ZEEKR Shooting Brake behält die weltweite Verkaufskrone: Auslieferungen im August erneut über 10.000, Gesamtzahl übersteigt 400.000

10.09.2026

HANGZHOU, China, 10. September 2026 /PRNewswire/ -- Die Shooting-Brake-Modellreihe von ZEEKR hat erneut eine herausragende Leistung gezeigt. Die weltweiten Auslieferungen im August überstiegen erneut die Marke von 10.000 Einheiten, womit bereits der dritte Monat in Folge mit fünfstelligen monatlichen Auslieferungszahlen verzeichnet wurde. Bis heute haben die kumulierten weltweiten Verkäufe der ZEEKR-Shooting-Brake-Modelle die Marke von 400.000 Einheiten überschritten, was einem Marktanteil von rund 70 % am globalen Shooting-Brake-Markt entspricht und die Position der Marke als weltweiter Absatzführer in diesem Segment festigt.

Den Daten zufolge führte der ZEEKR 007GT im ersten Halbjahr 2026 mit 26.738 ausgelieferten Einheiten die Verkaufscharts der Shooting-Brake-Modelle an. Der Gesamtabsatz der ZEEKR-Shooting-Brake-Modelle lag bei über 42.000 Einheiten – und übertraf damit bei weitem die Gesamtsumme aller anderen Marken in diesem Segment. Mittlerweile haben die Shooting-Brake-Modelle von ZEEKR den europäischen Markt vollständig erobert und etablieren sich stetig in mehreren internationalen Premium-Markten für Elektrofahrzeuge, was ihre starke globale Wettbewerbsfähigkeit unter Beweis stellt.

In einem Automobilmarkt, der von Homogenisierung und intensivem Wettbewerb geprägt ist, heben sich die Shooting-Brake-Modelle von ZEEKR durch ihr originelles Design hervor, das für sofortige visuelle Wiedererkennbarkeit sorgt, sowie durch die Full-Stack-900-V-Hochspannungsarchitektur und andere Technologien, die einen beeindruckenden Produktvorsprung schaffen. Mit seiner Produktphilosophie „Shooting Brake bedeutet Allround-Fähigkeit" durchbricht ZEEKR die Homogenisierungsfalle auf dem Markt für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben – und setzt gleichzeitig neue Maßstäbe für den Erfolg im globalen Premium-Elektrofahrzeugsegment.

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Zürcher Handelsgericht weist Grossteil von Palantirs Gegendarstellungs-Klage ab

15.06.2026

Der US-Datenkonzern Palantir hat in der Schweiz eine deutliche juristische Niederlage erlitten. Das Handelsgericht Zürich wies 22 von 23 beanstandeten Passagen in zwei kritischen Artikeln des Online-Magazins «Republik» zurück. Lediglich eine einzelne Formulierung muss die Redaktion korrigieren. Palantir und seine Schweizer Tochtergesellschaft wollten gerichtlich durchsetzen, dass umfangreiche Gegendarstellungen publiziert werden; dieses Anliegen ist nun weitgehend gescheitert. Nach dem Urteil muss der Konzern zudem den überwiegenden Teil der Verfahrenskosten tragen.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Recherchen, die im Dezember 2025 nach rund einjähriger Arbeit erschienen. Das Projekt von «Republik» und dem Recherchekollektiv WAV beleuchtete, wie Palantir über mehrere Jahre versucht hatte, bei Bundesstellen und dem Schweizer Militär Aufträge zu erhalten – ohne Erfolg. Die Journalisten werteten dazu Dutzende Gesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz sowie interne Unterlagen aus und kamen zum Befund, dass das Unternehmen trotz einer mehrjährigen Präsenz in der Schweiz keinen einzigen Regierungsauftrag gewinnen konnte. Diese Erzählung eines «Scheiterns» auf dem Schweizer Markt war nach Darstellung der beteiligten Reporter Auslöser für Palantirs juristische Offensive.

Die Redaktion hatte dem Unternehmen nach eigenen Angaben vor Veröffentlichung ausführliche Fragen geschickt und Führungskräfte interviewt. Palantir verlangte darüber hinaus eine detaillierte, punktweise Replik im Magazin, die über den Umfang der ursprünglichen Recherche hinausgegangen wäre. Als «Republik» dies ablehnte, reichte der Konzern Klage ein. Das Zürcher Handelsgericht stellte nun klar, dass nur eine von 23 umstrittenen Passagen eine Gegendarstellung erfordert. Damit bestätigt das Urteil, dass der Großteil der Berichterstattung über Palantirs vergebliche Akquisitionsversuche bei Schweizer Behörden auf einer zulässigen Auswertung amtlicher Dokumente beruht.

Palantir ist international vor allem durch den Einsatz seiner Software in militärischen und nachrichtendienstlichen Kontexten bekannt. Seit 2022 stellt das Unternehmen Plattformen zur Verfügung, die ukrainische Behörden und Streitkräfte bei der Auswertung von Lagebildern, der Zielidentifikation und der Logistik unterstützen. Die Systeme werden außerdem von US-amerikanischen und verbündeten Diensten im Nahen Osten genutzt, um iranische Aktivitäten etwa in Raketenprogrammen, beim Einsatz von Drohnen oder in Cyberoperationen zu analysieren. Direkte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran bestehen nach Unternehmensangaben aufgrund von US-Sanktionen nicht. Das Zürcher Urteil könnte über die Schweiz hinaus Signalwirkung haben, nachdem die Recherche bereits in anderen europäischen Staaten Debatten über Nutzen und Notwendigkeit der Palantir-Technologie im staatlichen Bereich angestoßen hatte.