Vergütung für das Lungenkrebsscreening in Deutschland ab 2026 festgelegt

09.04.2026

Neue Anforderungen an die operative Umsetzung in Krankenhäusern

  • Acht neue Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) – Vergütung extrabudgetär
  • Coreline Soft positioniert sich mit einer operativen KI-Strategie für multizentrische Befundung und Qualitätsmanagement

BERLIN, 9. April 2026 /PRNewswire/ -- Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Früherkennung von Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomographie (LDCT) bei Hochrisikopersonen ab dem 1. April 2026 in die Regelversorgung zu überführen. Damit wird das Lungenkrebsscreening erstmals als strukturiertes nationales Programm etabliert.

Coreline Soft

Die Vergütung der Leistungen erfolgt zunächst extrabudgetär, also außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Zum 1. April 2026 werden insgesamt acht neue Leistungen in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen, die dem Abschnitt 1.7.2 „Früherkennung von Krankheiten bei Erwachsenen" zugeordnet sind.

Ein zentrales Merkmal der neuen Regelung ist, dass nicht nur die bildgebende Untersuchung vergütet wird, sondern der gesamte Screening-Prozess als strukturierter, operativer Ablauf definiert ist. Die einzelnen Prozessschritte sind klar im EBM abgebildet, sodass Krankenhäuser und Praxen nur dann abrechnen können, wenn alle organisatorischen, qualitativen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Dieser Wandel markiert einen Paradigmenwechsel von einer rein untersuchungszentrierten hin zu einer prozess- und betriebsorientierten Screening-Struktur.

Multizentrische Zusammenarbeit und unabhängige Zweitbefundung

Das Programm sieht nach der Erstbefundung eine unabhängige Zweitbefundung durch einen weiteren qualifizierten Facharzt vor. In komplexen Fällen kann zusätzlich eine multidisziplinäre Fallkonferenz erforderlich sein. Dies erfordert den Aufbau kooperativer, einrichtungsübergreifender Befundungsstrukturen.

Strukturierte Befundung und langfristiges Follow-up

Die Ergebnisse müssen in Form strukturierter Befundberichte dokumentiert werden, einschließlich quantitativer Parameter wie Größe, Volumen und Wachstumsdynamik pulmonaler Rundherde. Darüber hinaus ist ein regelmäßiges Follow-up – in der Regel im 12-Monats-Intervall – integraler Bestandteil des Programms und erfordert eine kontinuierliche Vergleichsanalyse der Bilddaten.

Datenschutz, Standardisierung und nationale Vernetzung

Die Umsetzung erfolgt unter strengen Datenschutzvorgaben gemäß DSGVO. Gleichzeitig erfordert das Programm standardisierte und interoperable Datenstrukturen, um eine konsistente Qualitätssicherung im nationalen Rahmen zu gewährleisten. Krankenhäuser müssen daher IT-Systeme einsetzen, die sowohl höchste Sicherheitsanforderungen erfüllen als auch eine nahtlose Anbindung an übergeordnete Netzwerke ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund steigt der Bedarf an integrierten operativen Plattformen, die über reine KI-Analyse hinausgehen und Funktionen wie multizentrische Zusammenarbeit, Qualitätsmanagement und standardisierte Dokumentation unterstützen.

Coreline Soft reagiert auf die Einführung der extrabudgetären Vergütung mit einer verstärkten Marktausrichtung. Mit den Lösungen AVIEW LCS, AVIEW LCS Plus sowie der zentralen Managementplattform AVIEW HUB bietet das Unternehmen eine Plug-in-basierte Architektur, die sich nahtlos in bestehende PACS- und RIS-Systeme integrieren lässt und die abrechnungsfähige Umsetzung der neuen Anforderungen unterstützt.

Im Rahmen des deutschen Lungenkrebsscreening-Projekts HANSE konnte Coreline Soft seine technologische Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen: Mit einer einzigen CT-Untersuchung lassen sich gleichzeitig Lungenkrebs, kardiovaskuläre Erkrankungen und Emphyseme analysieren. Die Lösungen sind bereits an führenden medizinischen Einrichtungen wie der Charité, in Heidelberg, Bonn sowie am Klinikum Chemnitz im Einsatz.

Auf dem Deutschen Röntgenkongress (RöKo) im Mai wird Coreline Soft praxisnahe Szenarien zur unabhängigen Zweitbefundung und multizentrischen Zusammenarbeit präsentieren, die gezielt auf die neuen Vergütungsstrukturen abgestimmt sind.

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Ex-Mitarbeitende fordern rund 2 Millionen Franken von Assistenz-Firma am Flughafen Zürich

14.04.2026

Die frühere Assistenz-Firma Goldair AAS am Flughafen Zürich sieht sich einer Welle von Klagen ehemaliger Angestellter gegenüber. Mehrere Verfahren sind bereits beim Bezirksgericht Bülach hängig, wie der Regionalsekretär des VPOD Luftverkehr, Stefan Brülisauer, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte. Der Gewerkschaft zufolge dürfte sich die Zahl der klagenden Ex-Mitarbeitenden auf über 100 belaufen.

Im Kern der Auseinandersetzung stehen laut VPOD ausstehende Zahlungen in erheblicher Höhe. Die Gewerkschaft spricht von insgesamt rund 2 Millionen Franken, die frühere Beschäftigte von Goldair AAS nachfordern. Einzelne Klagen belaufen sich demnach auf bis zu 40'000 Franken pro Person. Beanstandet werden insbesondere nicht ausgerichtete Ferienentschädigungen während des Urlaubs sowie eine vertraglich zugesicherte, bezahlte Pause von 30 Minuten, die nicht als Arbeitszeit erfasst worden sein soll.

Goldair AAS war bis 2024 am Flughafen Zürich tätig und bot dort Betreuungsdienste für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität an. Die rund 120 Mitarbeitenden dieses Bereichs wurden Anfang 2025 vom Flughafen übernommen und sind seither direkt beim Flughafen beschäftigt. Goldair AAS selbst war ein Joint Venture zweier Firmen und agierte am Standort Zürich zudem als Bodenabfertiger für Fluggesellschaften wie Chair, Air Serbia, Eurowings, Pegasus, Lot und GP Aviation. Im vergangenen Sommer hatte das Unternehmen bereits wegen der angekündigten Schliessung der Zürcher Station in einem anderen Fall im Fokus gestanden: Nach einem Warnstreik gewährte der Bodendienstleister einen Sozialplan, hielt aber an der Schliessung fest.

Die neuen Klagen sorgen nun auch an den Finanzmärkten für Aufmerksamkeit. Die Titel der Flughafen Zürich AG gaben im Handel an der SIX zwischenzeitlich um 1,92 Prozent auf 245,60 Franken nach. Der operative Assistenzdienst für mobilitätseingeschränkte Reisende liegt mittlerweile vollständig beim Flughafen, die rechtliche Auseinandersetzung richtet sich jedoch gegen den früheren Dienstleister Goldair AAS. Wie rasch das Bezirksgericht Bülach die zahlreichen Verfahren bearbeiten wird und ob es zu Vergleichen kommt, ist offen.