SHANGHAI, 11. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- Das 2-GW-Offshore-Windkraftprojekt „Fanshi" der China General Nuclear Power Group (CGN) vor der Küste von Yangjiang in der Provinz Guangdong hat den Vollbetrieb aufgenommen und ist damit Chinas erstes Projekt, bei dem 18-MW-Offshore-Windkraftanlagen in großem Maßstab zum Einsatz kommen. ZPMC errichtete für das Projekt zwei Offshore-Umspannwerke und eine Blindleistungskompensationsanlage, darunter Chinas erste 500-kV-Zwischen-Blindleistungskompensations sstation für einen Offshore-Windpark.
Der Windpark Fanshi besteht aus zwei 1-GW-Anlagen, deren am weitesten entfernte Windkraftanlagen 81 Kilometer vor der Küste in Gewässern mit einer Tiefe von bis zu 53 Metern stehen. Das Projekt umfasst 131 Windkraftanlagen, darunter 33 mit einer Nennleistung von 18 MW – die bislang größten Offshore-Windkraftanlagen, die in China in großem Maßstab zum Einsatz kommen.
Die 500-kV-Zwischenstation zur Blindleistungskompensation von ZPMC spielt eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung einer stabilen Fernübertragung von Strom vom Offshore-Windpark in das Onshore-Netz. Die Station trägt dazu bei, die technischen Herausforderungen bei der Übertragung großer Mengen von Offshore-Windenergie über große Entfernungen zu bewältigen, indem sie Spannungsverluste reduziert und die Netzstabilität gewährleistet.
Bei voller Auslastung wird das Projekt voraussichtlich jährlich mehr als 6,6 Milliarden kWh sauberen Strom ins Netz einspeisen, was einer Einsparung von etwa 1,92 Millionen Tonnen Standardkohle und einer Vermeidung von rund 5,1 Millionen Tonnen Kohlendioxidemissionen entspricht.
Eine anonyme E-Mail an die US-Botschaft in Bern hat kurz vor dem Auftritt von US-Präsident Donald Trump beim Weltwirtschaftsforum in Davos ein Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft ausgelöst – und zur Festnahme einer WEF-Mitarbeiterin geführt. Inzwischen ist klar: Die gegen die IT-Expertin erhobenen Vorwürfe eines geplanten Attentats waren nicht zu belegen. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, die in der Sache eröffneten Ermittlungen wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu einem Mord seien eingestellt worden.
Die Warnmail war laut Medienberichten der Tamedia-Gruppe wenige Stunden vor Trumps Rede eingegangen. Der anonyme Absender schilderte in fehlerhaftem Englisch eine angeblich „dringliche Bedrohung“ für das Leben des US-Präsidenten in Davos und bezeichnete die später festgenommene Frau iranischer Herkunft als Agentin, die eine entsprechende Operation koordiniert habe. Die US-Botschaft leitete den Hinweis an die Schweizer Behörden weiter; diese erklärten, sie hätten die Warnung „sehr ernst“ genommen und seien „sofort aktiv“ geworden.
Tatsächlich arbeitete die Beschuldigte nicht am Tagungsort in Davos, sondern in der WEF-Zentrale im Genfer Vorort Cologny. Dort wurde sie nach Angaben der Bundesanwaltschaft festgenommen, mehrere Stunden lang bis tief in die Nacht vernommen und ihre Telefone sowie ihr Computer wurden beschlagnahmt und ausgewertet. Im Zuge dieser Maßnahmen habe sich jedoch gezeigt, dass sich keiner der in der anonymen E-Mail erhobenen Punkte erhärten ließ. Für alle Aspekte der Anschuldigungen seien keine Beweise gefunden worden, hieß es zur Begründung für die Einstellung des Verfahrens.
Die betroffene Mitarbeiterin, eine gebürtige Iranerin, war nach den Medienberichten kurz nach dem Vorfall beim WEF nicht mehr beschäftigt. Zu den Gründen äußerte sich die Organisation nicht; auf entsprechende Anfragen gab es zunächst keine Stellungnahme. Damit bleiben nach dem spektakulären Fehlalarm vorerst Fragen offen – etwa zur Herkunft und Glaubwürdigkeit des anonymen Hinweises –, während die Schweizer Strafverfolger den Fall strafrechtlich abgeschlossen haben.