort darüber mitentscheiden kann, welche reproduktionsmedizinischen Möglichkeiten einer Person oder Familie zur Verfügung stehen.

Die Eizellspende ist in Deutschland weiterhin verboten, während sie in Spanien erlaubt und gesetzlich geregelt ist. Auch beim Zugang zur Präimplantationsdiagnostik (PGT) bestehen Unterschiede zwischen beiden Ländern.

„Die Unterschiede zwischen beiden Systemen sind zahlreich und vor allem auf die jeweilige Gesetzgebung zurückzuführen. In Spanien können beispielsweise alleinstehende Frauen und Frauenpaare reproduktionsmedizinisch behandelt werden. Der rechtliche Rahmen ermöglicht je nach medizinischer und familiärer Situation der einzelnen Patientin den Zugang zu unterschiedlichen reproduktionsmedizinischen Optionen", erklärt Dr. Héctor Izquierdo, Gynäkologe bei IVI Alicante, der dort deutschsprachige Patientinnen betreut.

Zu diesen Möglichkeiten gehören die Eizellspende, die Erhaltung der Fruchtbarkeit durch Kryokonservierung von Eizellen sowie spezifische Anwendungen der Präimplantationsdiagnostik. Frauenpaaren steht darüber hinaus die ROPA-Methode zur Verfügung, bei der eine Partnerin die Eizellen zur Verfügung stellt und die andere die Schwangerschaft austrägt.

PGT und die gesetzlichen Regelungen zur genetischen Untersuchung von Embryonen

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PGT) gibt es Unterschiede zwischen beiden Systemen. In Deutschland ist die Anwendung auf bestimmte Fälle beschränkt und erfordert eine vorherige Bewertung durch eine Ethikkommission. Spanien erlaubt den Einsatz von PGT bei einer größeren Zahl medizinischer Indikationen, darunter zur Erkennung schwerwiegender Erbkrankheiten oder in bestimmten Fällen zur Verringerung des Fehlgeburtsrisikos.

„Viele Patientinnen kommen mit Fragen nach Spanien, welche Möglichkeiten ihnen hier offenstehen und welche Auswirkungen eine Behandlung haben kann, die in Deutschland verboten oder stärker eingeschränkt ist. Deshalb erläutern wir im ersten Beratungsgespräch die medizinischen Möglichkeiten sowie die Rahmenbedingungen und Sicherheiten, unter denen die Behandlung erfolgt", so der Gynäkologe von IVI Alicante.

„Spanien ist aufgrund seiner gesetzlichen Regelungen in der Reproduktionsmedizin deutlich fortschrittlicher als Deutschland. Sie haben es mir ermöglicht, auch mit über 40 noch Mutter zu werden. Mein Wunder wird im Oktober geboren", erklärt eine der Patientinnen.

Eizellspende: Anonymität und Auswahl der Spenderinnen

Während die Eizellspende in Deutschland verboten ist, verfügt Spanien über einen spezifischen gesetzlichen Rahmen. Die Gametenspende muss unentgeltlich, altruistisch und vertraulich erfolgen und die Anonymität der Spenderin gewahrt werden.

Die Auswahl der Spenderin erfolgt durch die medizinischen Teams nach den gesetzlich festgelegten Kriterien. Dabei wird eine möglichst hohe Übereinstimmung mit der Empfängerin angestrebt.

Bei IVI durchlaufen potenzielle Eizellspenderinnen ein umfassendes Auswahl- und Untersuchungsverfahren. Darüber hinaus setzt IVI den IVI Biometric Scan ein, eine Technologie zur Analyse der Gesichtsähnlichkeit, mit deren Hilfe eine Spenderin ausgewählt werden kann, die der Patientin hinsichtlich ihrer Gesichtsmerkmale möglichst ähnlich ist.

Die spanische Gesetzgebung sieht ein nationales Spenderregister vor, in dem Gameten- und Embryonenspenden sowie die aus den jeweiligen Spenden geborenen Kinder erfasst werden. So können die Spenderinnen und Spender sowie die Anzahl der jeweiligen Spenden kontrolliert werden.

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Mutmassliche Brandstiftung in Baar: Sachschaden von mehreren hunderttausend Franken

08.10.2026

Nach dem nächtlichen Grossbrand an der Ruessenstrasse in Baar im Kanton Zug gehen die Strafuntersuchungsbehörden von vorsätzlicher Brandlegung aus. Mehrere Fahrzeuge waren am späten Abend des 28. September in Flammen aufgegangen und vollständig ausgebrannt. Die Ermittler stufen Brandstiftung als wahrscheinlichste Ursache ein, wie sie am Donnerstag über die Plattform X mitteilten.

Als die Feuerwehr kurz nach 22 Uhr am Einsatzort eintraf, standen bereits mehrere Autos in Vollbrand. Die Flammen hatten zu diesem Zeitpunkt schon auf ein angrenzendes Geschäftsgebäude übergegriffen. Durch einen raschen und koordinierten Löscheinsatz gelang es den Einsatzkräften, das Feuer unter Kontrolle zu bringen und eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Trotzdem entstand ein Sachschaden in der Höhe von mehreren hunderttausend Franken.

Bei den Löscharbeiten wurde ein Feuerwehrmann aus Baar leicht verletzt. Er hatte gemeinsam mit seinen Kollegen versucht, sowohl die brennenden Fahrzeuge als auch das betroffene Geschäftsgebäude zu sichern. Die Feuerwehr konnte Schlimmeres verhindern, doch mehrere Fahrzeuge wurden zerstört und Teile des Gebäudes erheblich beschädigt.

Die Kantonspolizei Zug hat in der Zwischenzeit Ermittlungen zur Täterschaft aufgenommen und wendet sich mit einem Zeugenaufruf an die Öffentlichkeit. Personen, die vor, während oder nach dem Brand im Gebiet rund um die Ruessenstrasse verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Hinweise nimmt die Zuger Polizei unter der Telefonnummer 041 595 41 41 entgegen.